Common use of ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN Clause in Contracts

ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- sellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: • die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, • im Falle der Bereitstellung eines Internetzugangs auch die IP- Adresse/den IP-Adressverlauf, • den in Anspruch genommenen Dienst, • Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, • die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), • PINs (für digitales Kabelfernsehen).

Appears in 3 contracts

Samples: www.an.de, www.an.de, ucker-net.de

ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- sellschaftGesellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: • die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, • im Falle der Bereitstellung eines Internetzugangs auch die IP- Adresse/den IP-Adressverlauf, • den in Anspruch genommenen Dienst, • Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, • die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), • PINs (für digitales Kabelfernsehen).

Appears in 2 contracts

Samples: www.pyur.com, www.pyur.com

ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- sellschaftGesellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, im Falle Fall der Bereitstellung eines Internetzugangs Internetzuganges auch die IP- IP-Adresse/den IP-Adressverlauf, den in Anspruch genommenen Dienst, Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), PINs (für digitales Kabelfernsehen).

Appears in 1 contract

Samples: antec-servicepool.de

ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- Ge sellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: · die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, · im Falle der Bereitstellung eines Internetzugangs auch die IP- Adresse/den IP-Adressverlauf, · den in Anspruch genommenen Dienst, · Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, · die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), · PINs (für digitales Kabelfernsehen).

Appears in 1 contract

Samples: www.pyur.com

ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- sellschaftGesellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: • die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, • im Falle der Bereitstellung eines Internetzugangs auch die IP- IP-Adresse/den IP-Adressverlauf, • den in Anspruch genommenen Dienst, • Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, • die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), • PINs (für digitales Kabelfernsehen).

Appears in 1 contract

Samples: www.primacom.de