ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- sellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: • die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, • im Falle der Bereitstellung eines Internetzugangs auch die IP- Adresse/den IP-Adressverlauf, • den in Anspruch genommenen Dienst, • Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, • die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), • PINs (für digitales Kabelfernsehen).
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ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- sellschaftGesellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: • die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, • im Falle der Bereitstellung eines Internetzugangs auch die IP- Adresse/den IP-Adressverlauf, • den in Anspruch genommenen Dienst, • Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, • die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), • PINs (für digitales Kabelfernsehen).
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ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- sellschaftGesellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: • die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, • im Falle Fall der Bereitstellung eines Internetzugangs Internetzuganges auch die IP- IP-Adresse/den IP-Adressverlauf, • den in Anspruch genommenen Dienst, • Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, • die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), • PINs (für digitales Kabelfernsehen).
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ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- Ge sellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: • · die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, • · im Falle der Bereitstellung eines Internetzugangs auch die IP- Adresse/den IP-Adressverlauf, • · den in Anspruch genommenen Dienst, • · Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, • · die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), • · PINs (für digitales Kabelfernsehen).
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ERHEBUNG UND VERWENDUNG VON VERKEHRSDATEN. 3.1 Zum Zwecke der vertragsgemäßen Erbringung der Dienste der Ge- sellschaftGesellschaft, der Ermittlung und Abrechnung der jeweiligen Entgelte, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen erhebt und verwendet die Gesellschaft gemäß § 176 TKG die nachfolgenden Verkehrsdaten der Kunden: • die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse, • im Falle der Bereitstellung eines Internetzugangs auch die IP- IP-Adresse/den IP-Adressverlauf, • den in Anspruch genommenen Dienst, • Dauer, Datum und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung, • die übermittelte Datenmenge (soweit das zu zahlende Entgelt volumenabhängig bestimmt wird), • PINs (für digitales Kabelfernsehen).
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