Eintragung im Handelsregister Musterklauseln

Eintragung im Handelsregister. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 146726 B
Eintragung im Handelsregister. Amtsgericht Darmstadt, HRB 102519 DE293234611
Eintragung im Handelsregister. Amtsgericht Hamburg, Registernummer 66, HRB 43371
Eintragung im Handelsregister. Amtsgericht: Xxxxxxx XXX 00000
Eintragung im Handelsregister. Amtsgericht Chemnitz, HRA 3982
Eintragung im Handelsregister. Amtsgericht Lüneburg HRA 100739
Eintragung im Handelsregister. Amtsgericht Hamburg HRA 68192, AG Hamburg HRB 12564
Eintragung im Handelsregister. Die XXX.XXXX ist beim Amtsgericht Düsseldorf im Handelsregister eingetragen unter der Nummer HRA 15277 und beim Amts- gericht Münster unter der Handelsregister-Nr. HRA 5300.
Eintragung im Handelsregister. Amtsgericht Köln, HRA 20665

Related to Eintragung im Handelsregister

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.