Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden.
Lizenzgebühren. Die Software wird dem Kunden nach Erhalt einer oder mehrerer Lizenzen zur Verfügung stehen. Bei Annahme dieses Vertrags kann der Kunde eine oder mehrere Lizenzen beziehen, indem er die entsprechenden Lizenzgebühren bezahlt oder die Elektronik erwirbt, die die Software enthält. Die vom Kunden gezahlten Lizenzgebühren werden unter Berücksichtigung der im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenz bezahlt. Lizenzverkäufe sind endgültig und SYNAPTICON erstattet unter keinen Umständen Lizenzgebühren. Durch die Annahme dieses Vertrags erkennt der Kunde vollständig an, dass der Kunde, sobald die Lizenzgebühr an SYNAPTICON gezahlt wurde, keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Gebühren, bzw. Teilen davon, hat.
Lizenzgebühren. 3.1. Für die Nutzung der Marke gemäß Artikel 2 ist keine Nutzungsgebühr zahlbar.
Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungs- berechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden.
Lizenzgebühren. 3.1 Die Höhe der für die Nutzung der Vertragssoftware geschuldeten Vergütung („Lizenzgebühr“) ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus der jeweils aktuellen CARAT-Preisliste. Die Lizenzgebühr wird – soweit nicht anderslautend vereinbart – monatlich im Voraus fällig und wird von CARAT entsprechend berechnet. Die Fälligkeit entfällt bei einer dauerhaft vereinbarten Laufzeit nicht durch das Fehlen oder Unterbleiben einer einzelnen gesonderten Berechnung, soweit die jeweilige Lizenzgebühr selbst nicht verändert wird. Ein gesondertes in Verzug setzen bedarf es nicht; spätestens aber kommt der Kunde 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Übersteigt die fällige Lizenzgebühr den Betrag von zwei oder mehr Monatsgebühren, so ist CARAT be- rechtigt, die eigene Leistung unverzüglich zu verweigern sowie jeglichen Support oder Nachbesserung einzu- stellen; dieses muss nicht nochmals zuvor angedroht werden. Die Rechte aus 9.1 bleiben hiervon unberührt.
Lizenzgebühren a. Die Lizenzgebühren für die Einräumung der in diesem Vertrag gewährten Rechte ergibt sich aus der aktuellen Preisliste der Timemaster WEB Software, die unter xxx.xxxxxxxxxx.xx > Download > Prospekte/ Preise zur Verfügung steht . Bei den Lizenzgebühren handelt es sich um eine Einmalzahlung.
Lizenzgebühren. 4.1 Die Gebühren für die Lizenz richten sich nach dem vereinbarten Nutzungsumfang (Anzahl der berechtigten Installationen bzw. Nutzer) und ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung von Interflex.
Lizenzgebühren a. Die Lizenzgebühren für die Einräumung der in diesem Vertrag gewährten Rechte ergibt sich aus Anlage 2. Bei den Lizenzgebühren handelt es sich um eine Einmalzahlung.
Lizenzgebühren. 1. Lizenzgebühren, die aus einem Territorium stammen und an eine im anderen Territorium ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Territorium be- steuert werden.
Lizenzgebühren. Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzgebühren gemäss Vertrag zu bezahlen. Die Lizenzgebühren werden nach Lieferung in Rechnung gestellt.