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Xxxxx Xxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxx Xxxxxxxx. Internes Versionskennzeichen: U744NB2
Xxxxx Xxxxxxxx. Xxxxxx Xxxxxxxx, Implementation Support Senior Manager – Fixed Income, PRI FIXED-INCOME-PROGRAMM DER PRI Die Arbeitsgruppe Fixed Income von PRI bleibt weiterhin eine unserer beliebtesten. Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 haben sich über 200 Vertreter von mehr als 60 Organisationen aktiv daran beteiligt. Diese Beliebtheit zeugt von einem unstillbaren Hunger nach Informationen zu verantwortlichem Investieren in einer Assetklasse, die den Großteil der Portfolios von Pensionskassen und Versicherungen ausmacht. Weiterhin stehen Investoren zunehmend unter Druck von Seiten ihrer Kunden und Begünstigten, in der Praxis zu zeigen, wie verantwortliches Investieren bei festverzinslichen Wertpapieren umgesetzt wird. Drei Jahre nach ihrer Einführung hat die Arbeitsgruppe konkrete Ergebnisse erarbeitet. Dieser Leitfaden ist die jüngste von einer Reihe von Aktivitäten, die Unterzeichner bei der Anwendung der Prinzipien in allen Anlageklassen unterstützen will. Er baut auf unseren Diskussionspapieren aus dem Jahr 2013 auf, in denen die Bedeutung von ESG-Kriterien auf die Leistung von Fixed-Income-Investitionen und die Zusammenhänge zwischen ESG- Kriterien und Kreditwürdigkeit untersucht wurden (Corporate Bonds: Spotlight on ESG Risks und Sovereign Bonds: Spotlight on ESG Risks). In der nächsten Phase unserer Bemühungen möchten wir Investoren dabei unterstützen, sich vermehrt mit Anleiheemittenten über ESG-Themen auszutauschen und näher zu untersuchen, welche Rolle den Ratingagenturen in der Unterstützung von Investoren bei der Integration von ESG-Themen zukommt. Ich fordere auch Sie auf, aktiv zu werden.
Xxxxx Xxxxxxxx. Untitled Radial Arm Maze 1–3 XXXXXXXXX XXXXXXXXX The Stone that the Builder Rejected DACHGESCHOSS RAUM /ROOM 1 XXXXX XXXXXXXX Crumb Mahogany Videofund aus dem Internet / Anonymous video found online Le Débouché ERDGESCHOSS XXXX 0 XXXX 0 XXXX 0 XXXX 0
Xxxxx Xxxxxxxx. XXXXX XXXXXXXX SITUATION, KONTEXT, KONTINGENZ‌ Der Praxis der Wissenschaft wurde in den letzten Jahr- zehnten mit einem zunehmenden wissenschaftstheoreti- schen Interesse begegnet. Die auf dem Xxxx der sozial-, geschichts- und kulturwissenschaftlich ausgerichteten Wissenschaftstheorie und -geschichtsschreibung ausge- rufene „Xxxxx zur Praxis“1 wurde als eine bahnbrechen- de Forschungsperspektive aufgenommen und in unter- schiedlichen Wissenschaftsstudien weiterentwickelt. Mit dem Theorieanspruch, die „Alltagswelt wissenschaftlicher Handarbeit“2 im Rahmen einer „teilnehmenden Beobach- tung wissenschaftlicher Praxis“3 ethnomethodologisch zu erschliessen, wurde die Erkenntnisproblematik der xxxxx- xxx Konstruiertheit und der historischen Bedingtheit von Theorien und Fakten zum xxxx umkämpften Gegenstand der so genannten „Science Wars“4. Pragmatische Wissenschaftstheorien bieten sehr he- terogene Ansätze,5 sind jedoch von einem gemeinsamen Anliegen getragen. Ausgehend von einer empirischen Mannigfaltigkeit von wissenschaftlich-technischen Prakti- xxx, die im Besonderen hinsichtlich ihrer diskursiven