Entwendung der Fahrzeugschlüssel Musterklauseln

Entwendung der Fahrzeugschlüssel. Ergänzend zu A.2.2.2 gilt: Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs (nicht aus dem Kraftfahrzeug) oder durch Raub übernehmen wir die Kosten des Schlüs- sel- und Schlossersatzes. Weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme durch uns ist, dass Sie den Diebstahl oder Raub bei der Polizei anzeigen. Abweichend zu A.2.2.7 gilt eine Entschädigungsgrenze von 5.000 Euro.
Entwendung der Fahrzeugschlüssel. A.2.5.1.11 Für Pkw in Premium und alle anderen Fahrzeugarten zahlen wir die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten für den Aus- tausch von Tür- und Lenkradschlössern oder die Kosten der Umprogrammierung der Schließanlage, wenn die Fahrzeug- schlüssel durch Raub oder durch Einbruchdiebstahl in ein Gebäude (nicht aus dem versicherten Fahrzeug) entwendet wur- den.
Entwendung der Fahrzeugschlüssel d Bei draht- oder schlüssellosen Zugangssystemen gilt auch die widerrechtliche Beschaffung der Zugangsdaten durch Dritte als Entwendung der Fahrzeugschlüssel. A.2.2.1.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von min- destens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhal- ten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben und Vul- kanausbruch. Lawinen sind an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende große Eis- oder Schneemassen. Unter einem Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen zu verstehen. Ein Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst werden. Vulkan- ausbruch ist eine plötzliche Druckentlastung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit La- vaergüssen, Ascheeruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhal- ten des Fahrers zurückzuführen sind.
Entwendung der Fahrzeugschlüssel d Bei draht- oder schlüssellosen Zugangssystemen gilt auch die widerrechtliche Be- schaffung der Zugangsdaten durch Dritte als Entwendung der Fahrzeugschlüssel.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.