Erfüllungsort, anzuwendendes Recht. Soweit der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird München als Erfüllungsort, auch für sämtliche Zahlungsverpflichtungen, vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Erfüllungsort, anzuwendendes Recht. Soweit der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird München als Erfüllungsort, auch für sämtliche Zahlungsverpflichtungen, vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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