und sozialen Konstitution untersucht werden, wird allgemein für einen phänomenologischen Bezug der Wissensher- stellung argumentiert. Mit dem Übergang zur pragmatischen Betrachtungs- xxxxx verschiebt sich das Problem der Begründung im Bereich der Wissenschaftstheorie: Es kann nicht mehr darum gehen, wissenschaftliche Sätze in unabhängiger Xxxxx – namentlich unter Berufung auf Evidenz – zu be- xxxxxxx, sondern sie gelten genau so weit als gerecht- fertigt, als sie innerhalb einer bestimmten Verständigung („Konvention“, „Übereinkunft“, „Verhandlung“) eine Xxxxx spielen. Da nicht von der Theorie, sondern immer nur von einer solchen Theorie gesprochen werden kann, stehen und fallen epistemologische Grundsätze mit der Theorie, der sie angehören. Unter den Bedingungen der hier untersuchten pragmatischen Auffassung wird nicht nur die Idee einer Metaphysik als vorgeblicher Wissen- schaft von transzendenten Seinsbereichen abgelehnt, sondern auch eine Metaphysik, die allgemeine Prinzipien – wie die der Kausalität – aufgrund unabhängiger Ein- sicht aufstellen zu können beansprucht. Aus der Vielzahl der als pragmatisch zu bezeichnen- den Ansätze wird hier die These der Existenz xxxxx- xxxxx-sozialer Tatsachen problematisiert, auf deren Grundlage die pragmatische Auffassung von einer „le- bendigen“ Wissenschaftlichkeit aufbaut.6 Mit der Aufgabe des theoretischen Ideals einer in...
Xxxxx Xxxxxxxx. Leitender Sektionssekretär
Xxxxx Xxxxxxxx. Xxxxx Xxxxxxxx ist Anfang Febru- ar 2021 in die Geschäftsführung der Paribus Kapitalverwaltungsgesell- schaft eingetreten. Er verantwortet das Risikomanagement der offenen in- ländischen Spezial-AIF. Xxxxx Xxxxxxxx ist Diplom-Kaufmann und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der Finanz- und Investmentindustrie. Seine Experti- se liegt im Bereich Aufsichtsrecht und Fondsadministration mit den fachlichen Schwerpunkten Risiko- und Prozess- management sowie Controlling für Im- mobiliensondervermögen. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx ist promovierter Xxxxxxxxx und verfügt über umfassende Erfahrung in der Konzeption, Struktu- rierung und dem Management von Ka- pitalanlagen. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx ist seit 2009 für die Paribus-Gruppe tä- tig und seit 2013 Geschäftsführer der Paribus Kapitalverwaltungsgesell- schaft. Davor war er bei verschiede- nen Fondshäusern in verantwortlicher Position in den Bereichen Fondskon- zeption und Fonds- und Assetma- nagement tätig. Als Geschäftsführer der Paribus Kapitalverwaltungsgesell- schaft verantwortet er insbesondere den Bereich Portfoliomanagement mit Schwerpunkt geschlossene und offene Immobilien-AIF und Eisenbahnlogistik. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx verfügt über eine langjährige Erfahrung im Bereich Un- ternehmenstransaktionen und Über- nahmen von operativen Geschäftsbe- trieben und war mehrfach führend in Kaufverhandlungen und Abschlüsse eingebunden. Dabei blickt er auf ei- ne umfangreiche Erfahrung sowohl in der Analyse als auch in der Bewertung von Unternehmen bzw. Unternehmens- gruppen und dem Modelling von Plan- rechnungen einer Vielzahl von Bran- chen zurück.
