Common use of Einzug von electronic cash-Umsätzen Clause in Contracts

Einzug von electronic cash-Umsätzen. Der Einzug der girocard-Umsätze erfolgt aufgrund gesonderter Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem gewählten Zahlungsdienstleister und ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Der Netzbetreiber hat sich bereit erklärt, das Unternehmen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dadurch zu unterstützen, dass er aus den girocard- bzw. Umsätzen des Unternehmens Lastschriftdateien erstellt und diese unter anderem • entweder dem Unternehmen zur Einreichung bei seinem kontoführenden Kreditinstitut bzw. einer von diesem benannten Zentralstelle zur Verfügung stellt • die Einreichung beim kontoführenden Kreditinstitut des Unternehmens in dessen Auftrag selbst vornimmt • oder nach Abtretung der Forderung durch das Unternehmen seinem kontoführenden Kreditinstitut zur Einziehung übergibt.

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Einzug von electronic cash-Umsätzen. Der Einzug der girocardelectronic-cash-Umsätze erfolgt aufgrund gesonderter Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem gewählten Zahlungsdienstleister Kreditinstitut und ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Der Netzbetreiber hat sich bereit erklärt, das Unternehmen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dadurch zu unterstützen, dass er aus den girocard- bzw. electronic-cash-Umsätzen des Unternehmens Lastschriftdateien erstellt und diese unter anderem • - entweder dem Unternehmen zur Einreichung bei seinem kontoführenden Kreditinstitut bzw. einer von diesem benannten Zentralstelle zur Verfügung stellt • Ver- fügung stellt, - die Einreichung beim kontoführenden Kreditinstitut des Unternehmens in dessen Auftrag selbst vornimmt - oder nach Abtretung der Forderung durch das Unternehmen seinem kontoführenden Kreditinstitut zur Einziehung übergibt.

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Einzug von electronic cash-Umsätzen. Der Einzug der girocardelectronic-cash-Umsätze erfolgt aufgrund gesonderter Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem gewählten Zahlungsdienstleister Kreditinstitut und ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Der Netzbetreiber hat sich bereit erklärt, das Unternehmen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dadurch zu unterstützen, dass er aus den girocard- electronic-cash- bzw. Umsätzen des Unternehmens Lastschriftdateien erstellt und diese unter anderem • entweder dem Unternehmen zur Einreichung bei seinem kontoführenden Kreditinstitut bzw. einer von diesem benannten Zentralstelle zur Verfügung stellt • die Einreichung beim kontoführenden Kreditinstitut des Unternehmens in dessen Auftrag selbst vornimmt • oder nach Abtretung der Forderung durch das Unternehmen seinem kontoführenden Kreditinstitut zur Einziehung übergibt.

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Einzug von electronic cash-Umsätzen. Der Einzug der girocardelectronic-cash-Umsätze erfolgt aufgrund gesonderter Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen und dem gewählten Zahlungsdienstleister und ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen. Der Netzbetreiber hat sich bereit erklärt, das Unternehmen bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs dadurch zu unterstützen, dass er aus den girocard- electronic-cash- bzw. Umsätzen des Unternehmens Lastschriftdateien erstellt und diese unter anderem • entweder dem Unternehmen zur Einreichung bei seinem kontoführenden Kreditinstitut bzw. einer von diesem benannten Zentralstelle zur Verfügung stellt • die Einreichung beim kontoführenden Kreditinstitut des Unternehmens in dessen Auftrag selbst vornimmt • oder nach Abtretung der Forderung durch das Unternehmen seinem kontoführenden Kreditinstitut zur Einziehung übergibt.

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