Entgelte, Gebühren und sonstige Kosten Musterklauseln

Entgelte, Gebühren und sonstige Kosten. 3. Wie hoch dürfen Ihre Ausgaben sein?
Entgelte, Gebühren und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Vermögensanlage Die unter Berücksichtigung der Regelungen in den §§ 17 und 18 des Gesellschaftsvertrages im Kapitel 7 der Produktinforma- tion (Werbemitteilung) abgebildete Prognoserechnung beginnt am 01.04.2024 und wurde über einen Zeitraum von 15 Jahren erstellt. Die Ergebnisse der Anleger werden ebenfalls ab die- sem Zeitpunkt dargestellt und ändern sich dementsprechend für Anleger, die zu einem späteren Zeitpunkt beitreten. Bei den getroffenen Annahmen der Prognoserechnung handelt es sich unter Berücksichtigung eines ordentlichen Geschäftsverlaufes um Prognosewerte. Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Die Prognoserechnung beruht auf der Annahme verschiede- ner Szenarien, die teilweise durch abgeschlossene Verträge, teilweise durch Erfahrungswerte und Kapitalmarktannahmen belegt sind. Der Prognoserechnung liegen folgende wesentli- chen Prämissen zugrunde: • Einnahmensteigerung bei der Betriebsgesellschaft i. H. v. 1,85 Prozent p. a. ab dem Jahr 2025, • Aufwandssteigerungen bei den Konzerngesellschaften bzgl. operativer Aufwendungen i. H. v. 2,00 Prozent p. a. ab dem Jahr 2025 (u. a. Lebensmittel, Sanitätsartikel, Instand- haltung und Instandsetzung), • Aufwandssteigerung bei den Konzerngesellschaften bzgl. der Kosten für Versicherungen i. H. v. 4,00 Prozent p. a. ab dem Jahr 2025, • Aufwandssteigerung bei der Betriebsgesellschaft bzgl. der Löhne und Gehälter sowie der Managementleistungen i. H. v. 1,75 Prozent p. a. ab dem Jahr 2025, • Veräußerung aller Gesellschaftsanteile der Fondsgesell- schaft an der Holdinggesellschaft zum 11,47-Fachen des angenommenen EBITDARM der Betriebsgesellschaft zum Veräußerungszeitpunkt im Jahr 2039 und nachfolgende Liquidation der Fondsgesellschaft, • Veräußerung verbunden mit der Annahme, dass auf irischer Seite keine Kapitalgewinnsteuer (Capital Gains Tax) zu ent- richten ist. Wie bei jeder Prognose werden sich bei den Einnahmen und Ausgaben Abweichungen ergeben. Sollten sich bei wesentli- chen Annahmen andere Szenarien ergeben, würde dies zu veränderten Ergebnissen führen. Da die Genauigkeit von Prog- nosen generell mit dem Zeithorizont abnimmt, ist tendenziell in späteren Jahren mit größeren Abweichungen zu rechnen. Für die Realisierung der Anlagestrategie und der Anlageziele der Vermögensanlage werden Kommanditeinlagen der Gesell- schafter (Eigenkapital) zzgl. eines Ausgabeaufschlages von bis zu fünf Prozent der Einlageverpflichtungen eingeworben. Das E...
Entgelte, Gebühren und sonstige Kosten. Zwecks Klarstellung halten wir fest, dass wir Entgelte nur für die Erfüllung unserer Haupt- leistungspflichten verrechnen dürfen. Nebenpflichten (wie insbesondere Informations- pflichten sowie Berichtigungs- und Schutzmaßnahmen) haben wir unentgeltlich zu erbringen, nur in den in § 56 Abs. 1 Z 1 bis 3 ZaDiG 2018 aufgezählten Fällen (Mitteilung über die Ablehnung gemäß § 73 Abs. 1 ZaDiG 2018, Widerruf eines Zahlungsauftrags nach dem Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit und Wiederbeschaffung eines Geldbetrags, der we- gen fehlerhafter Kundenidentifikation verloren gegangen ist) dürfen wir für ihre Erfüllung ein Entgelt verlangen, wenn das mit Ihnen vereinbart wurde und das vereinbarte Entgelt angemessen und an unseren tatsächlichen Kosten ausgerichtet ist.

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  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.