Common use of Erfüllungsort, anzuwendendes Recht Clause in Contracts

Erfüllungsort, anzuwendendes Recht. Soweit der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich­rechtliches Sondervermögen ist, wird München als Erfüllungsort, auch für sämtliche Zahlungsverpflichtungen, vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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Erfüllungsort, anzuwendendes Recht. Soweit der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich­rechtliches öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird München als Erfüllungsort, auch für sämtliche Zahlungsverpflichtungen, vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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