Entscheidungsprozess zur Festlegung der Vergütungspolitik Musterklauseln

Entscheidungsprozess zur Festlegung der Vergütungspolitik. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde darauf verzichtet, die Formulierung jeweils geschlechtsspezifisch auszurichten. Die vollständige Gleichbehandlung aller Mitarbeiter ist gewährleistet.
Entscheidungsprozess zur Festlegung der Vergütungspolitik. Mit Schreiben vom 17. Januar 2014 hat die TeamBank der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitgeteilt, dass sie die Auffassung vertritt, dass von ihr keine Ausschüsse nach § 25 d Absatz 7 ff. KWG zu bilden sind. Dieses Vorgehen wurde von den entsprechenden Entscheidungsträgern akzeptiert. Die nach § 25 d Absatz 7 ff. KWG durchzuführenden Aufgaben werden inhaltlich dem Aufsichtsratsvorsitzenden in Verbindung mit dem Präsidialausschuss übertragen. Dies ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der TeamBank verankert. Alle Tätigkeiten rund um die Vergütung, wie zum Beispiel die Weiterentwicklung der Vergütungssysteme, werden intern durch die Abteilung Personalmanagement durchgeführt, externe Berater kommen bei Bedarf abhängig von der relevanten Fragestellung zum Einsatz. Im Jahr 2018 wurden bezüglich der Festlegung der Vergütungspolitik keine Dienste von externen Beratern in Anspruch genommen. Abhängig von der Fragestellung werden die einzelnen Themen vom Ressortvorstand beziehungsweise vom Gesamtvorstand entschieden. Als maßgebliche Interessenträger bei der Festlegung der Vergütungspolitik sind die Eigentümer und der Gesamtbetriebsrat zu nennen.
Entscheidungsprozess zur Festlegung der Vergütungspolitik. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird der Begriff Mitarbeiter für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet. Die TeamBank AG ist ein Unternehmen mit einem klaren, auf Ratenkredite fokussierten Geschäftsmodell, das den easyCredit, die easyCredit-Finanzreserve und den ratenkauf by easyCredit an Privatkunden über verschiedene Vertriebskanäle verkauft. Aufgrund ihrer Größe zählt die TeamBank AG nicht zu den bedeutenden Instituten nach § 17 InstitutsVergV. Daher gelten die §§ 18 - 26 InstitutsVergV nicht für die TeamBank AG. Die Vergütungsstruktur ist maßgeblich durch tarifliche Vorgaben geprägt (Tarifvertrag für das private Bankgewerbe). Darüber hinaus ist das außertarifliche Vergütungssystem so ausgestaltet, dass es unsere auf Nachhaltigkeit und Wachstum ausgerichteten Unternehmensziele sowie unsere Werte und Unternehmenskultur unterstützt und fördert. Die Ziele der Leitenden Angestellten bestehen jeweils aus individuellen Zielen, Unternehmens- und DZ BANK Gruppenzielen, die für alle identisch sind. Durch das unternehmensweit gültige Zielvereinbarungssystem und die Anwendung eines Unternehmensfaktors, der die Gesamtzielerreichung der Bank berücksichtigt, werden negative Anreize in allen Bereichen der Bank insbesondere auch bei den Risikoverantwortlichen konsequent vermieden. Die Ziele orientieren sich über alle Ebenen hinweg an der Unternehmensstrategie, werden aus der strategischen Mehrjahresplanung für jedes Geschäftsjahr abgeleitet und sind damit langfristig ausgerichtet. Insbesondere dass für Mitarbeiter von kontrollierten Organisationseinheiten gerade keine besonderen Vergütungsregelungen bestehen, wirkt gegen die Begründung von Risikopositionen durch einzelne. Die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Mitarbeiter der Kontrolleinheiten und der von ihnen kontrollierten Organisationseinheiten ruft keine Interessenkonflikte bei den Beteiligten hervor. Per 31.12.2018 waren mit 1.015 Mitarbeitern inklusive Vorstand variable Vergütungskomponenten vereinbart. Ein Mit- arbeiter der Bank hatte per 31.12.2018 ein Vergütungsmodell mit ausschließlich fixen Vergütungskomponenten. Alle variablen Vergütungskomponenten des Vergütungssystems der TeamBank werden in bar ausgezahlt. § 7 der Institutsvergütungsverordnung zur Festsetzung des Gesamtbetrages der variablen Vergütung wird entsprechend beachtet. Gegenüber dem Vorjahr wurden keine Veränderungen an der bestehenden Vergütungsstrategie vorgenommen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.