Xxxxx Xxxxxxxx. Ehemaliges Mitglied der Internationalen Humanitären Ermitt- lungskommission, Gründungsprorektor der „Xxxxx Xxxxxxxx Deutschsprachige Universität Budapest“, Österreichischer Bot- schafter i. R.; Ordentliches Mitglied der europäischen Akade- mie der Wissenschaften und Künste. 1953, 1958 Universitäten Budapest und Wien (Dr. iur.; Dr. rer. pol.), 1961 Yale Universi- ty (Master of Law). 1963 Eintritt in den Diplomatischen Dienst Österreichs. Zuletzt Botschafter in Ungarn und ständiger Ver- treter bei der Internationalen Donaukommission 1993–1996. Seit 1996 Honorarprofessor für Humanitäres Völkerrecht der Universität Linz. Bis 2008 Professor für Völkerrecht an der Katholischen Xxxxxxx Xxxxx Universität Budapest. Verfasser zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Völkerrechts, des internationalen Privatrechts, der Rechtsphilosophie und der Politikwissenschaft. Von 2001 bis 0000 xxx Xxxxxxxxxx ernanntes Mitglied der Schiedsinstanz für Naturalrestitution.
Xxxxx Xxxxxxxx. 1. İş bu AEB’deki bazı hükümlerin tamamen veya kısmen hukuken geçersiz kalması veya uygulanamaz olması veya ilerde hukuki geçerliliğini veya uygulanabilirliğini kaybetmesi halinde, diğer hükümlerin geçerliliği bundan etkilenmeyecektir. 0. Xxxxxxxxx, xx xxxxxxxx nedeniyle bilgi sahibi olduğu, tüm ticari bilgileri ve teknik detayları gizli tutmak ve hiçbir şekilde üçüncü kişilere ifşa etmemekle yükümlüdür. Aynı şekilde, taşeronlarını, çalışanlarını ve memurları da işbu gizlilik yükümlülüğü altına almak zorundadır. Tedarikçi, bilhassa kendisine teslim edilen tüm resimleri, çizimleri, hesaplamaları ve diğer belge ve bilgileri kesinlikle gizli tutmakla yükümlüdür. İşbu bilgiler üçüncü kişilere ancak tarafımızca verilecek yazılı onayımızın alınması suretiyle açıklanabilir. Gizli tutma yükümlülüğü bu sözleşmenin feshinden sonra da devam eder; ancak, bu durum teslim edilen resimler, çizimler, hesaplamalar ve diğer belgelerin içerdiği üretim bilgilerinin genel olarak öğrenilmesinden sonra geçerliliğini yitirir. 3. Ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung darf der Lieferant in Werbematerialien, Broschüren, etc. nicht auf die Geschäftsverbindung mit uns hinweisen und für uns gefertigte Waren nicht ausstellen. 4. Der Lieferant ist zur Beauftragung von Unterlieferanten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden wird, nicht berechtigt. 5. Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung, die nicht unbillig verweigert wird, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. § 183 des türkischen Obligationenrechts bleibt hiervon unberührt. 6. Wir werden die personenbezogenen Daten des Lieferanten entsprechend den Datenschutzregelungen behandeln. 7. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns benannte Lieferanschrift bzw. Verwendungsstelle; sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für alle übrigen Verpflichtungen der Parteien unser Geschäftssitz. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt. 8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Istanbul, Türkei; wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 9. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt dem Recht der Türkei unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf...

