Bestandteile des Vergütungssystems Musterklauseln

Bestandteile des Vergütungssystems. Bestandteile des Vergütungssystems sind • Leistungskomplexe für - den Erstbesuch - den Folgebesuch - die Grundpflege - die hauswirtschaftliche Versorgung sowie • Wegepauschalen und • Pauschalen für den Pflegeeinsatz gem. § 37 Abs. 3 SGB XI.
Bestandteile des Vergütungssystems. Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder setzt sich zukünftig aus einer festen, monatlich zahlbaren Grundvergütung, welche die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt und einer von der Erreichung der jährlichen Performanceziele des Unternehmens abhängigen, kurzfristigen variablen Vergütung in Form einer Jahrestantieme und einer Langfristvergütung, die unmittelbar mit der Wertentwicklung des Unternehmens im Zusammenhang steht und somit einen Anreiz für nachhaltiges Engagement für das Unternehmen schaffen soll, zusammen. Die Ziele für die kurzfristige und die langfristige variable Vergütung werden aus der Unternehmensstrategie der FCR Immobilien AG abgeleitet. Darüber hinaus werden die üblichen Nebenleistungen gewährt. Insgesamt trägt die Vergütung zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Die Vergütungsbestandteile teilen sich in feste erfolgsunabhängige Komponenten (Jahresfestgehalt, Sachbezüge und Nebenleistungen) und in variable erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile auf. Die Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen sind in der Festvergütung enthalten. Eine Angabe eines konkreten Verhältnisses der festen und der variablen Vergütungsbestandteile an der Vergütung ist nicht möglich, da die tatsächliche Höhe der variablen Vergütung vom erst nachträglich bestimmbaren Zielerreichungsgrad im Einzelfall abhängt. Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge wird gewährleistet, dass bei einer 100 %- Zielerreichung die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile übersteigen.
Bestandteile des Vergütungssystems. Das System der Vergütung für die Vorstandsmitglieder besteht aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten. Die erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten bestehen aus der Grundvergütung, den vertraglichen Nebenleistungen sowie einer Alters- und Risikoabsicherung. Die erfolgsabhängigen Komponenten umfassen den Performance Bonus (inklusive performanceabhängiger Restricted Stock) sowie die Performance Shares. Zudem gelten Aktienhaltevorschriften (sog. Share Ownership Guidelines), welche die Vorstandsmitglieder dazu verpflichten, für die Dauer ihrer Bestellung einen substanziellen Betrag in Aktien der Deutsche Börse Aktiengesellschaft zu halten.
Bestandteile des Vergütungssystems. Das Vergütungssystem des Vorstands besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Die festen Vergütungsbestandteile setzen sich aus der Grundvergütung, den Nebenleistungen sowie der Ver- sorgungszusage bzw. alternativ dem Versorgungsentgelt zusammen. Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus der kurzfristigen variablen Vergütung (Jahresbonus) sowie der langfristigen variablen Vergütung (Performance Phantom Share Plan; PPSP). Weitere zentrale Bestandteile des Vergütungssystems des Vorstands sind Malus- und Clawback-Regelungen sowie Stock Ownership Guidelines (SOG). Feste Vergütung Grundvergütung – Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird Nebenleistungen – Im Wesentlichen Aufwendungen für Sicherheitsleistungen und die Gestellung von Dienstwagen Versorgungszusage – Jährlicher Beitrag i.H.v. 15 % der Summe aus Grundvergütung und dem zum Abschlussstichtag ermittelten Jahresbonus – Möglichkeit zur Gewährung eines Versorgungsentgelts statt einer Versorgungszusage Variable Vergütung Kurz- und mittelfristige variable Vergütung Typ – Jahresbonus