Common use of Ermittlung der Erträge Clause in Contracts

Ermittlung der Erträge. Die Investmentgesellschaft ermittelt ihre Erträge (bzw. ihr Ergeb- nis) durch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach den Vor- schriften des Handelsgesetzbuches, des KAGB sowie der Kapital- anlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung. Sie erzielt ordentliche Erträge aus Rückflüssen bzw. Gewinnzu- weisungen aus den Beteiligungen an Zielfonds und ggf. Zweck- gesellschaften (nachfolgend zusammen „Zielgesellschaften“ genannt) sowie aus der Anlage liquider Mittel in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben. Die Rückflüsse aus Beteiligungen an Zielgesellschaften können sowohl aus der Ver- äußerung der von den Zielgesellschaften gehaltenen Sachwerte, Beteiligungen an Gesellschaften bzw. Unternehmen und sonsti- gen Vermögensgegenständen als auch aus laufenden Einnah- men aus diesen Beteiligungen stammen. Rückflüsse aus den Beteiligungen an Zielgesellschaften können allerdings nach den gesetzlichen Gewinnermittlungsvorschriften auch als ergebnis- neutrale Kapitalrückzahlungen zu behandeln sein, sodass Rück- flüsse aus Zielgesellschaften nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe als ordentlicher Ertrag behandelt werden. Die ordent- lichen Erträge verringern sich um die von der Investmentgesell- schaft im jeweiligen Geschäftsjahr zu tragenden ordentlichen Aufwendungen. Außerordentliche Erträge der Investmentgesellschaft können aus der Veräußerung von Beteiligungen an Zielgesellschaften durch die Investmentgesellschaft entstehen. Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Zielgesellschaft wird durch die Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses einerseits und der Veräußerungskosten sowie des Buchwertes der betreffenden Beteiligung andererseits ermittelt. Der Buch- wert einer Beteiligung ergibt sich aus den durch eventuelle Zu-/ Abschreibungen und Kapitalrückzahlungen geminderten Anschaf- fungskosten der betreffenden Beteiligung. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft auch nicht reali- sierte Erträge und Aufwendungen aus sog. Zeitwertänderungen erzielen. Zeitwertänderungen ergeben sich aus Auf- oder Abwer- tungen der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteili- gungen an Zielgesellschaften im Rahmen der jährlich durchzu- führenden Neubewertung dieser Beteiligungen sowie aus der Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten solcher Beteili- gungen.

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Ermittlung der Erträge. Die Investmentgesellschaft ermittelt ihre Erträge (bzw. ihr Ergeb- Ergeb­ nis) durch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung Gewinn­und­Verlust­Rechnung nach den Vor- Vor­ schriften des Handelsgesetzbuches, des KAGB sowie der Kapital- anlage-Rechnungslegungs- Kapital­ anlage­Rechnungslegungs­ und -Bewertungsverordnung­Bewertungsverordnung. Sie erzielt ordentliche Erträge aus Rückflüssen bzw. Gewinnzu- Gewinnzu­ weisungen aus den Beteiligungen an Zielfonds und ggf. Zweck- Zweck­ gesellschaften (nachfolgend in diesem Kapitel zusammen „Zielgesellschaften“ genannt) sowie aus der Anlage liquider Mittel in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben. Die Rückflüsse aus Beteiligungen an Zielgesellschaften können sowohl aus der Ver- Ver­ äußerung der von den Zielgesellschaften gehaltenen SachwerteImmobilien, Beteiligungen an Gesellschaften bzw. Unternehmen und sonsti- sonsti­ gen Vermögensgegenständen als auch aus laufenden Einnah- Einnah­ men aus diesen Beteiligungen stammenstammen bzw. in Form von Miet­ einnahmen generiert werden. Rückflüsse aus den Beteiligungen an Zielgesellschaften können allerdings nach den gesetzlichen Gewinnermittlungsvorschriften auch als ergebnis- neutrale Kapitalrückzahlungen ergebnisneutrale Kapi­ talrückzahlungen zu behandeln sein, sodass Rück- flüsse Rückflüsse aus Zielgesellschaften Ziel­ gesellschaften nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe als ordentlicher Ertrag behandelt werden. Die ordent- lichen ordentlichen Erträge verringern sich um die von der Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft im jeweiligen jewei­ ligen Geschäftsjahr zu tragenden ordentlichen Aufwendungen. Außerordentliche Erträge der Investmentgesellschaft können aus der Veräußerung von Beteiligungen an Zielgesellschaften durch die Investmentgesellschaft entstehen. Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Zielgesellschaft wird durch die Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses einerseits und der Veräußerungskosten sowie des Buchwertes der betreffenden Beteiligung andererseits ermittelt. Der Buch- Buch­ wert einer Beteiligung ergibt sich aus den durch eventuelle Zu-/ Zu­/ Abschreibungen und Kapitalrückzahlungen geminderten Anschaf- Anschaf­ fungskosten der betreffenden Beteiligung. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft auch nicht reali- reali­ sierte Erträge und Aufwendungen aus sog. Zeitwertänderungen erzielen. Zeitwertänderungen ergeben sich aus Auf- Auf­ oder Abwer- Abwer­ tungen der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteili- gungen Betei­ ligungen an Zielgesellschaften im Rahmen der jährlich durchzu- führenden durch­ zuführenden Neubewertung dieser Beteiligungen sowie aus der Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten solcher Beteili- Beteili­ gungen.

