Inkassokosten Musterklauseln

Inkassokosten. Der Urlauber bzw. der Unternehmer trägt die dem Unternehmer oder dem Urlauber nach einer Verzugsanzeige entstehenden angemessenen Kosten außergerichtlich. Ist der Gesamtbetrag nicht fristgerecht gezahlt worden, kann nach einer schriftlichen Aufforderung der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz auf den ausstehenden Betrag erhoben werden.
Inkassokosten. Sie verpflichten sich, zuzüglich zu den oben angeführten Entgelten alle angemessenen Kosten einschließlich angemessener und notwendiger Inkassokosten und Rechtsanwalts- gebühren zu bezahlen, die uns beim Eintreiben der von Ihnen geschuldeten Beträge entstehen.
Inkassokosten. 2.1. Beim Inkassoauftrag handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäfts- besorgungsvertrag. Die Inkassokosten nach Maßgabe des Rechtsanwaltsver- gütungsgesetzes (RVG) und sonstige Auslagen sind bei Auftragserteilung fällig. Sie werden dem Schuldner als Verzugsschaden des Gläubigers weiter belastet. Bei erfolgreichem Abschluss eines Inkassoverfahrens erhält der Gläubiger zu 100 Prozent seine Hauptforderung. Das Inkassounternehmen erhält in diesem Fall eine abgetretene Vergütung der beigetriebenen Verzugszinsen und Mahnkosten, soweit diese realisiert werden konnten. Lediglich bei außergerichtlichem Nichterfolg (wenn also trotz Ausschöpfung aller zumutbaren Möglichkeiten die Forderung beim Schuldner außergerichtlich nicht realisiert werden kann) gilt eine dem Gläubiger direkt zu berechnende Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 EUR zzgl. Auslagen (z.B. Einwohnermeldeamtsanfrage, Bonitätsauskunft) und MwSt. als vereinbart. Sofern die Forderungen außergerichtlich nicht realisiert werden können, leitet das Inkassounternehmen auf Wunsch des Gläubigers das gerichtliche Mahnverfahren ein. Sofern das gerichtliche Mahnverfahren ohne Widerspruch durch den Schuldner ergebnislos verläuft, gilt auch hier eine dem Gläubiger direkt zu berechnende Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 EUR zzgl. der gesetzl. MwSt. sowie Auslagen (Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten etc.) als vereinbart. Die tatsächlich entstandenen Gebühren und Auslagen werden dem Schuldner gegenüber gestundet. Sollte seitens eines Schuldners Widerspruch/Einspruch gegen den Mahnbescheid /Vollstreckungsbescheid erhoben werden, ist der Gläubiger zu informieren. Die Entscheidung über die Durchführung des streitigen Verfahrens über unsere Vertragsanwälte liegt beim Gläubiger. Im Falle eines streitigen Verfahrens erfolgt die Abrechnung hierfür nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 2.2. Sofern vom Gläubiger gewünscht, wird das Inkassounternehmen bei vorliegendem Insolvenzverfahren des Schuldners Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hierfür berechnet das Inkassounternehmen dem Gläubiger je Einzelfall 30,00 EUR zzgl. der gesetzl. MwSt. 2.3. Wird zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger ein durch das Inkassounternehmen vermittelter Vergleich geschlossen, berechnet das Inkassounternehmen Vergleichskosten in Höhe von 5% der Hauptforderung, die bei Auszahlung des durch den Schuldner gezahlten Vergleichsbetrages durch das Inkassounternehmen einbehalten werden. 2.4. Das Inkassounternehmen übernimm...
Inkassokosten. Sollte bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines zugelassenen In- kassobüros erforderlich werden, so hat der Mieter die dadurch entstan- denen Kosten maximal in Höhe von den gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes zu tragen, sofern er nicht erkennbar zahlungsunfähig oder -unwillig war und auch sonst keine Einwendungen gegen den An- spruchsgrund erhoben hat.
