Erfüllung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Hinterleger, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand - Girosammel-Depotgutschrift - (GS-Gut- schrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Hinterleger Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für den Hinterleger gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streif- bandverwahrung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllung im Inland. Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Hinterleger, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand - – Girosammel-Depotgutschrift - – (GS-Gut- schrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Hinterleger Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für den Hinterleger gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streif- bandverwahrung).
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