Common use of Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren Clause in Contracts

Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- und Pensionsgeschäften. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- und Pensionsgeschäftenhensgeschäften. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen Ver- mögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen -abflüssen schwankt. Anderenfalls Anderen- falls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten konstan- ten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile An- teile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber An- teilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet Rücknah- mepreises vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Ausschüttungster- min Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhaltenzu- rückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden Di- videnden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte Ent- gelte aus Darle- hens- Darlehens- und Pensionsgeschäften. Weitere Erträge können kön- nen aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren Ertragsausgleichsver- fahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen ausschüttungsfähi- gen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen -abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres Ge- schäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen aus- schüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises Aus- gabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei Da- bei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden entfal- lenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhaltenzurücker- halten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- Darlehens- und Pensionsgeschäften. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Sondervermögens gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- und Pensionsgeschäften. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet kann für das Sondervermögen den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren ananwenden. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung verwendeten Zinsen, Dividenden Kostendeckung ver- wendeten anteiligen Zinsen und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- und Pensionsgeschäftensonstigen Erträge. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen den Fonds ein sog. sogenanntes Ertragsausgleichsverfahren für jede Anteilklasse an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge Er- träge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen -abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung Aus- schüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse Mittelab- flüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres Ge- schäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet vergütet erhält, für jede Anteilklasse fortlaufend berechnet be- rechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile einer Anteilklasse erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung Kostendeckung verwendeten anteiligen Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- und Pensionsgeschäftensonstigen Erträge. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren sogenanntes Ertragsaus- gleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen -abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital Ka- pital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat. Geschäftsjahr und Ertragsverwendung Geschäftsjahr‌ Das Geschäftsjahr des Fonds endet am 30. Juni.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung Kosten- deckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- und Pensionsgeschäften. Weitere Erträge können kön- nen aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultierenresultie- ren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen -abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge Er- träge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- und Pensionsgeschäften. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- Darlehens- und Pensionsgeschäften. Weitere Erträge können aus der Veräußerung Ver- äußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen -abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung Ver- fügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse Mittelab- flüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung Verfü- gung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise bei- spielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital Ka- pital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung Kosten- deckung verwendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte Ent- gelte aus Darle- hens- Darlehens- und Pensionsgeschäften. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen -abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet vergütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes Kapital an dem Entstehen der Erträge Er- träge nicht mitgewirkt hat.

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Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren. Das Sondervermögen Der Fonds erzielt Erträge in Form der während des Geschäftsjahres angefallenen und nicht zur Kostende- ckung verwendeten Kostendeckung ver- wendeten Zinsen, Dividenden und Erträgen aus Investmentanteilen. Hinzu kommen Entgelte aus Darle- hens- und Pensionsgeschäften. Weitere Erträge können aus der Veräußerung von für Rechnung des Sondervermö- gens Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen resultieren. Die Gesellschaft wendet für das Sondervermögen den Fonds ein sog. Ertragsausgleichsverfahren an. Dieses verhindert, dass der Anteil der ausschüttungsfähigen Erträge am Anteilpreis infolge Mittelzu- und –abflüssen -abflüssen schwankt. Anderenfalls würde jeder Mittelzufluss in das Sondervermögen den Fonds während des Geschäftsjahres dazu führen, dass an den Ausschüt- tungsterminen Ausschüttungsterminen pro Anteil weniger Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, als dies bei einer konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Mittelabflüsse hingegen würden dazu führen, dass pro Anteil mehr Erträge zur Aus- schüttung Ausschüttung zur Verfügung Ver- fügung stünden, als dies bei einer kon- stanten konstanten Anzahl umlaufender Anteile der Fall wäre. Um zu dies das zu verhindern, werden während des Geschäftsjahres die ausschüttungsfähigen Erträge, die der Anteilerwerber Anteilerwer- ber als Teil des Ausgabepreises bezahlen muss und der Ver- käufer Verkäufer von Anteilen als Teil des Rücknahmepreises vergü- tet ver- gütet erhält, fortlaufend berechnet und als ausschüttungsfähi- ge ausschüttungsfähige Position in der Ertragsrechnung eingestellt. Dabei wird in Kauf genommen, dass Anleger, die beispielsweise kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, den auf Erträge entfallenden Teil des Ausgabepreises in Form einer Ausschüttung zurückerhalten, obwohl ihr eingezahltes eingezahl- tes Kapital an dem Entstehen der Erträge nicht mitgewirkt hat.

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