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Ermittlung der Erträge. Die Investmentgesellschaft ermittelt ihre Erträge (bzw. ihr Ergeb- nis) durch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach den Vor- schriften Vorschrif- ten des HandelsgesetzbuchesHandelsgesetzbuches (nachfolgend „HGB“ genannt), des KAGB sowie der Kapital- anlageKapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung-Bewer- tungsverordnung (nachfolgend „KARBV“ genannt). Sie erzielt ordentliche zunächst Erträge aus Rückflüssen bzw. Gewinnzu- weisungen Gewinnzuwei- sungen aus der/den Beteiligung/en an der/den Objektgesell- schaft/en (nachfolgend zusammenfassend als „Beteiligungen an Zielfonds und ggfObjektgesellschaften“ bzw. Zweck- gesellschaften (nachfolgend zusammen ZielgesellschaftenObjektgesellschaftengenanntbezeichnet) sowie aus der vorübergehenden Anlage liquider Mittel in WertpapierenWertpa- pieren, Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben. Die Rückflüsse Rück- flüsse aus Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften können sowohl aus der Ver- äußerung Tätigkeit dieser Objektgesellschaften (aus der von den Zielgesellschaften gehaltenen SachwerteVermietung der Immobilie/n, Beteiligungen an Gesellschaften bzw. Unternehmen und sonsti- gen Vermögensgegenständen nachfolgend zusammenfassend als auch aus laufenden Einnah- men aus diesen Beteiligungen „Immobilien“ bezeichnet) stammen. Rückflüsse aus den Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften können allerdings nach den gesetzlichen Gewinnermittlungsvorschriften auch als ergebnis- neutrale Kapitalrückzahlungen ergebnisneutrale Kapi- talrückzahlungen zu behandeln sein, sodass Rück- flüsse Rückflüsse aus Zielgesellschaften den Beteiligungen an den Objektgesellschaften nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe als ordentlicher Ertrag behandelt werden. Die ordent- lichen er- zielten Erträge verringern sich um die von der Investmentgesell- schaft im jeweiligen Geschäftsjahr zu tragenden ordentlichen Aufwendungen. Außerordentliche Ferner können Erträge der Investmentgesellschaft können aus der Veräußerung Ver- äußerung von Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften durch die Investmentgesellschaft oder der Veräußerung der mittelbar ge- haltenen Immobilien entstehen. Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung der Beteiligungen an einer Zielgesellschaft den Objektgesellschaften wird durch die Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses einerseits und der Veräußerungskosten sowie des Buchwertes der betreffenden betref- fenden Beteiligung andererseits ermittelt. Der Buch- wert Buchwert einer Beteiligung ergibt sich aus entspricht dabei den durch eventuelle Zu-/ Abschreibungen Abschreibun- gen und Kapitalrückzahlungen geminderten Anschaf- fungskosten Anschaffungskosten der betreffenden Beteiligung. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft auch nicht reali- sierte Erträge und Aufwendungen aus sog. Zeitwertänderungen erzielen. Zeitwertänderungen ergeben sich aus Auf- oder Abwer- tungen der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteili- gungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften im Rahmen der jährlich durchzu- führenden durch- zuführenden Neubewertung dieser Beteiligungen sowie aus der Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten solcher Beteili- gungen.

