Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu: a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt; b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung aber vor Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; d) 4/5 des Grundbetrags, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; e) Der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: Ausbildungsvertrag
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule Fahr- schule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theoreti- schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten be- antragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theore- tischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung Ausbil- dung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis Nach- weis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden Scha- den in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule Fahr- schule ohne wichtigen Grund oder der FahrschülerFahrschü- ler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem vordem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung Prüfung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: Fahrschulvertrag
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfungerbrachte Leistung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, Fahrschüler ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5)Verhalten, steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) : - 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss mit der FahrschuleVertragsabschluss, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) . - 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen des theoretischen Mindestunterrichtseinheiten Mindestunterrichts erfolgt;
c) . - 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen Drittel des theoretischen Mindestunterrichtseinheiten Mindestunterrichts erfolgt;
d) . - 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgtDritteln, aber vor deren Abschluss;
e) Der dem Abschluss des theoretischen Mindestunterrichts erfolgt. - der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigtge- kündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss mit der FahrschuleVertragsabschluss, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen vorge- schriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;Mindest-
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: Ausbildungsvertrag
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der FahrschuleFahrschu- le, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbil- dung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theore- tischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln Drit- teln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen vorgeschrie- benen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5)sein, so steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 ein Fünftel des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 zwei Fünftel des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 drei Fünftel des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 vier Fünftel des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen vorgeschrie- benen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theoreti- schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten beantrag- ten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theoreti- schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt
f) Bei Teilnahme mit einem Bildungsgutschein: Wird die Förderung nach SGB III oder SGB II nicht gewährt oder erfolgt eine Arbeitsaufnahme innerhalb der ersten 14 Ausbildungstage, besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht. Dem Fahrschüler bleibt Es gelten die aktuellen Regelungen der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstattenBundesagentur für Arbeit.
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Samples: Fahrschulausbildungsbedingungen
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Leistungen, Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
: a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
; b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels Viertels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theore- tischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
; c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines DrittelsViertels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln ein Halb der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theore- tischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
; d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln ein Halb der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
; e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgterfolgt oder gesetzlich keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben ist. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht nur nach Buchstabe b) bis e) zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstattenzu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Fahr- schule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden Fahr- stunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der FahrschülerFahr- xxxxxxx, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule Fahr- schule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Ver- tragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung Ausbil- dung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen vorgeschrie- benen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Absolvierung der Ab- solvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen Klas- sen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten Mindestunterrichtsein- heiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen ange- fallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule Fahr- schule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag Grundbe- trag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten er- brachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;,
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theoreti- schen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;,
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;,
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung Ausbil- dung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule Fahr- schule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstattenzu- rückzuerstatten.
f) Camp Verträge: Bei Abbruch des Kurses fällt eine Stornogebühr an. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus der Summe des Grundbetrages und der Hälfte der eingeplanten Übungs- und Sonderfahrten.
g) ASF Seminar: Bei vorzeitigem Abbruch des Seminars erfolgt keine Erstattung des Entgeltes.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Fahr- schule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden Fahr- stunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor Absolvierung der Ab- solvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen Klas- sen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten Mindestunter- richtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss Ab- schluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen Klas- sen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten Mindestunter- richtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten bean- tragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten Min- destunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren AbschlussAb- schluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die de Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
f) Eventuell gewährte Rabatte sind hinfällig und noch zu entrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigtgekün- digt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund (siehe Ziff. 5) oder der FahrschülerFahr- xxxxxxx, ohne durch ein vertragswidriges vertragswidri- ges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden veran- lasst zu sein (Ziffer5)sein, steht der Fahrschule folgendes fol- gendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung theo- retischen Ausbildung, aber vor Absolvierung der Ab- solvierung eines Drittels der für die beantragten be- antragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten Mindestunterrichtsein- heiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten beantrag- ten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theore- tischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten beantrag- ten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theore- tischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten er- brachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung Vorstel- lung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen the- oretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten bean- tragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen theo- retischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgter- folgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges vertrags- widriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: General Terms and Conditions
Entgelte bei Vertragskündigung. Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst worden zu sein (Ziffer5siehe Ziff. 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des GrundbetragsGrundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;
e) Der der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
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Samples: Fahrausbildungsvereinbarung