Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr zu Lasten des Fonds angefallenen Verwaltungskosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Fondsvolumens ausgewiesen („Gesamtkosten- quote“). Diese setzt sich zusammen aus der Vergütung für die Verwaltung des Fonds, der Vergütung der Verwahrstelle sowie den Aufwendungen, die dem Fonds zusätzlich belastet werden können (siehe oben). Ausgenommen sind die Nebenkosten und die Kosten, die beim Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten). Die Gesamtkostenquote wird in dem Basisinformationsblatt als sogenannte „laufende Kosten“ veröffentlicht.
Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr bei der Verwaltung der Investmentgesellschaft zulasten der Investmentgesellschaft angefallenen Kosten offengelegt und als Quote des durchschnitt- lichen Nettoinventarwertes ausgewiesen („Gesamtkosten- quote“). Die Gesamtkostenquote basiert auf den Zahlen des vor- angegangenen Geschäftsjahres und setzt sich zusammen aus der laufenden Vergütung der Verwaltungsgesellschaft für die Geschäftsführung und die Verwaltung der Investmentgesellschaft und der laufenden Vergütung für die Übernahme der Treuhand- funktion sowie der Vergütung der Komplementärin der Invest- mentgesellschaft für die Übernahme der persönlichen Haftung, der Vergütung für die Verwahrstelle und den weiteren Aufwen- dungen, die der Investmentgesellschaft zusätzlich belastet werden. Da die Investmentgesellschaft plangemäß einen erheb- lichen Anteil ihres Vermögens in anderen Investmentvermögen anlegen wird, beinhaltet die Gesamtkostenquote der Invest- mentgesellschaft auch die laufenden Kosten, welche die Invest- mentgesellschaft als Anleger dieser Zielfonds zu tragen hat. Die Gesamtkostenquote umfasst nicht die Transaktionskosten der Investmentgesellschaft und nicht eine ggf. an die Verwaltungs- gesellschaft gezahlte Transaktionsgebühr.
Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht des Publikums-AIF und in den wesentlichen Anlegerinformationen wird eine Gesamtkostenquote angegeben. Die Gesamtkostenquote wird für das Geschäftsjahr in Form einer einzigen Zahl berechnet, die auf den Zahlen des vorangegange- nen Geschäftsjahres basiert. Die Gesamtkostenquote gibt das Verhältnis der bei dem Publikums-AIF anfallenden Verwaltungs- kosten und weiterer Aufwendungen, die dem Publikums-AIF be- lastet werden können, zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Publikums-AIF an. In die Gesamtkostenquote sind die lau- fenden Vergütungen der HEP KVG sowie die sonstigen Vergü- tungen für Komplementärin, die Verwahrstelle und die Vergütun- gen, die von dem Publikums-AIF zu tragen sind, einzubeziehen. Dem Publikums-AIF werden die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vermögensgegenständen stehenden Aufwendungen für handelsregisterliche Eintragungen, Notarkosten oder ähnliche von Dritten in Rechnung gestellten Kosten belastet. Diese Transaktionskosten werden aus dem Vermögen des Publikums-AIF gezahlt und sind nicht in die Be- rechnung der Gesamtkostenquote einzubeziehen. Die Gesamtkostenquote für den Publikums-AIF – dies umfasst Kosten, die direkt zu tragen sind – beträgt 0,68 % des durch- schnittlichen Nettoinventarwertes. Auf Ebene der von dem Publikums-AIF gehaltenen Objektgesell- schaften und/oder AIF und/oder den von diesen AIF gehaltenen Objektgesellschaften können ebenfalls vergleichbare und/oder auch sonstige, hier nicht genannte Kosten anfallen; sie werden nicht unmittelbar dem Publikums-AIF in Rechnung gestellt, ge- hen aber in die Rechnungslegung des AIF bzw. der Objektge- sellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungs- legung auf den Nettoinventarwert des Publikums-AIF aus.
Gesamtkostenquote. Für den AIF wird eine Gesamtkostenquote in Form einer einzigen Prozentzahl berechnet, die sofern verfügbar - auf den Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahrs der Investmentgesellschaft basiert. Sofern Informationen zu den erforderlichen Gesamtkosten, beispielsweise im Jahr der Gründung der Investmentgesellschaft, nicht zur Verfügung stehen, werden diese auf der Grundlage der erwarteten Gesamtkosten geschätzt. Die Gesamtkostenquote umfasst grundsätzlich sämtliche von der Investmentgesellschaft im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft (die Kosten, die auf Ebene der Objektgesellschaft anfallen, sind in der Gesamtkostenquote entsprechend der Beteiligungshöhe der Investmentgesellschaft berücksichtigt). Hierzu gehören u. a. die laufende Vergütung für die KVG und die Verwahrstelle, den geschäftsführenden Kommanditisten der Investmentgesellschaft, den Treuhänder, die Haftungs- sowie die Geschäftsführungsvergütung des persönlich haftenden Gesellschafters der Investmentgesellschaft sowie Kosten für Bewertung und Erstellung bzw. Prüfung der Jahresberichte. Die Initial-, Transaktions-, Bewirtschaftungs- sowie Finanzierungskosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Gesamtkostenquote kann von Jahr zu Jahr schwanken, insbesondere wenn die Angabe der Gesamtkostenquote auf der Grundlage von Schätzungen erfolgen muss. Die Angabe der Gesamtkostenquote erfolgt im jeweiligen Jahresbericht der Investmentgesellschaft sowie in den wesentlichen Anlegerinformationen unter der Bezeichnung »laufende Kosten«.
Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht werden die im Geschäftsjahr bei der Verwaltung der Investmentgesellschaft zulasten der Investmentgesellschaft angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten) offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Nettoinventarwertes ausgewie- sen (nachfolgend „Gesamtkostenquote“ genannt). Die Gesamt- kostenquote basiert auf den Zahlen des vorangegangenen Ge- schäftsjahres und setzt sich zusammen aus der Vergütung der Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung der Investmentge- sellschaft und die Übernahme der Treuhandfunktion, der Vergü- tung der Komplementärin der Investmentgesellschaft für die Übernahme der persönlichen Haftung, der Vergütung für die Ver- wahrstelle sowie ggf. den Aufwendungen, die der Investment- gesellschaft zusätzlich belastet wurden.
Gesamtkostenquote. Im Jahresbericht werden die im Ge- schäftsjahr zulasten der Investment- gesellschaft angefallenen Verwaltungs- kosten offengelegt und als Quote des durchschnittlichen Nettoinventarwertes ausgewiesen. In die Gesamtkostenquote einbezogen werden die Vergütung für die Verwaltung der Investmentgesell- schaft (wie die Vergütung der Komple- mentärin und der geschäftsführenden Kommanditistinnen sowie die Vergü- tung der Kapitalverwaltungsgesellschaft für ihre Verwaltungstätigkeit), die Ver- gütung für die Verwahrstelle sowie die Aufwendungen, die der Investmentge- sellschaft zusätzlich belastet wurden. Kosten, die bei dem Erwerb oder der Ver- äußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten), werden aus dem Investmentvermögen gezahlt und sind nicht in die Berechnung der Gesamtkostenquote einzubeziehen.
Gesamtkostenquote. Die Fondsgesellschaft hat im Jahresbericht eine Gesamtkostenquote anzugeben. Dies erfolgt in Form einer einzigen Zahl, die auf Basis der Zahlen des vorangegangenen Ge- schäftsjahres zu berechnen ist, wobei die relevanten von der Fondsgesellschaft zu tra- genden Kosten (ohne Transaktionskosten) einbezogen werden. In den zusätzlichen fondsabhängigen Kosten in der Platzierungsphase sind gemäß Finan- zierungs- und Investitionsplan (Prognose) folgende Kosten enthalten (vgl. Kapitel 12 „Finanzierungs- und Investitionsplan (Prog- nose)“): Kosten der Vertriebsgenehmigung, Gesellschaftsgründungskosten, Kosten der Verwahrstelle im ersten Geschäftsjahr und Finanzierungskosten (Kosten für Sicherhei- ten und Bankgebühren). Die laufenden Kosten enthalten gemäß An- lagebedingungen laufende Vergütungen, (weitere) Vergütungen an Dritte und weitere Aufwendungen, die zulasten der Fondsge- sellschaft gehen, nicht jedoch Instandhal- tungskosten und Finanzierungskosten. Der Jahresbericht enthält Einzelheiten zu den berechneten Kosten sowie dem dann gültigen NIW.
Gesamtkostenquote. Die Gesamtkostenquote der laufenden Kosten ist gemäß § 166 Abs. 5 KAGB in den wesentlichen Anlegerinformationen auszuweisen. Die Gesamtkostenquote stellt eine einzige Zahl dar, die auf den Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres basiert. Sie ist als Prozentsatz auszuweisen und umfasst sämtliche vom Fonds im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Fonds. Sie enthält keine Transaktionskosten. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts liegen zur Ermittlung und zur Angabe einer Gesamtkostenquote noch keine ausreichenden Daten vor, da der Fonds erst 2022 gegründet wurde und bis zum Platzierungsbeginn inaktiv war. Darüber hinaus entstehen die Provisionsverpflichtungen des Fonds erst nach Platzierungsbeginn, in Abhängigkeit von den Einlageleistungen der Anleger, und die übrigen Vergütungsverpflichtungen erst ab Platzierungsbeginn. Für den Fonds sind somit zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts noch keine relevanten Kosten angefallen.
Gesamtkostenquote. Die Gesamtkostenquote errechnet sich aus den Kosten der Gesellschaft im Verhältnis zum durchschnittlichen Fondsvermögen. Für das Geschäftsjahr 2020 beträgt die Gesamtkostenquote 0,78% (im Vorjahr 0,67%).
Gesamtkostenquote. Die Gesamtkostenquote stellt eine einzige Zahl dar, die auf den Zahlen des vorangegangenen Geschäftsjahres basiert. Sie gibt das Verhältnis der bei der Investmentgesellschaft anfallenden Verwaltungskosten sowie weiterer Aufwendun- gen, die der Investmentgesellschaft belastet werden können, zum Nettoinventarwert der Vermögensgegenstände an. Die Gesamtkostenquote beinhaltet nicht die von der Investment- gesellschaft gesondert zu zahlenden Transaktions- und Ini- tialkosten und die erfolgsabhängige Vergütung der Kapital- verwaltungsgesellschaft. Die im jeweiligen abgelaufenen Geschäftsjahr zu Lasten der Investmentgesellschaft ange- fallenen, vorstehend erläuterten Kosten, werden im Jahres- bericht ottengelegt und als Gesamtkostenquote ausgewiesen. In der vorgenannten Gesamtkostenquote sind die bereits unter Punkt 14.2 Buchstabe a) bis c) erläuterten ›Laufenden Kosten‹ enthalten.