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Ermittlung der Erträge. Die Ermittlung der Erträge der Investmentgesellschaft ermittelt ihre Erträge (bzw. ihr Ergeb- nis) durch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung er- folgt nach den Vor- schriften des Handelsgesetzbuches, des KAGB sowie Maßgabe der Kapital- anlageKapitalanlage-Rechnungslegungs- und -BewertungsverordnungBewertungsverordnung (KARBV) und des Handelsge- setzbuchs (HGB). Sie Die Investmentgesellschaft erzielt ordentliche Erträge aus Rückflüssen bzw. Gewinnzu- weisungen aus den Beteiligungen an Zielfonds und ggf. Zweck- gesellschaften Veräußerungs- geschäften von (nachfolgend zusammen „Zielgesellschaften“ genanntmittelbaren) sowie aus der Anlage liquider Mittel in WertpapierenImmobilienentwicklungen, Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben. Die Rückflüsse aus Beteiligungen an Zielgesellschaften können sowohl Immobilienentwicklungsgesellschaften, die ihrerseits Veräußerungserlöse aus Immobilienentwicklungen erzielen sowie gegebenenfalls im geringen Umfang aus Zin- sen der Ver- äußerung der Liquiditätsanlagen. Veräußerungsgewinne oder -verluste aus dem Verkauf von den Zielgesellschaften gehaltenen Sachwerte, Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften bzw. Unternehmen und sonsti- gen Vermögensgegenständen als auch aus laufenden Einnah- men aus diesen Beteiligungen stammen. Rückflüsse aus den Beteiligungen Immobilienentwick- lungsgesellschaften werden in der Weise ermittelt, dass die Verkaufserlöse (abzüglich der beim Verkauf angefallenen Kosten) den nicht aktivierungsfähigen Aufwendungen so- wie den gegebenenfalls um die Abschreibung verminderten Anschattungs-/Herstellungskosten der Immobilien oder der Beteiligung an Zielgesellschaften können allerdings nach den gesetzlichen Gewinnermittlungsvorschriften auch als ergebnis- neutrale Kapitalrückzahlungen zu behandeln sein, sodass Rück- flüsse aus Zielgesellschaften nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe als ordentlicher Ertrag behandelt einer Immobilienentwicklungsgesellschaft (Buchwert) gegenübergestellt werden. Die ordent- lichen Ermittlung der realisierten Ergebnisse aus Veräußerun- gen und Liquidationen von Immobilienentwicklungen bezie- hungsweise Immobilienentwicklungsgesellschaften erfolgt nach dem Grundsatz der Einzelzuordnung. Erträge verringern sich um die von der Investmentgesell- schaft im jeweiligen Geschäftsjahr zu tragenden ordentlichen Aufwendungen. Außerordentliche Erträge der Investmentgesellschaft können auch aus der Veräußerung Vermietung von Beteiligungen Immobilien be- ziehungsweise mittelbar über Immobilienentwicklungsge- sellschaften erzielt werden (zum Beispiel Mieteinnahmen), insbesondere soweit Immobilienentwicklungen nach Fer- tigstellung der Immobilien abgeschlossen sind, die Immobi- lien jedoch nicht unmittelbar nach Fertigstellung veräußert werden können und daher zwischenzeitlich vermietet werden. Derartigen Erträgen stehen laufende Aufwendungen (zum Beispiel Bewirtschaftungskosten der Immobilien) gegenüber. Gegebenenfalls können des weiteren Zinsen aus der Gewäh- rung von Darlehen an Zielgesellschaften durch die Investmentgesellschaft entstehenGesellschaften innerhalb der AIF-Be- teiligungsstruktur realisiert werden. Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Zielgesellschaft wird durch die Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses einerseits und der Veräußerungskosten sowie des Buchwertes der betreffenden Beteiligung andererseits ermittelt. Der Buch- wert einer Beteiligung ergibt sich aus den durch eventuelle Zu-/ Abschreibungen und Kapitalrückzahlungen geminderten Anschaf- fungskosten der betreffenden Beteiligung. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft auch Ertragsausgleichsverfahren kommt nicht reali- sierte Erträge und Aufwendungen aus sog. Zeitwertänderungen erzielen. Zeitwertänderungen ergeben sich aus Auf- oder Abwer- tungen der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteili- gungen an Zielgesellschaften im Rahmen der jährlich durchzu- führenden Neubewertung dieser Beteiligungen sowie aus der Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten solcher Beteili- gungenzur Anwendung.

