Common use of Einwendungen aus dem Grundgeschäft Clause in Contracts

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.

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Samples: schelhammer.at, www.hypotirol.com, www.bank-bgld.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Bezugskarte oder der Elektronischen Geldbörse bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.

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Samples: www.sparkassenverband.at, www.volksbank.at, www.spaengler.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.

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Samples: www.spaengler.at, btv.at, www.oberbank.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen dem Sender oder Empfänger eines Geldbetrages ergeben, sind direkt mit dem Vertragspartner Sender oder Empfänger zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des RechnungsbetragesZahlungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den VertragspartnerGrundgeschäftes.

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Samples: www.volksbank.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen dem Sender oder Emp-fänger eines Geldbetrages ergeben, sind direkt mit dem Vertragspartner Sender oder Empfän-ger zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des RechnungsbetragesZahlungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den VertragspartnerGrundgeschäftes.

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Samples: www.vb-ooe.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis (Grundgeschäft) zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Bezugskarte oder der Elektronischen Geldbörse bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des RechnungsbetragesRechnungsbetrags. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes Grundgeschäfts durch den Vertragspartner.

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Samples: www.easybank.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis (Grundgeschäft) zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen dem Sender oder Empfänger eines Geldbetrages ergeben, sind direkt mit dem Vertragspartner Sender oder Empfänger zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des RechnungsbetragesZahlungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den VertragspartnerGrundgeschäftes.

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Samples: www.hypotirol.com

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der BankCard Mobil bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.

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Samples: www.sparkassenverband.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner Vertrags- partner über Lieferungen und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den VertragspartnerVertrags- partner.

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Samples: www.oberbank.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner Vertrags- partner über Lieferungen und Leistungen ergeben, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den VertragspartnerVertrags- partner.

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Samples: www.oberbank.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Bezugskarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.

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Samples: schelhammer.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber Kartenin- haber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Bezugskarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des RechnungsbetragesRechnungsbetrags. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes Grundgeschäfts durch den Vertragspartner.

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Samples: www.hypovbg.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, sind direkt mit dem Vertragspartner Vertrags- partner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des RechnungsbetragesRechnungs- betrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme vertragskon- forme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.

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Samples: www.sparda.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber Xxxxxxxxxxxxx und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.

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Samples: www.sparda.at

Einwendungen aus dem Grundgeschäft. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen ergeben, sind direkt mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung Abwick- lung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.

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Samples: www.volksbank.at