Inkassokosten. Der Urlauber bzw. der Unternehmer trägt die dem Unternehmer oder dem Urlauber nach einer Verzugsanzeige entstehenden angemessenen Kosten außergerichtlich. Ist der Gesamtbetrag nicht fristgerecht gezahlt worden, kann nach einer schriftlichen Aufforderung der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz auf den ausstehenden Betrag erhoben werden.
Inkassokosten. Sie verpflichten sich, zuzüglich zu den oben angeführten Entgelten alle angemessenen Kosten einschließlich angemessener und notwendiger Inkassokosten und Rechtsanwalts- gebühren zu bezahlen, die uns beim Eintreiben der von Ihnen geschuldeten Beträge entstehen.
Inkassokosten. Sollte bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines zugelassenen In- kassobüros erforderlich werden, so hat der Mieter die dadurch entstan- denen Kosten maximal in Höhe von den gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder -unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den An- spruchsgrund erhoben hat.
Inkassokosten. 2.1. Beim Inkassoauftrag handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag. Die Inkasso-, Mahn-, Kontoführungsgebühren und Auslagen sind bei Auftragserteilung fällig. Sie werden dem Schuldner als Verzugsschaden des Gläubigers weiter belastet. Bei erfolgreichem Abschluss eines Inkassoverfahrens erhält der Gläubiger zu 100 Prozent seine Hauptforderung. Das Inkassounternehmen erhält in diesem Fall eine abgetretene Vergütung der beigetriebenen Verzugszinsen und Mahnkosten, soweit diese realisiert werden konnten. Lediglich bei außergerichtlichem Nichterfolg (wenn also trotz Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten die Forderung beim Schuldner außergerichtlich nicht realisiert werden kann) gilt eine dem Gläubiger direkt zu berechnende Auslagenpauschale in Höhe von 30,00 EUR zzgl. der gesetzl. MwSt. als vereinbart. Sofern die Forderungen außergerichtlich nicht realisiert werden können, leitet das Inkassounternehmen auf Wunsch des Gläubigers das gerichtliche Mahnverfahren ein. Sofern das gerichtliche Mahnverfahren ohne Widerspruch durch den Schuldner ergebnislos verläuft, gilt auch hier eine dem Gläubiger direkt zu berechnende Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 EUR zzgl. der gesetzl. MwSt. sowie Barauslagen (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc.) als vereinbart. Die tatsächlich entstandenen Gebühren werden dem Schuldner gegenüber gestundet. Sollte seitens eines Schuldners Widerspruch/Einspruch gegen den Mahnbescheid /Vollstreckungsbescheid erhoben werden, ist der Gläubiger zu informieren. Die Entscheidung über die Durchführung des streitigen Verfahrens über unsere Vertragsanwälte liegt beim Gläubiger. Im Falle eines streitigen Verfahrens erfolgt die Abrechnung hierfür nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Inkassokosten. 12.1 Wenn sich der Auftraggeber mit der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug befindet, gehen alle anfallenden Kosten des außergerichtlichen Inkassoverfahrens zu Lasten des Auftraggebers. In jedem Fall ist der Auftraggeber im Fall einer Geldforderung Inkassokosten schuldig. Die Inkassokosten werden auf der Grundlage des Inkassotarifs berechnet, der vom ‚Nederlandse Orde van Advocaten‘ in Inkassoangelegenheiten empfohlen wird, wobei die Mindestkosten € 350,00 betragen.
Inkassokosten. 1. Ist der Auftraggeber mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug, trägt der Auftraggeber alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Eintreibung. Wenn der Auftraggeber mit der rechtzeitigen Bezahlung einer Geldsumme in Verzug bleibt, verwirkt er daneben eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 15% auf den noch geschuldeten Betrag. Diese Vertragsstrafe beläuft sich auf mindestens € 50,00 und lässt den Anspruch des Verwenders auf Schadenersatz unberührt.
Inkassokosten. 1. Falls die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung einer außergerichtlichen Zahlung zu Lasten der Gegenpartei. Auf jeden Fall schuldet die Gegenpartei Inkassokosten.
Inkassokosten. 1. Sollte V im Verzug sein oder versäumen, seinen Verpflichtungen (fristgemäß) nachzukommen, gehen alle angemessenen außergerichtlichen Kosten zur Erlangung der Bezahlung auf Rechnung von V.
Inkassokosten. 5.4.1 Hausinkasso 10,00
Inkassokosten. Wenn der Käufer in Verzug ist oder wenn er die Erfüllung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen versäumt, so gehen alle mit dem Eintreiben der Forderung verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Käufers.