Erfolgsabhängige Komponenten Musterklauseln

Erfolgsabhängige Komponenten. Kurzfristige Performance-Vergütung (Tantieme) = Kurzfristige Performance Vergütung (Tantieme)
Erfolgsabhängige Komponenten. Die Vorstandsmitglieder erhalten des Weiteren eine variable Erfolgsvergütung („Bonus“). Die Höhe des jeweiligen Bonus wird nach Maßgabe des wirtschaftlichen Erfolgs des Unternehmens und der individuellen, von dem jeweiligen Vorstandsmitglied für die Gesellschaft erbrachten Leistungen bemessen. Einzelheiten über die Ausgestaltung und die Gewichtung der Bemessungskriterien wurden von der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern in einer gesonderten Vereinbarung niedergelegt, wobei hierin berücksichtigt wird, dass sich die Bewertungskriterien überwiegend an mehrjährigen Bemessungsgrundlagen orientieren oder eine längerfristige Betrachtung Einfluss auf den Auszahlungsbetrag haben wird und somit die Bewertungskriterien eine nachhaltige Unternehmensentwicklung fördern.
Erfolgsabhängige Komponenten. Kurzfristige variable Vergütung (Tantieme) Begrenzung / Cap - das Doppelte des Zielbetrags Leistungskriterien - 25 % – 50 % Unternehmenskennzahlen - 25 % – 50 % Operative Leistungskriterien - 10 % – 30 % Nicht-finanzielle Leistungskri- terien (Strategische Unternehmensziele, Environmental, Social, Governance-Ziele) Auszahlung - Am Ende des Monats, in dem der Jahres- abschluss der Gesellschaft des Vorjahres festgestellt wird Langfristige variable Vergütung (Performance Share Plan) Begrenzung / Cap - Wird durch einen im Vertrag festgeschrie- benen, jährlichen Zuteilungsbetrag be- grenzt Leistungskriterien - 50 % jährliche Aktienkurssteigerung - 50 % Relative Total Shareholder Return Auszahlung - Am 31. Xxxx des Jahres nach Vesting (Vesting erfolgt 4 Jahre nach dem Tag der Gewährung in Abhängigkeit von dem Errei- chen vorab festgelegter Performance- Ziele) Malus/Clawback - Teilweise oder vollständige Reduzierung bzw. Rückforderung der variablen Vergütung ist möglich Das Vergütungssystem des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgs- abhängigen Vergütungskomponenten zusammen. Zu den erfolgsunabhängigen Ver- gütungskomponenten zählt die Grundvergütung, einschließlich der Nebenleistungen. Die erfolgsabhängige Vergütungskomponente beinhaltet sowohl die kurzfristig orien- tierte variable Vergütung in Form einer Tantieme als auch die langfristig orientierte aktienbasierte variable Vergütung mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage. Gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex achtet der Auf- sichtsrat bei der Festlegung der variablen Vergütung darauf, dass die langfristigen va- riablen Vergütungskomponenten die kurzfristigen übersteigen. Die kurz- und lang- fristigen Variablen unterscheiden sich zum einen durch ihren Bemessungs- und Leis- tungszeitraum, aber auch durch die zur Bemessung herangezogenen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungskriterien. Eine nachträgliche Änderung der den erfolgsab- hängigen Vergütungskomponenten zugrunde gelegten Zielwerte oder Vergleichspa- rameter ist gemäß Empfehlung G.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex aus- geschlossen. Die Leistungskriterien orientieren sich hierbei an der Konzern-Strategie, insbeson- dere an den Zielen Wachstum, Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit. Auch As- pekte der Nachhaltigkeit und Langfristigkeit finden durch die Leistungskriterien Eingang in die Bemessung der Vergütung. Der Aufsichtsrat legt hierbei besonderes Augenmerk darauf, dass die Leistungskriterie...
