Energieerzeugung und -verteilung Musterklauseln

Energieerzeugung und -verteilung. Die Energieversorgung Gera GmbH betreibt in Gera das Heizkraftwerk Nord (HKW Nord) und das Heizwerk Süd (HW Süd). Im HKW Nord (150 MW Ferwärmeleistung-FWL) werden in Kraft-Wärme- Kopplung Strom und Wärme erzeugt. Energieträger sind Erdgas und in geringsten Mengen Heizöl (Heizenergieleistung-HEL). Das HW Süd (100 MW FWL) dient als saisonal betriebenes Spitzenlast- heizwerk. Energieträger sind ebenfalls Erdgas und HEL. Die an beiden Standorten erzeugte Wärme wird in das Fernwärmenetz der Energieversorgung Gera GmbH eingespeist. Der im HKW Nord er- zeugte Strom wird vorrangig für die Versorgung in der Stadt Gera eingesetzt. Darüber hinaus werden überschüssige Mengen in die 110 KV-Netze der E.ON Thüringer Energie AG eingespeist. Die der Stromerzeugung zuzurechnenden Energieverbräuche und CO2-Emissionen bleiben bei den weiteren Betrachtungen unberücksichtigt. Die der Wärmeerzeugung zuzurechnenden Energieverbräuche und Emissionen fließen dagegen in die Bilanzierung ein. Als CO2-Faktor wurde für die erzeugte Wärme ein Wert von 164 g CO2 je kWh Wärme berechnet (mengengewichtet aus HKW Nord und HW Süd). Die Wärmeverteilung erfolgt über ein ausgedehntes Wärmenetz. Eine teilweise zu geringe Auslas- tung einzelner Netzabschnitte des Fernwärmenetzes und hohe Netzverluste verdeutlichen Hand- lungsbedarf. Die Energieversorgung Gera GmbH kauft auf dem Markt gezielt Strom zum Verkauf für die Stadt Ge- ra (Konzessionsvertragsgebiet) im Netzgebiet der GeraNetz GmbH (örtlichen Netzbetreiber) und für Verbraucher außerhalb der Stadt ein. Hier soll lediglich der Anteil betrachtet werden, der in der Stadt Gera umgesetzt wird. Dafür wird für 2010 ein CO2-Faktor in Höhe von 186 g CO2 je kWh Strom an- gegeben23. 23 siehe: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx/xxxx/xxxxxxxxxxxx/xxxxx/xxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx/ Auch aus erneuerbaren Energiequellen werden in Xxxx Xxxxx und Wärme erzeugt. Erzeugung von Strom u. Wärme in Gera von HKW, HW und aus erneuerbaren Quellen (Endenergie) Strom- erzeugung in GWh Wärme- erzeugung in GWh Summe 372,3 413,8 Heizkraftwerk 343,6 341,6 Heizwerk Süd 19,5 Erneuerbare Energien 28,7 52,7 Den Anteil der erneuerbaren Quellen am erzeugten Strom und der erzeugten Wärme im Vergleich zum Gesamtverbrauch der Stadt Gera im Jahr 2010 zeigen die nachfolgenden Tabellen und Grafi- ken: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als Anteil vom Stromverbrauch Geras Strom- erzeugung in GWh Anteil Stromverbrauch 328,1 100,0% Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 28,7...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.