Ergonomics Software – Lizenzvertrag. 7.1 Lizenz Ergonomics erteilt dem Kunden für die im Vertrag bezeichnete Software (Ergonomics Software) eine Nutzungslizenz. Diese Lizenz beinhaltet das Recht, die Software im Objektcode auf einem eigenen System und für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde kann die Software durch einen externen Outsourcing-Dienstleister betreiben lassen. Dieser darf die Software nur für den Kunden einsetzen und muss sich schriftlich zur Einhaltung der Bedingungen verpflichten, welche dem Kunden durch den Vertrag und die AGB auferlegt werden. Das Nutzungsrecht ist auf die im Vertrag bezeichnete Anzahl gleichzeitiger Nutzer, Instanzen und/oder Transaktionen beschränkt. Nicht zulässig sind: der Gebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen oder mobilen Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, der Betrieb eines Rechenzentrums für Dritte mit der Software, das über den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgehende Kopieren der Software, die Vermietung, Verleih oder Weiter- gabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die Rückführung des Objektcodes in den Quellcode.