Inkassokosten. Wenn der Auftraggeber mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist oder es unterlässt, sind alle angemessenen Kosten eine außergerichtlichen Inkassoverfahren zu Lasten des Auftraggebers. In jedem Fall haftet der Auftraggeber im Falle einer Geldforderung für die Inkassokosten. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß der in der niederländischen Inkassopraktiken üblichen Berechnungsmethode berechnet, derzeit gemäß der Verordnung über die Vergütung der außergerichtlichen Inkassokosten mit einem Mindestbetrag von 500,00 €; 12.1 Wenn dem Verwender höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, kommen auch diese für eine Erstattung in Betracht; 12.2 Die eventuell entstandene Gerichts- und Vollstreckungskosten werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
Inkassokosten. 1. Ist der Käufer mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug, trägt der Käufer alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Eintreibung. Wenn der Käufer mit der rechtzeitigen Bezahlung einer Geldsumme in Verzug bleibt, verwirkt er daneben eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 15% auf den noch geschuldeten Betrag. Diese Vertragsstrafe beläuft sich auf mindestens € 50,00 und lässt den Anspruch des Verwenders auf Schadenersatz unberührt. 2. Wenn der Verwender höhere Kosten aufgewendet hat, die vernünftigerweise notwendig waren, kommen auch diese für eine Erstattung in Betracht. 3. Die eventuell aufgewendeten angemessenen Gerichts- und Vollstreckungskosten trägt ebenfalls der Käufer. 4. Der Käufer schuldet auf die aufgewendeten Inkassokosten Zinsen.
Inkassokosten. Wenn der Käufer in Verzug ist oder wenn er die Erfüllung einer seiner vertraglichen Verpflichtungen versäumt, so gehen alle mit dem Eintreiben der Forderung verbundenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Käufers.
Inkassokosten. 1. Befindet sich der Käufer in Bezug auf eine oder mehrere seiner Verpflichtungen im Verzug oder ist er vertragsbrüchig, so zahlt der Käufer alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, einschließlich der Zinsen und Inkassokosten. 2. Wenn dem Verkäufer nachweislich höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, so sind auch diese Kosten erstattungsfähig.
Inkassokosten. 9.1. Wenn der Kunde (vorübergehend) in Verzug ist oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, werden dem Kunden alle angemessenen Kosten für die Erlangung einer außergerichtlichen Erfüllung in Rechnung gestellt. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Inkassokosten zu zahlen, wobei im Falle einer Geldforderung ein Mindestbetrag von 150,00 Euro einzuhalten ist. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß den von der niederländischen Anwaltskammer für Inkassofälle empfohlenen Inkassogebühren berechnet. 9.2. Wenn Company Webcast höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise als notwendig erachtet werden, hat Company Webcast auch für diese Kosten Anspruch auf Entschädigung. 9.3. Die gegebenenfalls anfallenden angemessenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
Inkassokosten. 1. Falls die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung einer außergerichtlichen Zahlung zu Lasten der Gegenpartei. Auf jeden Fall schuldet die Gegenpartei Inkassokosten. 2. In Bezug auf außergerichtliche (Inkasso-)Kosten hat JK Translate, insoweit die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Firma handelt, abweichend von Artikel 6:96 Absatz 5 Burgerlijk Wetboek und vom Gesetzesbeschluss Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten, Recht auf eine Vergütung von 15 % des insgesamt offenen Betrags mit einem Mindestbetrag von € 90 für jede Rechnung, die ganz oder teilweise nicht beglichen wurde. 3. In Bezug auf die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten hat JK Translate, insoweit die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Konsument handelt, Recht auf die gesetzlich maximal erlaubte Vergütung, wie diese im Gesetzesbeschluss Vergütung außergerichtlicher (Inkasso-)Kosten festgelegt ist. 4. Insoweit die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Konsument handelt, hat JK Translate erst Recht auf eine Vergütung der außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, nachdem JK Translate der Gegenpartei nach Eintritt des Verzugs eine Mahnung über die Begleichung der offenen Rechnung oder Rechnungen innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen geschickt hat. 5. Die eventuell aufgewendeten angemessenen gerichtlichen Kosten und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten der Gegenpartei.