Entstörung bei Business-Produkten Musterklauseln

Entstörung bei Business-Produkten. Ergänzend zu den Regelungen in Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internet und Telefon gelten im Rahmen von Business-Produktangeboten für die Entstörung folgende Bestimmungen: Störungen müssen telefonisch über die im Geschäftskundenportal angegebene Business-Technik- Hotline oder über den Störungsassistenten gemeldet werden. Die Störungsmeldung kann 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche erfolgen. Vodafone beseitigt nach erstmaliger erfolgreicher Aktivierung des Anschlusses durch Vodafone und nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden betriebsver- hindernde Störungen, die zu einer Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit des Kunden führen, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten montags bis freitags in der Zeit zwischen 8 und 22 Uhr sowie samstags zwischen 8 und 16 Uhr in der Regel in 12 Stunden. Dies gilt nur, wenn die Ursache der Störungen im Vodafone Netz einschließlich des Netzabschlusses bzw. im Verant- wortungsbereich von Vodafone liegt. Bei Störungsmeldungen, die montags bis freitags in der Zeit zwischen 22 und 8 Uhr sowie samstags zwischen 16 und 8 Uhr, sonntags oder an gesetzlichen Feier- tagen eingehen, beginnt die Entstörfrist am folgenden Werktag um 8 Uhr. Läuft die Entstörfrist in die Zeit von montags bis freitags zwischen 22 und 8 Uhr sowie samstags zwischen 16 und 8 Uhr, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen, so wird die Entstörfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag um 8 Uhr fortgesetzt. Soweit eine Entstörung auf anderem Wege nicht möglich ist, vereinbart Vodafone mit dem Kunden unverzüglich einen Termin für den Besuch eines Technikers. Ist aufgrund vom Kunden zu ver- tretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Entstörung nicht möglich, gilt die Entstörfrist von 12 Stunden als eingehalten. Die Entstörfrist von 12 Stunden gilt nicht, wenn Tiefbaumaßnahmen zur Entstörung notwendig sind.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.