Ende der Dynamik Musterklauseln
Ende der Dynamik. Wenn infolge der dynamischen Anpassung eine der Höchstversicherungssummen in der entsprechenden Leistungsart (Invalidität, Todesfall, Übergangsleistung, Kran- kenhaustagegeld, Unfallrente) erreicht wird, erfolgt für den Vertrag der versicherten Person keine weitere dynamische Anpassung.
Ende der Dynamik. Ergibt sich durch die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag eine der nachfolgend genannten Versicherungssummen, so wird bei der betreffenden Leistungsart keine weitere Erhöhung der Versicherungssumme und des Beitrages mehr vorgenommen: • Invaliditätsleistung ohne Progression 350.000 EUR • Invaliditätsleistung mit 225 % Progression 350.000 EUR (Grundsumme) • Invaliditätsleistung mit 350 % Progression 300.000 EUR (Grundsumme) • Invaliditätsleistung mit 500 % Progression 200.000 EUR (Grundsumme) • Todesfallleistung 300.000 EUR
Ende der Dynamik. Ohne besonderen schriftlichen Widerruf entfällt die Erhöhung für die versicherte Person, die im Laufe des Versicherungsjahres das 75. Lebensjahr vollendet. Der Versicherungsschutz besteht zu den dann vereinbarten Versicherungssummen fort. § 3 Welche Folgen hat der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit der versicherten Person während der Vertragslaufzeit?