Leistungskriterien – Finanzielle Leistungskriterien – 50 % EBIT – 50 % Free Cash Flow des Industriegeschäfts – Bandbreite der Zielerreichung: 0 % - 200 % – Nicht-finanzielle Leistungskriterien – Bis zu 10 %-Punkte Zu-/Abschlag auf den Zielerreichungsgrad – Transformationsziele – Bis zu 25 %-Punkte Zu-/Abschlag auf den Zielerreichungsgrad Begrenzung/Cap – 200 % des Zielbetrags Auszahlung – Nach dem Geschäftsjahr Langfristige variable Vergütung Typ – Virtueller Performance Share Plan („Performance Phantom Share Plan“) Laufzeit – Vier Jahre (drei Jahre Performance Periode und ein Jahr Halteperiode) Leistungskriterien – 80 % Relative Umsatzrendite und Relative Aktien-Performance – 20 % ESG-Ziele Begrenzung/Cap – 250 % des Zuteilungswerts Auszahlung – Nach der vierjährigen Laufzeit Malus / Clawback – Teilweise oder vollständige Reduzierung bzw. Rückforderung der variablen Vergütung möglich Stock Ownership Guidelines – Die Anzahl der zu haltenden Aktien liegt zwischen 20.000 und 75.000 Aktien – Grundsätzlich bis zu 25 % der Bruttovergütung aus den PPSP zum Erwerb echter Aktien zu verwenden
Bestandteile des Vergütungssystems. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands der SAF-HOLLAND SE für die von ihnen gemäß ihren Anstellungsverträgen zu erbringenden Tätigkeiten setzen sich aus erfolgsunabhängigen festen und erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten zusammen. Die folgende Dar- stellung gibt einen Überblick über die einzelnen Vergütungskomponenten. Bestandteile und Struktur des Vergütungssystems im Überblick: Das Grundgehalt stellt ein fixes, auf das Gesamtjahr bezogenes und monatlich gewährtes Entgelt dar. Die Mitglieder des Vorstands erhalten für ihre Tätigkeit – anders als bei vielen anderen Un- ternehmen – keine Altersversorgungsleistungen vom Unternehmen. Die Festvergütung enthält hierfür seit dem Geschäftsjahr 2018 eine Ausgleichskomponente.
Bestandteile des Vergütungssystems. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung besteht neben der Grundvergütung („Fixum“) aus Nebenleistungen und Versorgungszusagen (insbesondere zur beitragsorientierten Altersversorgung). Erfolgsabhängig, an der Erreichung von konkreten, messbaren Zielen ausgerichtet und damit variabel, werden die kurzfristige variable Vergütung (STI) sowie die langfristige variable Vergütung (LTI) gewährt.
Bestandteile des Vergütungssystems. Die Vergütung des Vorstandsmitglieds besteht aus einer festen, monatlich zahlbaren Grundvergütung in Höhe von bis zu EUR 250.000,00 p.a., welche die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt, und erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten in Form eines Bonus in Höhe von bis zu EUR 150.000,00 p.a. und in Form von Aktienoptionen. Hierbei können maximal 50.000 Aktienoptionen pro Vorstandsmitglied zum Zwecke einer langfristigen Anreizwirkung an derzeitige und zukünftige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden, die sich auf eine Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes im Einklang mit den Rahmenbedingungen des Aktiengesetzes richten muss. Gemäß dem in dieser Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Aktienoptionsplan 2021 soll der Aufsichtsrats ermächtigt werden, bis zu 50.000 Optionen an derzeitige und zukünftige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auszugeben. Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen sind in der erfolgsunabhängigen Festvergütung enthalten. Die Vergütung kann dabei in einer Drittvergütung bestehen, d.h. es wird eine Vergütung von der Gesellschaft an eine Gesellschaft gezahlt, die dem Vorstand gehört und dieser bekommt seinerseits eine Vergütung von dieser Drittgesellschaft. Die Grundsätze dieses Vergütungssystems sind dann in Bezug auf die Zahlung an die Drittgesellschaft anzuwenden.
