Auskunftsrecht. Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Auskunftsrecht. Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber ver- langen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns ver- arbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwort- lichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(a) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verar- beitet werden;
(b) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verar- beitet werden;
(c) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegen- über denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(d) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden per- sonenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicher- dauer;
(e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verant- wortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verar- beitung;
(f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbe- hörde;
(g) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informati- onen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zu- sammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung un- terrichtet zu werden.
Auskunftsrecht. Recht auf Datenübertragbarkeit - Berichtigungsrecht - Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) - Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung - Widerspruchsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO und Art. 21 DSGVO) Die Betroffenen werden hiermit auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde und das Bestehen eines gerichtlichen Rechtsbehelfs hingewiesen.
Auskunftsrecht. Jedem Vertreter ist auf Verlangen in der Vertreterver- sammlung Auskunft über Angelegenheiten der Genossen- schaft zu geben, soweit es zur sachgemäßen Beurtei- lung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft erteilt der Vorstand oder der Aufsichtsrat.
Auskunftsrecht. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Auskunftsrecht. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Auskunftsrecht. Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die bezüglich Ihrer Person bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
Auskunftsrecht. (1) Der Versorgungsbereich hat auf Antrag, der bei diesem schriftlich oder zur Nie- derschrift zu stellen ist, einer Patientin oder einem Patienten Auskunft über die im klinischen Krebsregister zu ihrer oder seiner Person gespeicherten Daten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 bis 4 gebührenfrei zu erteilen. Auch über das Nichtvorliegen von Daten im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 bis 4 ist Auskunft zu erteilen. Vor der Auskunftserteilung ist die Identität zwischen der antragstellenden Person und der Person, über die Auskunft erteilt werden soll, vom Versorgungsbereich festzustellen. Weichen die von der antragstellenden Person angegebenen Daten im Sinne des Ar- tikels 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 von den im klinischen Krebsregister gespeicherten Daten ab, hat die antragstellende Person die dadurch entstehenden Zweifel an ihrer Auskunftsberechtigung durch Vorlage geeigneter Nachweise auszuräumen, bevor die Auskunft erteilt werden darf. Der Antrag auf Erteilung einer Auskunft kann auch durch eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter einer auskunfts- berechtigten Person oder eine von dieser für die Gesundheitssorge bevollmächtigte Person (Vertreterin oder Vertreter) gestellt werden. Vor der Auskunftserteilung hat die Vertreterin oder der Vertreter die Vertretungsbefugnis für die auskunftsberechtig- te Person dem Versorgungsbereich durch Vorlage geeigneter Nachweise zu bele- gen.
(2) Die Auskunft nach Absatz 1 soll durch eine Ärztin oder Zahnärztin oder einen Arzt oder Zahnarzt erteilt werden, die oder der von der auskunftsberechtigten Person o- der ihrer Vertreterin oder ihrem Vertreter gegenüber dem Versorgungsbereich schrift- lich benannt worden ist. Der Versorgungsbereich hat die zu der auskunftsberechtig- ten Person gespeicherten Daten der nach Satz 1 benannten Person schriftlich mitzu- teilen. Benennt die auskunftsberechtigte Person oder ihre Vertreterin oder ihr Vertre- ter keine Ärztin oder Zahnärztin und keinen Arzt oder Zahnarzt, hat der Versor- gungsbereich die Auskunft unmittelbar der auskunftsberechtigten Person oder ihrer Vertreterin oder ihrem Vertreter schriftlich zu erteilen.
Auskunftsrecht. Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten über Sie gespeichert haben. Wenn Sie es wünschen, teilen wir Ihnen mit, um welche Daten es sich handelt, für welche Zwecke die Daten verarbeitet werden, wem diese Daten offengelegt werden, wie lange die Daten gespei- chert werden und welche weiteren Rechte Ihnen in Bezug auf diese Daten zustehen.
Auskunftsrecht. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, bei Deutsche Glasfaser Aus- kunft darüber einzuholen, welche personenbezogenen Daten Deutsche Glasfaser über ihn gespeichert hat, zu welchen Zwecken diese verarbeitet und an welche Stellen sie über- mittelt werden.