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Ermittlung der Erträge. Die Investmentgesellschaft ermittelt ihre Erträge (bzw. ihr Ergeb- nisErgebnis) durch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach den Vor- schriften Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des KAGB sowie der Kapital- anlageKapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung-Bewertungsver- ordnung. Sie erzielt ordentliche Erträge aus Rückflüssen bzw. Gewinnzu- weisungen Gewinn- zuweisungen aus den Beteiligungen an Zielfonds und ggf. Zweck- gesellschaften Zweckgesellschaften (nachfolgend zusammen „ZielgesellschaftenZielgesell- schaften“ genannt) sowie aus der Anlage liquider Mittel in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben. Die Diese Rückflüsse aus Beteiligungen an Zielgesellschaften können sowohl aus der Ver- äußerung Veräußerung der von den Zielgesellschaften Zielgesell- schaften gehaltenen Sachwerte, Beteiligungen an Gesellschaften Gesell- schaften bzw. Unternehmen und sonsti- gen Vermögensgegenständen sonstigen Vermögensge- genständen als auch aus laufenden Einnah- men aus diesen Beteiligungen dem operativen Geschäft dieser Zielgesellschaften stammen. Rückflüsse aus den Beteiligungen der Beteiligung an Zielgesellschaften können allerdings nach den gesetzlichen gesetzli- chen Gewinnermittlungsvorschriften auch als ergebnis- neutrale ergebnisneu- trale Kapitalrückzahlungen zu behandeln sein, sodass Rück- flüsse aus Zielgesellschaften nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe als ordentlicher Ertrag behandelt werden. Die ordent- lichen ordentlichen Erträge verringern sich um die von der Investmentgesell- schaft Invest- mentgesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr zu tragenden ordentlichen Aufwendungen. Außerordentliche Erträge der Investmentgesellschaft können aus der Veräußerung von Beteiligungen an Zielgesellschaften durch die Investmentgesellschaft entstehen. Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Zielgesellschaft wird durch die Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses Veräu- ßerungserlöses einerseits und der Veräußerungskosten sowie des Buchwertes der betreffenden Beteiligung andererseits ermittelt. Der Buch- wert Buchwert einer Beteiligung ergibt sich aus entspricht dabei den durch eventuelle Zu-/ Abschreibungen und Kapitalrückzahlungen Kapitalrückzah- lungen geminderten Anschaf- fungskosten Anschaffungskosten der betreffenden Beteiligung. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft auch nicht reali- sierte realisierte Erträge und Aufwendungen aus sog. Zeitwertänderungen Zeitwertän- derungen erzielen. Zeitwertänderungen ergeben sich aus Auf- oder Abwer- tungen Abwertungen der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteili- gungen Beteiligungen an Zielgesellschaften im Rahmen der jährlich durchzu- führenden durchzuführenden Neubewertung dieser Beteiligungen Betei- ligungen sowie aus der Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten Anschaffungs- nebenkosten solcher Beteili- gungenBeteiligungen.