Bestandteile des Vergütungssystems. Das Vergütungssystem für den Vorstand setzt sich aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammen. Der feste Vergütungsbestandteil besteht aus der Grundvergütung sowie Nebenleistungen. Eine Versorgungszusage für die Vorstandsmitglieder besteht nicht. Beim variablen Vergütungsbestandteil handelt es sich um die Bartantieme.
Bestandteile des Vergütungssystems. Die Vergütung des Vorstands der Commerzbank Aktiengesellschaft besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Die festen Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresgrundgehalt sowie die Sachbezüge und die Zusagen für die Altersversorgung. Die erfolgsabhängige variable Vergütung besteht aus einem Short Term Incentive („STI“) und einem Long Term Incentive („LTI“). Ferner sieht das Vergütungssystem marktübliche Zusagen hinsichtlich der Beendigung der Vorstandstätigkeit vor. Die Vergütungsbestandteile sind nachfolgend dargestellt. Ihr relativer Anteil an der Vergütung und die Höhe sind beispielhaft auf das Jahr 2019 bezogen: Beispiel: Vergütungsbestandteile (Beträge in TEUR) Ordentliches VS-Mitglied Relativer Anteil an Vergütung VS-Vorsitzender Relativer Anteil an Vergütung Festes Jahresgrundgehalt 990 44% 1.674 41% Sachbezüge 126* 6% 126* 3% Zusagen für die Altersversorgung 392** 18% 1.065*** 26% Kurz- und langfristige variable Vergütung (Short Term Incentive „STI“ und Long Term Incentive „LTI“): Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung, davon: 660 30% 1.116 27% STI (hälftig in bar, hälftig aktienbasiert): (264) (12%) (446) (11%) LTI (hälftig in bar, (396) (18%) (670) (16%) hälftig aktienbasiert) Übergangsgeld**** 62 3% 105 3% * Durchschnitt aller VS-Mitglieder für das Geschäftsjahr 2019 inklusive der Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung (diese berücksichtigt mit pauschal 20 TEUR). ** Durchschnitt des Dienstzeitaufwands nach IAS 19 aller ordentlichen VS-Mitglieder für das Geschäftsjahr 2019 *** Dienstzeitaufwand nach IAS 19 des Vorsitzenden des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 **** Wird nur einmal nach Beendigung der Organstellung gezahlt; der angegebene Betrag ist heruntergerechnet auf einen fiktiven jährlichen Anteil bei einer durchschnittlichen Vorstandszugehörigkeit von 8 Jahren Ferner kann der Aufsichtsrat in Einzelfällen und sofern dies nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zulässig ist zur Gewinnung neuer Vorstandsmitglieder Vereinbarungen zum Ausgleich entfallender Vergütungsansprüche aus einem vorangehenden Dienstverhältnis treffen sowie Sign-Ons und garantierte variable Vergütungen in angemessener Höhe mit dem neuen Vorstandsmitglied vereinbaren. Schließlich kann die Commerzbank Aktiengesellschaft die Kosten eines Wohnsitzwechsels von neuen Vorstandsmitgliedern erstatten. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit des festen Jahresgrundgehalts und der variablen Vergütung berücksichtigt der A...
Bestandteile des Vergütungssystems. Die Vergütung des Vorstandsmitglieds besteht aus einer festen, monatlich zahlbaren Grundvergütung in Höhe von bis zu EUR 250.000,00 p.a., welche die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder berücksichtigt, und erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten in Form eines Bonus in Höhe von bis zu EUR 150.000,00 p.a. Zusätzlich können maximal 50.000 Aktienoptionen pro Vorstandsmitglied zum Zwecke einer langfristigen Anreizwirkung an derzeitige und zukünftige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden, die sich auf eine Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes im Einklang mit den Rahmenbedingungen des Aktiengesetzes richten muss. Gemäß dem in dieser Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Aktienoptionsplan 2021 soll der Aufsichtsrats ermächtigt werden, bis zu 50.000 Optionen an derzeitige und zukünftige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auszugeben. Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen sind in der erfolgsunabhängigen Festvergütung enthalten.