Elternbeirat Musterklauseln

Elternbeirat. Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Xxxxxx wird ein Elternbeirat eingerichtet. Näheres regeln die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (BayKiBiG, Art. 14).
Elternbeirat. Die Personensorgeberechtigten werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Einrichtung beteiligt.
Elternbeirat. Die Personensorgeberechtigten werden durch einen alle 2 Jahre zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Kindertagesstätte beteiligt (siehe hierzu § 6 SächsKitaG). Der Elternbeirat versteht sich als Interessenvertretung der Personensorgeberechtigten gegenüber der Kindertagesstätte. Hieraus ergibt sich das Mitwirkungsrecht, aber gleichzeitig auch die Mitwirkungspflicht der Personensorgeberechtigten. In regelmäßigen Abständen werden die Eltern durch den Elternbeirat zu den Ergebnissen der Beratungen informiert.
Elternbeirat. Für jede Kindertageseinrichtung ist ein Elternbeirat zu bilden, der Aufgaben nach Art. 14 BayKiBiG wahrnimmt.
Elternbeirat. (1) Für den Kindergarten ist ein Elternbeirat zu bilden.
Elternbeirat. Für die Tageseinrichtung muss nach dem BayKiBiG ein Elternbeirat gebildet werden, der nach Art. 14 BayKiBiG in wesentlichen Angelegenheiten der Einrichtung mitwirken soll.
Elternbeirat. Für die Einrichtung ist nach dem BayKiBiG ein Elternbeirat zu bilden, der nach Art. 14 Bay- KiBiG in wesentlichen Angelegenheiten der Einrichtung mitwirken soll. Der Elternbeirat gibt sich eine Ordnung, die der Genehmigung der Gemeinde bedarf.
Elternbeirat. (1) Für das Haus des Kindes „Guter Hirte“ ist ein Elternbeirat zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Xxxxxx zu bilden. Der Elternbeirat wird jährlich gewählt.
Elternbeirat. Die Erziehungsberechtigten werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit des Kindergartens beteiligt. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirates sind in den Richtlinien zum Kindergartengesetz ausführlich beschrieben. Der Waldkindergarten ist auch im Gesamtelternbeirat in Teningen vertreten.
Elternbeirat. Zu Beginn eines jeden Krippenjahres (November) wird von allen Eltern per Briefwahl ein Elternbeirat gewählt. Aus jeder Gruppe stehen Ihnen in der Regel zwei Elternvertreter zur Verfügung. Die Aufgabe des Elternbeirates ist es als Vermittler zwischen Xxxxxx, Eltern und Einrichtung zu fungieren. Das Gremium hat eine beratende Funktion und steht dem Krippenteam bei Feiern und anderen Veranstaltungen unterstützend zur Seite. Außerdem kann der Elternbeirat gerne Vorschläge für Eltern- und Kinderbildung unterbreiten. Gerne werden Wünsche, Ideen und Themenvorschläge angenommen und umgesetzt. In der Regel trifft sich der Elternbeirat, vierteljährlich – bei Bedarf auch öfter – mit der Einrichtungsleitung, um eine offene und ehrliche Kommunikation aufrecht zu erhalten. Der Elternbeirat verfügt über eine eigene E-Mail-Adresse (xxxxxxxxxxx@xx.xxxx.xx) und verwaltet unter den Datenschutzbestimmungen die mobilen Elterngruppen. Jeden letzten Montag im Monat laden wir Sie herzlich zu unserem Eltern Café ein. Von 14 bis 16 Uhr stehen für Sie und Ihre Kinder Getränke und Snacks in einer gemütlichen Atmosphäre bereit. Bei schönem Wetter im Garten, bei schlechten in einem Gruppenraum. Wir freuen uns auf regen Austausch und die gemeinsame transparente Zeit mit Ihnen.