Erhöhung der Versicherungsleistung (Todesfallbonus). Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Todesfallleistung (Todesfall- bonus) zugesagt. Diese wird im Leistungsfall zusammen mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. bei Risikoversicherungen mit einer fallenden Versicherungssumme zusammen mit der jeweils vereinbarten Summe fällig. Der Todesfallbonus wird in Prozent der vereinbarten Versicherungssumme bzw. bei Risikoversicherungen mit einer fallenden Versiche- rungssumme in Prozent der jeweils vereinbarten Summe bemessen.
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Erhöhung der Versicherungsleistung (Todesfallbonus). Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres wird eine Überschussbeteiligung in Form einer zusätzlichen Todesfallleistung (Todesfall- bonus) zugesagt. Diese wird im Leistungsfall zusammen mit der vereinbarten Versicherungssumme bzw. bei Risikoversicherungen mit einer fallenden Versicherungssumme zusammen mit der jeweils vereinbarten Summe fällig. Der Todesfallbonus wird in Prozent der vereinbarten Versicherungssumme bzw. bei Risikoversicherungen mit einer fallenden Versiche- rungssumme in Prozent der jeweils vereinbarten Summe bemessen.
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