Erfolgsabhängige Komponenten. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile werden den Aufsichtsräten weder geschuldet noch gewährt. Für 2021 wurden den Aufsichtsräten folgende Vergütungen geschuldet und gewährt: Aufsichtsrat Funktion Geschuldete Vergütung (EUR) Festvergütung Sitzungsgelder Gesamtvergütung Xxxxxxx Xxxxxxxx Vorsitzender 37.500 16.500 54.000 Xxxxxx Xxxx Xxxxxx Stellvertreter 26.250 16.500 42.750 Xxxxxx Xxxxx Even Aufsichtsrat 15.000 16.500 31.500 Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Aufsichtsrat 15.000 16.500 31.500 93.750 66.000 159.750 Aufsichtsrat Funktion Gewährte Vergütung (EUR) Festvergütung Sitzungsgelder Gesamtvergütung Xxxxxxx Xxxxxxxx Vorsitzender 0 0 0 Xxxxxx Xxxx Xxxxxx Stellvertreter 0 0 0 Xxxxxx Xxxxx Even Aufsichtsrat 0 0 0 Xxxxxx Xxxxx Tabors Aufsichtsrat 0 0 0 0 0 0 Im Geschäftsjahr 2021 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrates keine Vergütungen (i.Vj. TEUR 136) gewährt. Für noch geschuldete und im Geschäftsjahr noch nicht gewährte Vergütungen wurden im Jahresabschluss Rückstellungen gebildet.
Erfolgsabhängige Komponenten. Kurzfristige variable Vergütung Zielbonus; Bis zu 2,00 % des nach IFRS ermittelten Konzernergebnisses (nach Steuern) vor Minderheitenanteilen; Fälligkeit: Nach Bekanntgabe der vorläufigen Zahlen zum Geschäftsjahresende. Langfristige variable Vergütung Langfristige variable Vergütungskomponente 1 Zielbonus; Bis zu 0,4 % auf das nach IFRS ermittelte Konzernergebnis (nach Steuern) vor Minderheitenanteilen des Xx. Xxxxx Xxxxxxxx in einer retrospektiven Betrachtung zum Stichtag 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres, bezogen auf die dem kommenden Geschäftsjahr vorausgehenden drei Geschäftsjahre. Bei der retrospektiven Betrachtung ist das aus den drei vorhergehenden Geschäftsjahren gemittelte Konzernergebnis (nach Steuern) vor Minderheitenanteilen des Xx. Xxxxx Xxxxxxx maßgeblich; Fälligkeit: Nach Bekanntgabe der vorläufigen Zahlen zum Geschäftsjahresende. Langfristige variable Vergütungskomponente 2 Zielbonus; Für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Aufstellung und Verbesserung des Umwelt- und Qualitätsmanagements erhält ein Vorstand bis zu 0,1 % auf das nach IFRS ermittelte Konzernergebnis (nach Steuern) vor Minderheitenanteilen des Xx. Xxxxx Konzerns in einer retrospektiven Betrachtung zum Stichtag 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres, bezogen auf die dem kommenden Geschäftsjahr vorausgehenden drei Geschäftsjahre; Fälligkeit: Nach Bekanntgabe der vorläufigen Zahlen zum Geschäftsjahresende. Die variable Vergütung ist insgesamt begrenzt auf einen Auszahlungsbetrag von maximal EUR 800.000. Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems für jedes Vorstandsmitglied eine konkrete Ziel- Gesamtvergütung fest, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des Unternehmens steht. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen Vergütungsbestandteile zusammen. Bei den Vorstandsmitgliedern liegt der Anteil der festen Vergütung (festes Jahresgehalt, Versorgungsentgelt und Nebenleistungen) bei ungefähr 22 % bis 75 % der Ziel-Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr 25 % bis 78 % der Ziel-Gesamtvergütung. Dabei liegt der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung bei etwa 38 % der Ziel-Gesamtvergütung und die langfristige variable Vergütung bei etwa 11 % der Ziel-Gesamtvergütung. Die Anteile können für künftige Geschäftsjahre aufgrund der Entwicklung der Kosten der vertraglich zugesagten Nebenleistungen so...