Common use of Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG Clause in Contracts

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 11 contracts

Samples: emw-energie.de, emw-energie.de, two.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen ei- nen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.stadtwerke-emsdetten.de, www.stadtwerke-emsdetten.de, www.stadtwerke-emsdetten.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung Ver- einbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.ggew.de, www.ggew.de, www.ev-lenningen.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen vertrag- lichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen Dienstleis- tungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich un- verzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes angemes- senes Entgelt ermöglichen.

Appears in 2 contracts

Samples: berlinerstadtwerke.de, www.gewobag.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung Min- dererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen an- deren Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung Dienstleis- tung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 2 contracts

Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Für Einen Jahresverbrauch Bis Max. 100.000 KWH Durch Die Stadtwerke Konstanz GMBH Unter Einbeziehung Von Erzeugungsanlagen, www.stadtwerke-konstanz.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen vertragli- chen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen Dienstleistun- gen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich un- verzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes angemes- senes Entgelt ermöglichen.

Appears in 2 contracts

Samples: ewerk-tegernsee.de, ewerk-tegernsee.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Vereinba- rung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung Erbrin- gung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes ange- messenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-solingen.de, www.stadtwerke-solingen.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen ver- traglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung Ver- einbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichenermög- lichen.

Appears in 2 contracts

Samples: gemeindewerke-grefrath.de, gemeindewerke-grefrath.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich hin- sichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch Minderver- brauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichener- möglichen.

Appears in 2 contracts

Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Elektrische Wärmepumpen Zur Raumheizung Oder Für Wärmespeicher Durch Die Eisenacher Versorgungs Betriebe GMBH, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Durch Die Eisenacher Versorgungs Betriebe GMBH

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung Mindererzeu- gung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer ei- ner gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes an- gemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-finsterwalde.de, Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt Und Für Gewerbekunden Bis Zu Einem Verbrauch Von Maximal 100.000 KWH/Jahr Durch Die Stadtwerke Weinheim GMBH (Sww)

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen ver- traglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung Ver- einbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.stadtwerke-lingen.de, www.stadtwerke-ahaus.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich hin- sichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch Minderver- brauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird - gegen angemessenes Entgelt ermöglichenangemessene Entgelte er- möglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.swn-neuwied.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Ver- einbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich hinsicht- lich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten geson- derten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.dvv-dessau.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem ei- nem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung Mindererzeu- gung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis Bilanz- kreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-wedel.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Verein- barung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-sigmaringen.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant Lie- ferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes angemesse- nes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.swl-unser-stadtwerk.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten Drit- ten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.swn.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. 18.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.susi-energie.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtetverpfl ichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung Dienst- leistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichenermög- lichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.landwerke-eifel.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Vereinba- rung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung Erbrin- gung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange so- lange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes angemes- senes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-konstanz.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch Minder- erbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage Grundla- ge einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-werdau.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. 18.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung Dienst- leistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichener- möglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.tws.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung Minder- erzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung Festle- gung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-arnsberg.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung Mindererzeu- gung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis Bilanz- kreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.sw-augsburg.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Vereinba- rung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung Minderer- zeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung Festle- gung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.stadtwerke-shs.de

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch Minder- verbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung Fest- legung der BNetzA entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: Auftrag Zur Lieferung Elektrischer Energie Für Nachtspeicherheizungen

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit einem ei- nem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich un- verzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten ge- sonderten Vereinbarung – soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehrlich ent- behrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen.

Appears in 1 contract

Samples: www.billig-will-ich.de