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  • Xxxxxxxx Gemäß § 13 des Thüringer Hochschulgesetzes und auf der Grundlage der Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025, der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes vom 3. September 2020 sowie unter Beachtung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken schließen das Thüringer Ministerium für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) und die Technische Universi- tät Ilmenau (TU Ilmenau) folgende Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) ab.

  • Xxxxxxx 1. XXXXXXXX haftet sowohl bei vertraglichen, außervertraglichen, insbesondere deliktischen, Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In gleicher Weise haftet AUXILIUM für ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. AUXILIUM haftet ferner für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 2. Der Kunde haftet gegenüber AUXILIUM für alle Schäden, die aus der Verletzung der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AUXILIUM unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden. 3. XXXXXXXX haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von AUXILIUM zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden dem Kunden durch AUXILIUM unverzüglich in Textform angezeigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt. 4. AUXILIUM ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die AUXILIUM im Auftrag des Kunden bearbeitet, angefertigt, weitergeleitet oder in sonstiger Weise vorgenommen hat. Der Kunde stellt AUXILIUM für den Fall der Inanspruchnahme von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

  • Xxxxxxxxx D.1 Sofern nicht im Vertrag anderweitig vereinbart, finden auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DAP, Lieferort wie auf der Bestellung seitens des Käufers angege- ben, Anwendung. D.2 Die Lieferung wird auf das in der Bestellung seitens des Käufers genannte Lieferdatum fällig; das Lieferdatum gilt als vertraglicher Fixtermin. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, befindet er sich ab Verfall dieses Datums in Verzug. Unter Lieferung wird der Moment verstanden, wie er gemäss den anwend- baren Incoterms festgelegt wird. D.3 Der Verkäufer ist zur strikten Einhaltung der in der Bestellung aufgeführten Liefermenge verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferung sind nicht gestattet. D.4 Lieferungen müssen frei von Rechten Dritter sein, insbesondere Eigentumsrech- te, Vorkaufsrechte, Pfandrechte, Schutzmarken oder Patente. D.5 Erstlieferungen sind vom Verkäufer deutlich als solche zu kennzeichnen. Mus- tersendungen müssen vom Verkäufer speziell gekennzeichnet werden. D.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Mustersendungen für den Käufer unverbindlich und unentgeltlich. D.7 Jede Liefereinheit ist mit einer Palettenkarte oder Etikette gut sichtbar auszu- zeichnen. Mit Hilfe dieser Angaben garantiert der Verkäufer, dass der Verkäufer seine Sendung im Rahmen der Qualitätssicherung zurückverfolgen kann. Folgende Angaben sind zwingend auf der Palettenkarte / Etikette anzubringen: a) Artikelnummer des Käufers b) Artikelbezeichnung des Käufers c) Artikelnummer des Verkäufers d) Lot-Code e) Produktionsdatum f) Verfalldatum (bei Zutaten) g) GS1 EAN-Code 128 (Zutaten AI 02, 10 und 15, Non-Food AI 02, 10 und 11) h) Allergenkennzeichnung

  • Xxxxxxxxxx 9.1 Weist die Leistung (oder die Fehlerbeseitigungsleistung von diva-e im Rahmen eines Softwarepflegevertrages oder im Rahmen eines Support-Vertrages) einen Sachmangel auf, kann der Kunde nach Xxxx von diva-e Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Frist binnen derer offensichtliche Mängel gerügt werden können, zwei (2) Wochen ab Übergabe. Während dieser Frist festgestellte Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse hat der Kunde in einem Mängelprotokoll festzuhalten, genau zu bezeichnen und diva-e gegenüber schriftlich mitzuteilen. 9.2 Hat der Kunde diva-e nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist gesetzt und hat diva-e die Nacherfüllung verweigert oder schlagen zwei (2) Nacherfüllungsversuche wegen desselben Sachmangels fehl, soweit sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn eine Nacherfüllung für diva-e unzumutbar ist. 9.3 Darüber hinaus kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen. In keinem Fall jedoch haftet diva-e im Rahmen des Sachmangelanspruchs über die in der Bestimmung »Haftung« festgelegten Grenzen hinaus auf Schadensersatz. Weitergehende Sachmangelansprüche sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 9.4 Wegen Mängel der Sache, die nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der vereinbarten Gebrauchsfähigkeit oder der vereinbarten Beschaffenheit zur Folge haben, bestehen gegenüber diva-e keine Ansprüche wegen Sachmangels. 9.5 Die von diva-e zu erbringende Mangelbeseitigung hat, sofern der Mangel den Einsatz eines Programms nicht schwerwiegend beeinträchtigt, erst durch Lieferung einer weiterentwickelten Version zu erfolgen. Bei Bedarf wird diva-e Umgehungsmaßnahmen erarbeiten, soweit das zumutbar ist; bei Software von Vorlieferanten gilt das nur, wenn diva-e dazu technisch in der Lage ist. 9.6 Hat diva-e nach Meldung einer Störung im Zusammenhang mit der Software Leistungen für Fehlersuche und die Fehlerbeseitigung erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze der Preisliste von diva-e zugrunde gelegt. 9.7 Die Sachmangelhaftung erlischt für solche von diva-e erbrachten Leistungen, die der Kunde oder ein Dritter ändert oder in die er oder ein Dritter in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mangelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. S. 2 9.8 Für eine ordnungsgemäße Fehlerbeseitigung ist erforderlich, dass der Kunde den Fehler ausreichend beschreibt, der Fehler so für diva-e bestimmbar wird, und dass festgestellte Fehler mit einer Fehlermeldung in der im Vertrag vereinbarten Form gemeldet werden. Weiterhin ist erforderlich, dass der Kunde diva-e notwendige Unterlagen für die Fehlerbeseitigung zur Einsicht zur Verfügung stellt und die Software unter den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen entsprechend den Dokumentationen betrieben wird. 9.9 Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit einer Leistung des Zulieferers, beschränkt sich die Haftung von diva-e bei einem Xxxxxxxxxx zunächst auf die Abtretung des Mangelanspruchs, der diva-e gegen den Zulieferer zusteht. Sofern der Zulieferer die Nacherfüllung verweigert oder für den Kunden unzumutbar verzögert oder sofern der Zulieferer aus anderen Gründen zur Nacherfüllung nicht in der Lage ist, richtet sich der Mangelanspruch des Kunden nach Maßgabe der

