Energiebilanz Musterklauseln

Energiebilanz. Die Resultate aus den Kalkulationen zur Bilanzierung (ECORegion) zeigen den Pro-Kopf- Energieverbrauch der Stadt Frankenberg für die Jahre 2007 bis 2009 (Tabelle 4-1, Abbildung 4-1). Dieser beläuft sich auf etwa 40 MWh pro Jahr und Einwohner (zum Vergleich Bundesdurchschnitt 2010: ~ 49 MWh/aEW). Auf der linken Abbildungsseite ist eine Unterteilung nach Energieträgern ge- geben. Die rechte Seite liefert den Pro-Kopf-Energieverbrauch für die Stadt Frankenberg untergliedert nach Sektoren. Der Gesamtprimärenergieverbrauch der Stadt lässt sich mit derzeit etwa 650.000 MWh jährlich bezif- fern (bezogen auf eine Einwohnerzahl von 15.878, Stand 2009). Die Wirtschaft trägt mit rund 40 % den größten Anteil bei – das wird deutlich, wenn man nach der Her- kunft des Verbrauchs schaut (vgl. dazu Abbildung 4-1, rechte Seite). Auf die Sektoren private Haus- halte und Verkehr entfallen jeweils ca. 30 %. Die kommunalen Einrichtrungen (Gebäude, Straßenbe- leuchtung etc.) verursachen nur ca. 1 % des Energieverbrauchs der Stadt Frankenberg. Während Abbildung 4-1 den Primärenergieverbrauch für Frankenberg ausweist, ist in Abbildung 4-2 der Endenergiebedarf dargestellt.6 Einige Anmerkungen zur Vorgehensweise: der Verbrauchswert der kommunalen Fahrzeugflotte wurde für 2010 mit 34.000 l angegeben. Xxxxxx nimmt nach unserer Annahme einen Anteil von 90 %, Benzin 10% ein. Aus Gründen der Vollständigkeit wurde der Verbrauchswert von 2010 ebenfalls für den Zeit- raum 2007-09 angenommen. Der Stromnetzbetreiber envia Netz GmbH, lieferte den Verbrauch und die Anzahl der angeschlosse- nen Wärmepumpen, für den Zeitraum 2007-08. Anhand dieser und einer pauschal angenommenen Jahresarbeitszahl (JAZ = 3,5), wurde die Menge der verbrauchten Umweltwärme errechnet. Aus Gründen der Vollständigkeit wurde der Verbrauchswert aus 2008 für 2009 übernommen. Da keine Angaben über den Ölverbrauch in den nichtkommunalen Gebäuden vorliegen, wurde als Berechnungsgrundlage die Aussage des Bezirksschornsteinfegers Hr. Watzula, dass das Verhältnis der Feuerungsstätten Gas zu Öl, deren Leistungsverhältnis entspricht, verwendet. Der Gasverbrauch wurde durch den Gasnetzbetreiber MITGAS Verteilnetz GmbH, für den Zeitraum 2008-09 geliefert. Aus Gründen der Vollständigkeit wurden die Daten aus 2008 für 2007 übernommen.
Energiebilanz. Anhand der oben stehenden Definitionen wird klar, dass es sich bei dem unter Punkt 3.2.1 dargestellten Strombedarf um Endenergie handelt. Der Wärmebedarf (Punkt 3.3.2) dage- gen entspricht der Definition von Nutzenergie. Um den Energiebedarf einheitlich und ver- gleichbar darzustellen, muss der oben dargestellte Wärmebedarf in Endenergie umgerech- net werden. Laut STMUG (2011) kann dies pauschal mit einem Faktor von 1,23 geschehen. Damit ergibt sich für Wärme ein Endenergiebedarf in Höhe von ca. 31.100 MWh/a. Der gesamte Endenergiebedarf (Strom und Wärme) für das Gemeindegebiet beläuft sich damit auf rund 36.180 MWh/a.4 Davon entfallen 14 % auf den Strom- und 86 % auf den Wärmebedarf. Der Verkehrssektor wurde bei dieser Betrachtung außen vor gelassen. In Abbildung 8 ist die Verteilung nach Verbrauchergruppen abgebildet: Endenergiebedarf: 36.180 MWh/a Abbildung 8: Endenergiebedarf der Gemeinde Konnersreuth nach Verbraucher- gruppen (eigene Berechnung) Die bei Weitem größte Verbrauchergruppe sind die Privathaushalte mit über 3/4 des Ge- samtenergiebedarfs. Ihr Wärmebedarf allein macht 70 % des Gesamtenergiebedarfs der Marktgemeinde aus. Der Anteil des Wirtschaftssektors am Gesamtenergiebedarf ist mit 22 % relativ hoch. Ein- gerechnet ist hier auch die Landwirtschaft. Entscheidend für den hohen Anteil ist die orts- ansässige Großbäckerei. Ihre beiden Produktionsstandorte machen einen Großteil des Energieverbrauchs im Wirtschaftssektor aus.

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  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.