Erfüllung/Ende von Handelsverträgen bei Gesundheitsproblemen Musterklauseln

Erfüllung/Ende von Handelsverträgen bei Gesundheitsproblemen. 4.1. Folge eines bedingten Status* im Bestand des Verkäufers* Wird bedingter Status* wegen Verdachts auf unerwünschte Infektion* in dem Bestand des Verkäufers* eingeführt, gilt Folgendes für die verschiedenen Handelsverträge*: a) Schweineringvertrag: Vertrag und Lieferungen* laufen unverändert weiter, aber der Käufer* kann die Lieferungen* in dem Zeitraum mit bedingtem Status* ablehnen, wenn er dafür Entschädigung zahlt, Anhang C. b) Auftragsbestätigung*: Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, ohne dass eine der Parteien* dafür haftet c) Mündliche Absprache: Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, ohne dass eine der Parteien* dafür haftet Hat der Bestand des Verkäufers* blauen SPF-Status, haben ein bedingter Status* für eine fehlende 15- Wochen-Erklärung oder fehlende/verspätete jährliche Statusblutproben keine Folgen für die Durchführung der Lieferungen* in der Woche, in der der bedingte Status* eingeführt wird.
Erfüllung/Ende von Handelsverträgen bei Gesundheitsproblemen. 4.1. Folge eines bedingten Status im Bestand des Verkäufers* Wird bedingter Status* wegen Verdachts auf unerwünschte Infektion* in dem Bestand des Verkäufers* eingeführt, gilt Folgendes für die verschiedenen Handelsverträge: a) Liefervertrag (einmalige Lieferung*): - über Lieferung* zur Neueinrichtung oder größeren Ergänzungen, und alle Schweine werden in einem leeren Stall abgeliefert, der für SPF-Status zugelassen ist, aber nicht in SuS-Gemeinschaftsbetrieb mit anderen Beständen vor 8 Kalenderwochennummern nach der letzten Lieferung*: 1) Wenn der Käufer* in den vorausgehenden 42 Tagen (Tagnummer des bedingten Status* minus 42, beide inkl.) a. mehr als 60 % aller Lieferungen* laut Liefervertrag empfangen hat, läuft der Vertrag unverändert weiter, und der Käufer* muss die Lieferungen* zur vereinbarten Zeit abnehmen. Der Käufer* kann jedoch, ohne dafür zu haften, die restlichen Lieferungen* aussetzen, bis die gelieferten Schweine auf Krankheiten untersucht wurden, vgl. die SPF-SuS-Regeln zur Klärung eines abgeleiteten, bedingten Status* für die betreffende Krankheit. Zeigen diese Untersuchungen, dass die gelieferten Schweine keine Krankheit eingeschleppt haben, kann der Käufer* dennoch – ohne dafür zu haften – den Vertrag fristlos kündigen. Generelle Bedingungen Dieses Kündigungsrecht entfällt jedoch, wenn der bedingte Status* für den Bestand des Verkäufers* vorher aufgehoben wurde. b. 60 % oder weniger aller Lieferungen* laut Liefervertrag empfangen hat, kann der Käufer* – ohne Haftung – den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung muss spätestens am Wochentag nach dem Datum des bedingten Status* erfolgen. 2) Falls der Käufer* noch keine Schweine laut Liefervertrag erhalten hat, und der bedingte Status* im Bestand des Verkäufers* bleibt bestehen oder wird voraussichtlich bestehen bleiben, vgl. SPF-SuS-Regeln, über zwei Kalenderwochennummern nach der ersten vereinbarten Lieferwoche hinaus, kann der Käufer* - ohne dafür zu haften – den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. b) Liefervertrag (laufende Lieferungen*): Der Vertrag läuft unverändert weiter, aber der Käufer* kann – ohne dafür zu haften – die vereinbarten Lieferungen* in dem Zeitraum mit einem bedingten Status* im Verkäuferbestand annullieren. Nach Ende des bedingten Status* laufen die Lieferungen* gemäß Liefervertrag weiter, wobei von den annullierten Lieferungen abgesehen wird. c) Auftragsbestätigung*: Als Liefervertrag (laufende Lieferungen*) d) Mündliche Absprache: Der Vertrag endet mit sofor...
Erfüllung/Ende von Handelsverträgen bei Gesundheitsproblemen. 4.1. Folge eines bedingten Status* durch SPF-Krankheiten im Bestand des Verkäufers* Wird bedingter Status* wegen Verdachts auf unerwünschte Infektion* mit SPF-Krankheiten in dem Bestand des Verkäufers* eingeführt, gilt Folgendes für die verschiedenen Handelsverträge*: a) Schweineringvertrag: Vertrag und Lieferungen* laufen unverändert weiter, aber der Käufer* kann die Lieferungen* in dem Zeitraum mit bedingtem Status* ablehnen, wenn er dafür Entschädigung zahlt, Anhang C. b) Auftragsbestätigung*: Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, ohne dass eine der Parteien* dafür haftet

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

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