  • Xxxxxxxxxxx nachstehend Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)

  • Xxxxxxxxxxxx 00 XxxxxX XXX Xxxxxxxxxxx

  • Xxxxxx Beschluss der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Festlegung der Höhe der Multiplika- toren, der Festlegung eines Abschlags an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen sowie an Ein- und Ausspeisepunkten von Infrastrukturen, die zur Beendigung der Isolation von Mitgliedsstaaten hinsichtlich ihrer Gasfernleitungsnetze errichtet wurden und der Festlegung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Standardkapazitätsprodukte an allen Kopplungspunkten für das Kalenderjahr 2021 vom 27.05.2020 und 11.09.2020 (Az. BK9-19/612) oder eine diese Festlegung ergänzende oder ersetzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Xxxxx Xxxxx ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 63 km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass a) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder dass b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden, nur durch Sturm entstanden sein kann.

  • Automatisierte Einzelfallentscheidungen Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir vollauto- matisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisier- ten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse in der Kompositversicherung einsetzen. Je nach Vertragsdauer und Schadenhäufigkeit erfolgt eine automatisierte Vertrags- kündigung, die mit einem Angebot zur Vertragsfortführung mit Vereinbarung eines Selbstbehaltes oder eines Risiko- ausschlusses (bspw. für Leitungswasserschäden) verbun- den sein kann. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Entscheidung anzufechten, Ihren eigenen Standpunkt geltend zu machen und eine Überprüfung der Entscheidung durch unsere Mitarbeiter zu verlangen. Die Datenschutzhinweise werden bei Bedarf aktualisiert und können Sie unserer Internetseite: xxx.xxxxxxxxx.xx unter der Rubrik Datenschutz entnehmen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungs- erklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu Gesund- heitsdaten erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet. Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri- gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewährleistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet. ADAC Autoversicherung AG DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland ConceptIF AG Vertragsbearbeitung/-verwaltung, Abrechnung Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung1) Versicherungsvertrieb DEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft1) Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision) TDG Tele Dienste GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie) Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1) Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision) Zurich Kunden Center GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie) Zurich Service GmbH1) Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leistungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen 1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung 2. Rheinland Versicherungs AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge- schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähig- 3. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- und Zentralruf der deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versi- che- rungsbestätigung) 4. informa HIS GmbH Hinweis- und Informationssystem (HIS) Adressdienstleister Aktualisierung von Adressdaten Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1) Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern Assistancedienstleister1) 2) Assistanceleistungen Call-Center Telefondienstleistungen Druckereien Druckdienstleistungen (Druck/Postversand) Elektronisches Versandmanagement Versanddienstleistungen (E-Mail Versand) Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psycholo- gen, Psychiater etc.)1) Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen medizinischen Maßnahmen Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1) Erstellung von Gutachten/Expertisen sowie Beratung in speziellen Inkassounternehmen Forderungseinzug IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2) IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung)

  • Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person kön- nen wir unsere Leistung nicht erbringen. 7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungs- pflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine An- ordnungen befolgen und uns unterrichten. 7.2 Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die versicherte Person wahrheitsgemäß aus- füllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Weise erteilt werden. 7.3 Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die ver- sicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. 7.4 Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus ande- ren Anlässen – behandelt oder untersucht haben, an- dere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 7.5 Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.