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Ermittlung der Erträge. Die Investmentgesellschaft ermittelt ihre Erträge (bzw. ihr Ergeb- nisErgebnis) durch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach den Vor- schriften Vorschriften des HandelsgesetzbuchesHandelsgesetzbuches (nachfolgend „HGB“ genannt), des KAGB sowie der Kapital- anlageKapitalanlage-Rechnungslegungs- Rech- nungslegungs- und -Bewertungsverordnung-Bewertungsverordnung (nachfolgend „KARBV“ genannt). Sie erzielt ordentliche zunächst Erträge aus Rückflüssen bzw. Gewinnzu- weisungen aus der/den Beteiligungen Beteiligung/-en an Zielfonds und ggf. Zweck- gesellschaften der/den Objekt- gesellschaft/-en (nachfolgend zusammen zusammenfassend als ZielgesellschaftenBetei- ligungen an Objektgesellschaftengenanntbzw. „Objektgesellschaf- ten“ bezeichnet) sowie aus der vorübergehenden Anlage liquider Mittel in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben. Die Rückflüsse aus Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften können sowohl aus der Ver- äußerung Tätigkeit dieser Objekt- gesellschaften (aus der von den Zielgesellschaften gehaltenen SachwerteVermietung der Immobilie/-n, Beteiligungen an Gesellschaften bzw. Unternehmen und sonsti- gen Vermögensgegenständen nach- folgend zusammenfassend als auch aus laufenden Einnah- men aus diesen Beteiligungen „Immobilien“ bezeichnet) stammen. Rückflüsse aus den Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesell- schaften können allerdings nach den gesetzlichen Gewinnermittlungsvorschriften Gewinn- ermittlungsvorschriften auch als ergebnis- neutrale Kapitalrückzahlungen ergebnisneutrale Kapital- rückzahlungen zu behandeln sein, sodass Rück- flüsse Rückflüsse aus Zielgesellschaften den Beteiligungen an den Objektgesellschaften nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe als ordentlicher Ertrag behandelt werden. Die ordent- lichen erzielten Erträge verringern sich um die von der Investmentgesell- schaft Investment- gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr zu tragenden ordentlichen AufwendungenAuf- wendungen. Außerordentliche Ferner können Erträge der Investmentgesellschaft können aus der Veräußerung von Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften durch die Investmentgesellschaft oder der Veräußerung der mittelbar gehaltenen Immobilien entstehen. Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung der Beteiligungen an einer Zielgesellschaft den Objektgesellschaften wird durch die Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses einerseits und der Veräußerungskosten sowie des Buchwertes der betreffenden Beteiligung andererseits anderer- seits ermittelt. Der Buch- wert Buchwert einer Beteiligung ergibt sich aus entspricht dabei den durch eventuelle Zu-/ Abschreibungen und Kapitalrückzahlungen Kapital- rückzahlungen geminderten Anschaf- fungskosten Anschaffungskosten der betreffenden betref- fenden Beteiligung. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft auch nicht reali- sierte realisierte Erträge und Aufwendungen aus sog. Zeitwertänderungen Zeitwertän- derungen erzielen. Zeitwertänderungen ergeben sich aus Auf- oder Abwer- tungen Abwertungen der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteili- gungen Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften im Rahmen Rah- men der jährlich durchzu- führenden durchzuführenden Neubewertung dieser Beteiligungen sowie aus der Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten Anschaf- fungsnebenkosten solcher Beteili- gungenBeteiligungen.

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Ermittlung der Erträge. Die Investmentgesellschaft ermittelt ihre Erträge (bzw. ihr Ergeb- nis) durch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach den Vor- schriften Vorschrif- ten des HandelsgesetzbuchesHandelsgesetzbuches (nachfolgend „HGB“ genannt), des KAGB sowie der Kapital- anlageKapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung-Bewer- tungsverordnung (nachfolgend „KARBV“ genannt). Sie erzielt ordentliche zunächst Erträge aus Rückflüssen bzw. Gewinnzu- weisungen Gewinnzuwei- sungen aus der/den Beteiligung(en) an der/den Objektgesell- schaft(en) (nachfolgend zusammenfassend als „Beteiligungen an Zielfonds und ggfObjektgesellschaften“ bzw. Zweck- gesellschaften (nachfolgend zusammen ZielgesellschaftenObjektgesellschaftengenanntbezeichnet) sowie aus der vorübergehenden Anlage liquider Mittel in WertpapierenWertpa- pieren, Geldmarktinstrumenten oder Bankguthaben. Die Rückflüsse Rück- flüsse aus Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften können sowohl aus der Ver- äußerung Tätigkeit dieser Objektgesellschaften (aus der von den Zielgesellschaften gehaltenen SachwerteVermietung der Immobilie(n), Beteiligungen an Gesellschaften bzw. Unternehmen und sonsti- gen Vermögensgegenständen nachfolgend zusammenfassend als auch aus laufenden Einnah- men aus diesen Beteiligungen „Immobilien“ bezeichnet) stammen. Rückflüsse aus den Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften können allerdings nach den gesetzlichen Gewinnermittlungsvorschriften auch als ergebnis- neutrale Kapitalrückzahlungen ergebnisneutrale Kapi- talrückzahlungen zu behandeln sein, sodass Rück- flüsse Rückflüsse aus Zielgesellschaften den Beteiligungen an den Objektgesellschaften nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe als ordentlicher Ertrag behandelt werden. Die ordent- lichen erzielten Erträge verringern sich um die von der Investmentgesell- schaft Investment- gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr zu tragenden ordentlichen AufwendungenAufwen- dungen. Außerordentliche Ferner können Erträge der Investmentgesellschaft können aus der Veräußerung Ver- äußerung von Beteiligungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften durch die Investmentgesellschaft oder der Veräußerung der mittelbar ge- haltenen Immobilien entstehen. Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung der Beteiligungen an einer Zielgesellschaft den Objektgesellschaften wird durch die Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses einerseits und der Veräußerungskosten sowie des Buchwertes der betreffenden betref- fenden Beteiligung andererseits ermittelt. Der Buch- wert Buchwert einer Beteiligung ergibt sich aus entspricht dabei den durch eventuelle Zu-/ Abschreibungen Abschreibun- gen und Kapitalrückzahlungen geminderten Anschaf- fungskosten Anschaffungskosten der betreffenden Beteiligung. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft auch nicht reali- sierte Erträge und Aufwendungen aus sog. Zeitwertänderungen erzielen. Zeitwertänderungen ergeben sich aus Auf- oder Abwer- tungen der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteili- gungen an Zielgesellschaften Objektgesellschaften im Rahmen der jährlich durchzu- führenden durch- zuführenden Neubewertung dieser Beteiligungen sowie aus der Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten solcher Beteili- gungen.

