Common use of Entsorgung von Elektroaltgeräten Clause in Contracts

Entsorgung von Elektroaltgeräten. 11.1 Der Kunde übernimmt persönlich die Verpflichtung oder verpflichtet sich, für jeden Fall der Weitergabe des Kaufgegenstandes an gewerbliche Dritte, vertraglich sicherzustellen, dass der Kaufgegenstand nach Nutzungsbeendigung auf Kosten des letzten gewerblichen Nutzers ordnungsgemäss entsorgt wird. Er stellt FUJIFILM insoweit von der allfälligen gesetzlichen Verpflichtung zur Rücknahme und den damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. 11.2 Unterlässt der Kunde die Weitergabe dieser Verpflichtung, so ist er verpflichtet, das gelieferte Produkt nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen. 11.3 Unser Anspruch auf Übernahme / Freistellung durch den Vertragspartner verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die Verjährungsfrist beginnt mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Vertragspartners über die Nutzungsbeendigung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entsorgung von Elektroaltgeräten. 11.1 12.1 Der Kunde übernimmt persönlich die Verpflichtung oder verpflichtet sich, für jeden Fall der Weitergabe des Kaufgegenstandes an gewerbliche Dritte, vertraglich sicherzustellen, dass der Kaufgegenstand nach Nutzungsbeendigung auf Kosten des letzten gewerblichen Nutzers ordnungsgemäss entsorgt wird. Er stellt FUJIFILM insoweit von der allfälligen gesetzlichen Verpflichtung zur Rücknahme und den damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. 11.2 12.2 Unterlässt der Kunde die Weitergabe dieser Verpflichtung, so ist er verpflichtet, das gelieferte Produkt nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen. 11.3 12.3 Unser Anspruch auf Übernahme / Freistellung durch den Vertragspartner verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die Verjährungsfrist beginnt mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Vertragspartners über die Nutzungsbeendigung.

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Entsorgung von Elektroaltgeräten. 11.1 Der Kunde übernimmt persönlich die Verpflichtung oder verpflichtet sich, für jeden Fall der Weitergabe des Kaufgegenstandes an gewerbliche Dritte, vertraglich sicherzustellen, dass der Kaufgegenstand nach Nutzungsbeendigung auf Kosten des letzten gewerblichen Nutzers ordnungsgemäss entsorgt wird. Er stellt FUJIFILM Hitachi insoweit von der allfälligen gesetzlichen Verpflichtung zur Rücknahme und den damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. 11.2 Unterlässt der Kunde die Weitergabe dieser Verpflichtung, so ist er verpflichtet, das gelieferte Produkt nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen. 11.3 Unser Anspruch auf Übernahme / Freistellung durch den Vertragspartner verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die Verjährungsfrist beginnt mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Vertragspartners über die Nutzungsbeendigung.

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Entsorgung von Elektroaltgeräten. 11.1 Der Kunde übernimmt persönlich die Verpflichtung oder verpflichtet sich, für jeden Fall der Weitergabe des Kaufgegenstandes an gewerbliche Dritte, vertraglich sicherzustellen, dass der Kaufgegenstand nach Nutzungsbeendigung auf Kosten des letzten gewerblichen Nutzers ordnungsgemäss entsorgt wird. Er stellt FUJIFILM insoweit von der allfälligen gesetzlichen Verpflichtung zur Rücknahme und den damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.FUJIFILM 11.2 Unterlässt der Kunde die Weitergabe dieser Verpflichtung, so ist er verpflichtet, das gelieferte Produkt nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen. 11.3 Unser Anspruch auf Übernahme / Freistellung durch den Vertragspartner verjährt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die Verjährungsfrist beginnt mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Vertragspartners über die Nutzungsbeendigung.

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