Common use of Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG Clause in Contracts

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertrag- lichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienst- leistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – so- weit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehr- lich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen. Wird eine solche Dienstleistung erstmalig im Rahmen dieses Lieferverhältnisses erbracht und handelt es sich bei dem Kunden nicht zugleich um einen Haushalts- kunden nach § 3 Nr. 22 EnWG, steht dem Lieferanten ein außerordentli- ches Kündigungsrecht dieses Lieferverhältnisses mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Monatsende zu.

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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertrag- lichen vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienst- leistungen hinsichtlich Dienstleistungen hin- sichtlich von Mehr- oder und Mindererzeugung sowie von Mehr- oder und Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten geson- derten Vereinbarung – so- weit soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehr- lich entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen. Wird eine solche Dienstleistung erstmalig im Rahmen dieses Lieferverhältnisses erbracht er- bracht und handelt es sich bei dem Kunden nicht zugleich um einen Haushalts- kunden nach § 3 Nr. 22 EnWG, steht dem Lieferanten ein außerordentli- ches außerordentliches Kündigungsrecht dieses Lieferverhältnisses mit einer Frist von drei Kalendermonaten Kalender- monaten zum Monatsende zu.

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Samples: Preisblatt Zur Elektrizitätsversorgung Sonderpreisregelung Für Sonstiger Bedarf

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertrag- lichen vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienst- leistungen hinsichtlich Dienstleistungen hin- sichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch Minderver- brauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – so- weit soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung Fest- legung der BNetzA entbehr- lich entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen. Wird eine solche Dienstleistung erstmalig im Rahmen dieses Lieferverhältnisses erbracht und handelt es sich bei dem Kunden nicht zugleich um einen Haushalts- kunden nach § 3 Nr. 22 EnWG, steht dem Lieferanten ein außerordentli- ches Kündigungsrecht außerordentliches Kün- digungsrecht dieses Lieferverhältnisses mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Monatsende zu.

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Samples: Stromliefervertrag

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten STADTWERK AM SEE den Abschluss einer vertrag- lichen vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienst- leistungen Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant Das STADTWERK AM SEE wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – so- weit soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehr- lich entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen. Wird eine solche Dienstleistung erstmalig im Rahmen dieses Lieferverhältnisses erbracht und handelt es sich bei dem Kunden nicht zugleich um einen Haushalts- kunden Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG, steht dem Lieferanten STADTWERK AM SEE ein außerordentli- ches außerordentliches Kündigungsrecht dieses Lieferverhältnisses Lieferverhält- nisses mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Monatsende zu.

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Samples: General Terms and Conditions

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertrag- lichen ver- traglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienst- leistungen Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung Ver- einbarung so- weit soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehr- lich entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichenermög- lichen. Wird eine solche Dienstleistung erstmalig im Rahmen dieses Lieferverhältnisses erbracht und handelt es sich bei dem Kunden nicht zugleich um einen Haushalts- kunden Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG, steht dem Lieferanten ein außerordentli- ches außerordentliches Kündigungsrecht dieses Lieferverhältnisses mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Monatsende zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertrag- lichen vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienst- leistungen Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten geson- derten Vereinbarung – so- weit soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehr- lich entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen. Wird eine solche Dienstleistung erstmalig im Rahmen dieses Lieferverhältnisses erbracht und handelt es sich bei dem Kunden nicht zugleich um einen Haushalts- kunden Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG, steht dem Lieferanten ein außerordentli- ches Kündigungsrecht außerordentliches Kündi- gungsrecht dieses Lieferverhältnisses mit einer Frist von drei Kalendermonaten Kalen- dermonaten zum Monatsende zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erbringung von Dienstleistungen nach § 41d EnWG. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den Abschluss einer vertrag- lichen vertraglichen Vereinbarung mit einem Dritten über die Erbringung von Dienst- leistungen Dienstleistungen hinsichtlich von Mehr- oder Mindererzeugung Mindererzeu- gung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit und über einen anderen Bilanzkreis Bilanz- kreis unverzüglich mitzuteilen. Der Lieferant wird die Erbringung der Dienstleistung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung – so- weit soweit und solange diese nicht durch eine Festlegung der BNetzA entbehr- lich entbehrlich wird – gegen angemessenes Entgelt ermöglichen. Wird eine solche Dienstleistung Dienst- leistung erstmalig im Rahmen dieses Lieferverhältnisses erbracht und handelt es sich bei dem Kunden nicht zugleich um einen Haushalts- kunden Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG, steht dem Lieferanten ein außerordentli- ches außerordentliches Kündigungsrecht dieses Lieferverhältnisses mit einer Frist von drei Kalendermonaten Kalen- dermonaten zum Monatsende zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen