Common use of Erhöhung der Versicherungssumme Clause in Contracts

Erhöhung der Versicherungssumme. (1) Nach Immobilienerwerb, Hausbau, Geburt, Adoption, Heirat oder Scheidung können Sie die Versicherungssumme für Personen, die höchstens 55 Jahre alt sind, um mindestens 2.500 Euro bis höchstens 25.000 Euro, ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Die Summe mehrerer Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung bei der DELA-Gruppe darf höchstens 50.000 EUR pro versicherter Person betragen. Der Antrag auf Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach einem der oben genannten Ereignisse gestellt werden. (2) Das Recht zur Erhöhung der Versicherungssumme besteht nicht, wenn Sie mit der Prämienzahlung in Verzug sind oder wenn die Aufsichtsbehörde Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage eines zur DELA-Gruppe gehörenden Versicherungsunternehmens (§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz) ergreift. (3) Das Recht auf Erhöhung der Versicherungssumme erlischt ferner, wenn die älteste versicherte Person das Alter von 75 Jahren erreicht hat. (4) In jedem Fall können Sie die Erhöhung der Versicherungssumme bei uns jederzeit beantragen. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine Erhöhung – mit oder ohne Gesundheitsprüfung – möglich ist und wie hoch die Prämie für die zusätzlich beantragte Versicherungs- summe sein wird. Für den bereits bestehenden Versicherungsvertrag hat dieses Erhöhungsverlangen keine (negativen) Folgen.

Appears in 1 contract

Samples: Risikolebensversicherung

Erhöhung der Versicherungssumme. (1) Nach Immobilienerwerb, Hausbau, Geburt, Adoption, Heirat oder Scheidung können Sie die Versicherungssumme für Personen, die höchstens 55 Jahre alt sind, um mindestens 2.500 Euro bis höchstens 25.000 Euro, Euro ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. . (2) Die Summe mehrerer Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung nach diesem Vertrag und allen weiteren Verträgen bei der DELA-DELA- Gruppe darf höchstens 50.000 EUR pro versicherter versicherte Person betragen. Der Antrag auf Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach einem der oben genannten Ereignisse gestellt werden. (23) Das Recht zur Erhöhung der Versicherungssumme besteht nicht, wenn Sie mit der Prämienzahlung in Verzug sind oder wenn die Aufsichtsbehörde Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage eines zur DELA-Gruppe gehörenden Versicherungsunternehmens (§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz) ergreift. (34) Das Recht auf Erhöhung der Versicherungssumme erlischt fernererlischt, wenn die älteste versicherte Person das Alter von 75 Jahren erreicht hat. (45) In jedem Fall können Sie die Erhöhung der Versicherungssumme bei uns jederzeit beantragen. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine Erhöhung – mit oder ohne Gesundheitsprüfung – möglich ist und wie hoch die Prämie für die zusätzlich beantragte Versicherungs- summe sein wird. Für den bereits bestehenden Versicherungsvertrag hat dieses Erhöhungsverlangen keine (negativen) Folgen.

Appears in 1 contract

Samples: Risikolebensversicherung

Erhöhung der Versicherungssumme. (1) Nach Immobilienerwerb, Hausbau, Geburt, Adoption, Heirat oder Scheidung können Sie die Versicherungssumme für Personen, die höchstens 55 Jahre alt sind, um mindestens 2.500 Euro bis höchstens 25.000 Euro, ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. Die Summe mehrerer Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung bei der DELA-Gruppe darf höchstens 50.000 EUR Euro pro versicherter Person betragen. Der Antrag auf Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach einem der oben genannten Ereignisse gestellt werden. (2) Das Recht zur Erhöhung der Versicherungssumme besteht nicht, wenn Sie mit der Prämienzahlung in Verzug sind oder wenn die Aufsichtsbehörde Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage eines zur DELA-Gruppe gehörenden Versicherungsunternehmens (§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz) ergreift. (3) Das Recht auf Erhöhung der Versicherungssumme erlischt ferner, wenn die älteste versicherte Person das Alter von 75 Jahren erreicht hat. (4) In jedem Fall können Sie die Erhöhung der Versicherungssumme bei uns jederzeit beantragen. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine Erhöhung – mit oder ohne Gesundheitsprüfung – möglich ist und wie hoch die Prämie für die zusätzlich beantragte Versicherungs- summe sein wird. Für den bereits bestehenden Versicherungsvertrag hat dieses Erhöhungsverlangen keine (negativen) Folgen.

Appears in 1 contract

Samples: Risikolebensversicherung

Erhöhung der Versicherungssumme. (1) Nach Immobilienerwerb, Hausbau, Geburt, Adoption, Heirat oder Scheidung können Sie die Versicherungssumme für Versicherte Personen, die höchstens 55 Jahre alt sind, können nach Immobilienerwerb, Hausbau, Geburt, Adoption, Heirat, Scheidung, Erhöhung des monatlichen Einkommens um mehr als zehn Prozent sowie Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, die Versicherungssumme um mindestens 2.500 Euro bis höchstens 25.000 Euro, Euro ohne Gesundheitsprüfung erhöhen. . (2) Die Summe mehrerer Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung nach diesem Vertrag und allen weiteren Verträgen bei der DELA-Gruppe darf höchstens 50.000 EUR pro versicherter Person betragen. Der Antrag auf Erhöhung kann nur innerhalb von 6 sechs Monaten nach einem der oben genannten Ereignisse gestellt werden. (23) Das Recht zur Erhöhung der Versicherungssumme besteht nicht, wenn Sie mit der Prämienzahlung in Verzug sind oder wenn die Aufsichtsbehörde Aufsichts- behörde Maßnahmen zur Beseitigung der Notlage eines zur DELA-Gruppe gehörenden Versicherungsunternehmens (§ 314 VersicherungsaufsichtsgesetzVersicherungs- aufsichtsgesetz) ergreift. (34) Das Recht auf Erhöhung der Versicherungssumme erlischt fernererlischt, wenn die älteste versicherte Person das Alter von 75 Jahren erreicht hat. (45) In jedem Fall können Sie die Erhöhung der Versicherungssumme bei uns jederzeit beantragen. Wir teilen Ihnen dann mit, ob eine Erhöhung – mit oder ohne Gesundheitsprüfung – möglich ist und wie hoch die Prämie für die zusätzlich beantragte Versicherungs- summe Versicherungssumme sein wird. Für den bereits bestehenden Versicherungsvertrag hat dieses Erhöhungsverlangen keine (negativen) Folgen.

Appears in 1 contract

Samples: Risikolebensversicherung