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Ermittlung der Erträge. Die Investmentgesellschaft ermittelt ihre Erträge (bzw. ihr Ergeb- nisErgebnis) durch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach den Vor- schriften Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des KAGB sowie der Kapital- anlageKapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung-Bewertungsver- ordnung. Sie erzielt ordentliche Erträge aus Rückflüssen bzw. Gewinnzu- weisungen Gewinn- zuweisungen aus den Beteiligungen an Zielfonds und ggf. Zweck- gesellschaften (nachfolgend zusammen „Zielgesellschaften“ genannt) Zielgesellschaften sowie aus der Anlage liquider Mittel in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten Geld- marktinstrumenten oder Bankguthaben. Die Diese Rückflüsse aus Beteiligungen an Zielgesellschaften können sowohl aus der Ver- äußerung Veräußerung der von den Zielgesellschaften gehaltenen Sachwerte, Sachwerte und Beteiligungen an Gesellschaften bzw. Unternehmen und sonsti- gen Vermögensgegenständen Unter- nehmen als auch aus laufenden Einnah- men aus diesen Beteiligungen dem operativen Geschäft dieser Zielge- sellschaften stammen. Rückflüsse aus den Beteiligungen der Beteiligung an Zielgesellschaften können allerdings nach den gesetzlichen Gewinnermittlungsvorschriften auch als ergebnis- neutrale ergebnisneutrale Kapitalrückzahlungen zu behandeln sein, sodass Rück- flüsse Rückflüsse aus Zielgesellschaften nicht immer bzw. nicht immer in voller Höhe als ordentlicher Ertrag behandelt werden. Die ordent- lichen ordentli- chen Erträge verringern sich um die von der Investmentgesell- schaft Investmentge- sellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr zu tragenden ordentlichen AufwendungenAufwen- dungen. Außerordentliche Erträge der Investmentgesellschaft können aus der Veräußerung von Beteiligungen an Zielgesellschaften durch die Investmentgesellschaft entstehen. Ein Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Zielgesellschaft wird durch die Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses Veräu- ßerungserlöses einerseits und der Veräußerungskosten sowie des Buchwertes der betreffenden Beteiligung andererseits ermittelt. Der Buch- wert Buchwert einer Beteiligung ergibt sich aus entspricht dabei den durch eventuelle Zu-/ Abschreibungen und Kapitalrückzahlungen Kapitalrückzah- lungen geminderten Anschaf- fungskosten Anschaffungskosten der betreffenden Beteiligung. Darüber hinaus kann die Investmentgesellschaft auch nicht reali- sierte realisierte Erträge und Aufwendungen aus sog. Zeitwertänderungen Zeitwertän- derungen erzielen. Zeitwertänderungen ergeben sich aus Auf- oder Abwer- tungen Abwertungen der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Beteili- gungen Beteiligungen an Zielgesellschaften im Rahmen der jährlich durchzu- führenden durchzuführenden Neubewertung dieser Beteiligungen Beteili- gungen sowie aus der Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten Anschaffungsne- benkosten solcher Beteili- gungenBeteiligungen.

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