Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. 3.1 Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der FOP Token. Vorbehaltlich von Ziff. 1.2 begibt die Emittentin nach Ablauf des Angebots-Zeitraums die FOP- Schuldverschreibungen, für die der jeweilige Schuldverschreibungsinhaber den auf ihn entfallenden Nennbetrag auf ein von der Emittentin benanntes Konto eingezahlt hat, und überträgt die entsprechende Anzahl FOP Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der FinX Blockchain. Die Ausgabe der FOP Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der FOP Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.
Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. 3.1 Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der FSR Token. Vorbehaltlich von Ziff. 1.2 begibt die Emittentin nach Ablauf des Angebots-Zeitraums die FSR- Schuldverschreibungen, für die der jeweilige Schuldverschreibungsinhaber den auf ihn entfallenden Nennbetrag auf ein von der Emittentin benanntes Konto eingezahlt hat, und überträgt die entsprechende Anzahl FSR Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der FinX Blockchain. Die Ausgabe der FSR Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der FSR Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.
Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. 3.1. Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der SWI-C-01 Token. Die Emittentin gibt nach Ablauf des Angebotszeitraums die Schuldverschreibungen aus und überträgt die entsprechende Anzahl SWI-C-01 Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der Permissioned Blockchain, vorausgesetzt, die Emittentin hat den Zeichnungsvertrag nicht zuvor entsprechend den Regelungen des Zeichnungsvertrages gekündigt. Die Ausgabe der SWI-C-01 Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der SWI-C-01 Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der Permissioned Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der Permissioned Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.
Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der GPB Token. Vorbehaltlich von Ziff. 1.2 begibt die Emittentin nach Ablauf des Angebots-Zeitraums die Schuldverschreibungen, für die der jeweilige Schuldverschreibungsinhaber den auf ihn entfallenden Nennbetrag auf ein von der Emittentin benanntes Konto eingezahlt hat, und überträgt die entsprechende Anzahl GPB Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der FinX Blockchain. Die Ausgabe der GPB Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der GPB Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.
Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. 3.1 Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der BKC Token. Vorbehaltlich von Ziff. 1.2 begibt die Emittentin nach Ablauf des Angebots-Zeitraums die BKC- Schuldverschreibungen, für die der jeweilige Schuldverschreibungsinhaber den auf ihn entfallenden Nennbetrag auf ein von der Emittentin benanntes Konto eingezahlt hat, und überträgt die entsprechende Anzahl BKC Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der FinX Blockchain. Die Ausgabe der BKC Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der BKC Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.
Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. 3.1 Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der COW Token. Vorbehaltlich von Ziff. 1.2 begibt die Emittentin nach Ablauf des Angebots-Zeitraums die COW- Schuldverschreibungen, für die der jeweilige Schuldverschreibungsinhaber den auf ihn entfallenden Nennbetrag auf ein von der Emittentin benanntes Konto eingezahlt hat, und überträgt die entsprechende Anzahl COW Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der FinX Blockchain. Die Ausgabe der COW Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der COW Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.
Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. 3.1 Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der DPV Token. Vorbehaltlich von Ziff. 1.2 begibt die Emittentin nach Ablauf des Angebots-Zeitraums die DPV- Schuldverschreibungen, für die der jeweilige Schuldverschreibungsinhaber den auf ihn entfallenden Nennbetrag auf ein von der Emittentin benanntes Konto eingezahlt hat, und überträgt die entsprechende Anzahl DPV Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der FinX Blockchain. Die Ausgabe der DPV Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der DPV Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.
Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. 3.1 Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der EWC Token. Vorbehaltlich von Ziff. 1.2 begibt die Emittentin nach Ablauf des Angebots-Zeitraums die EWC- Schuldverschreibungen, für die der jeweilige Schuldverschreibungsinhaber den auf ihn entfallenden Nennbetrag auf ein von der Emittentin benanntes Konto eingezahlt hat, und überträgt die entsprechende Anzahl EWC Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der FinX Blockchain. Die Ausgabe der EWC Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der EWC Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.
Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. 3.1 Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der PSI Token. Vorbehaltlich von Ziff. 1.2 begibt die Emittentin nach Ablauf des Angebots-Zeitraums die PSI- Schuldverschreibungen, für die der jeweilige Schuldverschreibungsinhaber den auf ihn entfallenden Nennbetrag auf ein von der Emittentin benanntes Konto eingezahlt hat, und überträgt die entsprechende Anzahl PSI Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der FinX Blockchain. Die Ausgabe der PSI Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der PSI Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.
Emission; Übertragung; Private Key; Verwahrung. 3.1 Emission der Schuldverschreibungen; Ausgabe der Rolex-Batman-Batgirl/(RBB)-Token. Die Emittentin gibt nach Ablauf des Angebots-Zeitraums die Rolex GMT II - Batman & Batgirl-Schuldverschreibungen aus, für die der jeweilige Schuldverschreibungsinhaber den auf ihn entfallenden Nennbetrag auf ein im Zeichnungsschein benanntes Konto eingezahlt hat, und überträgt die entsprechende Anzahl Rolex-Batman-Batgirl/(RBB)-Token innerhalb von zwanzig (20) Bankarbeitstagen an den dem Schuldverschreibungsinhaber zugeordneten Public Key auf der FinX Blockchain. Die Ausgabe der Rolex-Batman-Batgirl/(RBB)-Token gilt als erfolgt, wenn die technische Übertragung der Rolex-Batman-Batgirl/(RBB)-Token in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung auf der FinX Blockchain ausweist, nachgewiesen werden kann.