Common use of Endfälligkeit der Tilgung Clause in Contracts

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird (endfällige Tilgung). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nicht. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann.

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Samples: auditcapital.de, auditcapital.de, auditcapital.de

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen Je nach Finanzierungsprojekt kann es sich um ein Darlehen handelnvereinbart werden, dass der Darlehensnehmer das Darlehenskapital insgesamt oder teilweise erst am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit zu einem bestimmten Datum zu tilgen hat (endfällige Tilgung). Bei einer solchen Im Einzelfall kann darüber hinaus auch die Möglichkeit der Tilgung besteht das Risiko, dass innerhalb eines Rückzahlungsfensters von bis zu sechs Monaten vor und nach diesem Tag vorgesehen sein. Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen dem seinerseits an einen in Norwegen ansässigen Projektinhaber gewährten Darlehen von diesem zurück erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um nachrangige Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen. Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung des jeweiligen Darlehensnehmers zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei dem jeweiligen Darlehensnehmer kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse eines Darlehensnehmers erheblich von der Prognose abweichen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihre Zeichnung wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass der jeweilige Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden könnte. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags führen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 30.09.2026). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurückzuerhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Genussrechtskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige Tilgungerstmalige Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung besteht zum 31.12.2037 mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer Genussrechtsschuldner bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erwirtschaftet haben, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung auf Grund der Verlustbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig leisten kannin voller Höhe erfolgt und der Anleger darüber hinaus eine gegebenenfalls geschuldete Beteiligung an der Unternehmenswertsteigerung nicht erhält. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeGenussrechte sind erstmals zum 31.12.2037 mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende von jedem Vertragspartner ordentlich kündbar. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossennicht vorgesehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nicht. Nachrangdarlehen Genussrechte sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die Genussrechte. Eine Veräußerung des Darlehens der Genussrechte durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina Handelstätigkeit nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung in Höhe des Anlagebetrags erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Genussrecht handelt, darf das Genussrechtskapital nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Genussrechtsschuldner nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Genussrechts automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Genussrechtsschuldners. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Genussrechtsschuldners nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

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Samples: africagreentec.investments, africagreentec.investments

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird (endfällige Tilgung). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bei einer etwaigen endfälligen Tilgung bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten Darlehensgeber ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Darlehensgeber, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten, nicht empfehlenswert.

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Samples: Umweltkreditvertrag, Umweltkreditvertrag

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 15.12.2021 mit der Möglichkeit der Tilgung innerhalb eines Rückzahlungsfensters von jeweils sechs Monaten vor und nach diesem Tag). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann dem Verkauf der Immobilien erzielen können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Darlehensgeber soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 30.11.2020). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten Darlehensgeber ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Darlehensgeber nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 31.10.2020). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 30.06.2028 mit der Möglichkeit der Tilgung innerhalb eines Rückzahlungsfensters von jeweils sechs Monaten vor und nach diesem Tag). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann dem Verkauf der Immobilien erzielen können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 30.9.2026). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen. Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei dem Darlehensnehmer kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse des Darlehensnehmers erheblich von der Prognose abweichen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihre Zeichnung wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass der Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden könnte. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags führen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 31.10.2023). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Darlehensgeber soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 31.03.2025 mit der Möglichkeit zur Tilgung innerhalb eines Rückzahlungsfensters von jeweils sechs Monaten vor und nach diesem Tag). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten Darlehensgeber ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Darlehensgeber nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 31.03.2025). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Darlehensgeber soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 31.03.2023 mit der Möglichkeit zur Tilgung innerhalb eines Rückzahlungsfensters von jeweils sechs Monaten vor und nach diesem Tag). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten Darlehensgeber ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Darlehensgeber nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 30.09.2025). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 31.12.2022, bei Inanspruchnahme des Rückzahlungsfenster findet die Tilgungszahlung spätestens jedoch zum 30.06.2023 statt). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem jeweiligen Emittenten nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würdeDarlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswert. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlich. Das Recht zur ordentlichen Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger und/oder den Emittenten ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde oder aber bis zur Insolvenz oder Liquidation des Darlehensnehmers. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen. Bei Inanspruchnahme des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Anleger besteht aufgrund der dann entstehenden Verpflichtung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung bereits eingezahlter Anlagebeträge das Risiko, dass es zu entsprechenden Liquiditätsabflüssen bei dem Darlehensnehmer kommt. In diesem Fall könnten geplante Investitionen nicht oder nicht wie geplant vorgenommen werden. In einem solchen Fall könnten die wirtschaftlichen Ergebnisse des Darlehensnehmers erheblich von der Prognose abweichen. Dies kann zu geringeren Zinszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust des Anlagebetrags führen. In dem Fall, dass mehrere Anleger gleichzeitig ihre Zeichnung wirksam widerrufen, besteht das Risiko, dass der Darlehensnehmer zahlungsunfähig werden könnte. Dies kann zu einem Totalverlust des Anlagebetrags führen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt Und Vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Endfälligkeit der Tilgung. Bei dem Darlehen kann es sich um ein Darlehen handeln, dass erst Die Tilgung des Nachrangdarlehens soll insgesamt am Ende der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird Laufzeit erfolgen (endfällige TilgungEndfälligkeit zum 31.10.2027). Bei einer solchen Tilgung besteht das Risiko, dass Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner Geschäftstätigkeit erwirtschaften kann er- wirtschaften können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhält und infolgedessen erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht rechtzeitig leisten zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. Die Nachrangdarlehen dürfen nur zurückgezahlt werdenDies kann insbesondere der Fall sein, wenn dies bei der Projektinhaber, an den der Darlehensnehmer die Darlehensvaluta weiterleitet (s.u. Ziffer 2.c), seinen Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus dem jeweiligen Emittenten mit diesem geschlosse- nen Darlehensvertrag nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Sind Anleger auf die Rückzahlung Ihrer Investition zum exakt geplanten Datum angewiesen, ist diese Anlage nicht empfehlenswertrechtzeitig nachkommt. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Darlehensgeber individuell Darlehensverträge sind mit dem Einzahlungstag des Nachrangdarlehensbetrages und endet für alle Anleger einheitlicheiner festen Vertragslaufzeit versehen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung Eine vorzeitige ordentliche Kün- digung durch den Anleger und/oder den Emittenten Nachrangdarlehensgeber ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Ein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Nachrangdarlehensverträge besteht derzeit nichtnicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger Nachrangdarlehensgeber ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf Ver- kauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Nachrangdarlehensgeber nicht emp- fehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhal- ten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt