Einzugsermächtigung des Mieters, Aufrechnungsverbot. 1. Der Mieter ermächtigt den Vermieter sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von dem vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
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Einzugsermächtigung des Mieters, Aufrechnungsverbot. 1. Der Mieter ermächtigt den Vermieter sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche Ansprüchen von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von vom dem vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
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Einzugsermächtigung des Mieters, Aufrechnungsverbot. 1. Der Mieter ermächtigt den Vermieter sowie deren Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von vom dem vom Mieter nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
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