Erfüllungsort und Gefahrübergang. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht über – auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde – wenn die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Transportversicherungen sind ausschließlich Sache des Vertragspartners.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort und Gefahrübergang. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „?ab Werk“ ? vereinbart. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht über – ? auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde – ? wenn die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Transportversicherungen sind ausschließlich Sache des Vertragspartners.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort und Gefahrübergang. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „"ab Werk“ " vereinbart. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht über – - auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde – - wenn die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Transportversicherungen sind ausschließlich Sache des Vertragspartners.
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