Erforderliche Unterlagen Musterklauseln

Erforderliche Unterlagen. Gültiger Pass oder Passersatz 1 aktuelles biometrisches Foto Bescheinigung der Schule Vereinbarung oder Vertrag über den Schüleraustausch (Original) Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
Erforderliche Unterlagen. Nutzungs- und Betriebskonzept (Businessplan inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Liquiditätsplanungen) mit Angaben zur Rechtsform, Speise- und Getränkekartenentwurf, Vorstellungen bezüglich Gestaltung, Ausstattung, Personal und Betriebszeiten • Persönliche Angaben: Lebenslauf mit Kontaktdaten, beruflicher Werdegang und Erfahrung, Führungszeugnis, SchuFa-Auskunft • Referenzen Dokument: Pächteranfrage Waschhaus Mainz 2023 ff. Stand 14.11.2022
Erforderliche Unterlagen. Der Teilnahmewettbewerb gliedert sich in 2 Stufen: In der ersten Stufe werden von allen Interessenten folgende Angaben verlangt: Kurzkonzept zum Betrieb des Biergartens Lebenslauf mit Kontaktdaten beruflicher Werdegang und Erfahrungen Führungszeugnis Schufa-Auskunft In der zweiten Stufe werden bis zu fünf geeignete Interessenten zur Abgabe eines detaillierten Angebots und zu den Verhandlungen eingeladen. Hierfür muss ein Nutzungs- und Betriebskonzept vorgelegt werden. Dieses hat zu enthalten: Businessplan Angaben zur Rechtsform Referenzobjekte / Erfahrungen in der Gastronomie Speise- und Getränkekartenentwurf inkl. Preisen Vorstellungen bezüglich Gestaltung, Ausstattung, Personal und Betriebszeiten Vorstellung zur Umsatzmiete
Erforderliche Unterlagen. Um eine fachgerechte Beratung zu gewährleisten und die Beratungsinhalte optimal auf Ihre Bedü rfnisse abstimmen zu können sind die folgende Unterlagen (wenn vorhanden) fü r meine ernährungsmedizinische Tätigkeit erforderlich: ◦ relevante Befunde (z.B. Arztbrief, H2-Atemtest) ◦ aktuelles Blutbild ◦ Medikamentenliste Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte zum ersten Beratungsgespräch mit oder ü bermitteln Sie mir diese im Vorhinein.
Erforderliche Unterlagen. Nachweis der EU/EWR Staatsangehörigkeit Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung im EU/EWR Mitgliedsstaat Nachweis der rechtmäßige Ausübung der Tätigkeit im EU/EWR- Mitgliedsstaat Leumundszeugnis des EU/EWR Herkunftslandes (Certificate of good standing)

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  • Erforderliche Angaben Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen: • Name des Zahlungsempfängers • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2); ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist statt dessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben • Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1) • Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1) • Betrag • Name des Kunden • Kontonummer [und Bankleitzahl] oder IBAN des Kunden

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.