Ermittlung der Erträge. Das Sondervermögen erzielt ordentliche Erträge aus verein- nahmten und nicht zur Kostendeckung verwendeten Mieten aus Immobilien, aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sowie Zinsen und Dividenden aus Liquiditätsanlagen. Diese wer- den periodengerecht abgegrenzt. Hinzu kommen Bauzinsen (Eigengeldverzinsung für Bauvorha- ben), soweit sie als kalkulatorischer Zins anstelle der marktübli- chen Verzinsung der für die Bauvorhaben verwendeten Mittel des Sondervermögens angesetzt werden sowie sonstige Erträge des Sondervermögens. Außerordentliche Erträge können aus der Veräußerung von Im- mobilien, Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und von Liquiditätsanlagen sowie aus fälligen Devisenkurssicherungsge- sellschäften entstehen. Die Veräußerungsgewinne oder -verlus- te aus dem Verkauf von Immobilien und Beteiligungen an Immo- bilien-Gesellschaften werden in der Weise ermittelt dass die Ver- kaufserlöse (abzüglich der beim Verkauf angefallenen Kosten) den um die steuerlich zulässige und mögliche Abschreibung ver- minderten Anschaffungskosten der Immobilie oder Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft (Buchwert) gegenübergestellt werden. Realisierte Veräußerungsverluste und realisierte Veräußerungs- gewinne werden im Jahresbericht getrennt ausgewiesen (vgl. § 8 Absatz 2 InvRBV). Die Veräußerungsgewinne bzw. Veräußerungsverluste bei Wert- papierverkäufen bzw. bei der Einlösung von Wertpapieren sowie bei Devisenkurssicherungsgeschäften werden für jeden einzel- nen Verkauf bzw. jede einzelne Einlösung gesondert ermittelt. Dabei wird bei der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen bzw. Veräußerungsverlusten der aus allen Käufen der Wertpapiergat- tung ermittelte Durchschnittswert zugrunde gelegt (so genannte Durchschnitts- oder Fortschreibungsmethode).
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