Common use of Ermittlung des Sockelbetrags Clause in Contracts

Ermittlung des Sockelbetrags. Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist das jeweilige durch- schnittliche →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (er- weitertem) Kapitalbonus) in den einzelnen abgelaufenen Kalender- jahren. Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- gung an Bewertungsreserven" entnehmen. Wenn wir Ihrem Vertrag die Beteiligung an den →Bewertungsre- serven zuteilen und ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockel- betrag höher ist als der Wert der Beteiligung, der sich nach Absatz 3 ergibt, teilen wir Ihrem Vertrag den Sockelbetrag zu. Er wird so verwendet wie in Absatz 4 beschrieben. Wenn der Sockelbetrag niedriger ist oder es keinen Sockelbetrag gibt, bleibt es bei der Zu- teilung des gesetzlich vorgesehenen Xxxxx (siehe Absatz 3). Laufende Renten werden an den →Bewertungsreserven über ei- ne angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen betei- ligt. Bei der Festlegung der →Überschussanteilsätze im Rahmen der Ermittlung der Überschussanteile wird insbesondere die aktuel- le Bewertungsreservensituation berücksichtigt. andere Personen sein, wenn Sie vorher bindende Verfügungen vorgenommen haben.

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Ermittlung des Sockelbetrags. Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist das jeweilige durch- schnittliche →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (er- weitertem) Kapitalbonus) in den einzelnen abgelaufenen Kalender- jahren. Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- gung an Bewertungsreserven" entnehmen. Wenn wir Ihrem Vertrag die Beteiligung an den →Bewertungsre- serven zuteilen und ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockel- betrag höher ist als der Wert der Beteiligung, der sich nach Absatz 3 ergibt, teilen wir Ihrem Vertrag den Sockelbetrag zu. Er wird so verwendet wie in Absatz 4 beschrieben. Wenn der Sockelbetrag niedriger ist oder es keinen Sockelbetrag gibt, bleibt es bei der Zu- teilung des gesetzlich vorgesehenen Xxxxx (siehe Absatz 3). Laufende Renten werden an den →Bewertungsreserven über ei- ne angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen betei- ligt. Bei der Festlegung der →Überschussanteilsätze im Rahmen der Ermittlung der Überschussanteile wird insbesondere die aktuel- le Bewertungsreservensituation berücksichtigt. andere Personen sein, wenn Sie vorher bindende Verfügungen vorgenommen haben.

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Ermittlung des Sockelbetrags. Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag zugrunde. →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist das jeweilige durch- schnittliche →Deckungskapital →Deckungs- kapital der Versicherung (inklusive (er- weitertemerweitertem) Kapitalbonus) in den einzelnen abgelaufenen Kalender- jahrenVersicherungsjahren. Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- wie sowie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- schäftsberichts Geschäfts- berichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- gung Beteiligung an Bewertungsreserven" entnehmen. Wenn wir Ihrem Vertrag die Beteiligung an den →Bewertungsre- serven zuteilen und ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockel- betrag Sockelbe- trag höher ist als der Wert der Beteiligung, der sich nach Absatz 3 ergibt, teilen wir Ihrem Vertrag den Sockelbetrag zu. Er wird so verwendet ver- wendet wie in Absatz 4 beschrieben. Wenn der Sockelbetrag niedriger nied- riger ist oder es keinen Sockelbetrag gibt, bleibt es bei der Zu- teilung Zutei- lung des gesetzlich vorgesehenen Xxxxx (siehe Absatz 3). Laufende Renten werden an den →Bewertungsreserven über ei- ne eine angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen betei- ligtbeteiligt. Bei der Festlegung der →Überschussanteilsätze im Rahmen der Ermittlung der Überschussanteile wird insbesondere die aktuel- le aktuelle Bewertungsreservensituation berücksichtigt. andere Personen sein, wenn Sie vorher bindende Verfügungen vorgenommen haben.

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Ermittlung des Sockelbetrags. Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist jeweils das jeweilige durch- schnittliche →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (er- weitertem) Kapitalbonus) durchschnittli- che →Sicherungskapital in den einzelnen abgelaufenen Kalender- jahrenKalen- derjahren. Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- gung an Bewertungsreserven" entnehmen. Wenn wir Ihrem Vertrag die Beteiligung an den →Bewertungsre- serven zuteilen und ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockel- betrag höher ist als der Wert der Beteiligung, der sich nach Absatz 3 ergibt, teilen wir Ihrem Vertrag den Sockelbetrag zu. Er wird so verwendet wie in Absatz 4 beschrieben. Wenn der Sockelbetrag niedriger ist oder es keinen Sockelbetrag gibt, bleibt es bei der Zu- teilung des gesetzlich vorgesehenen Xxxxx (siehe Absatz 3). Laufende Renten werden an den →Bewertungsreserven über ei- ne angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen betei- ligt. Bei der Festlegung der →Überschussanteilsätze im Rahmen der Ermittlung der Überschussanteile wird insbesondere die aktuel- le Bewertungsreservensituation berücksichtigt. andere Personen sein, wenn Sie vorher bindende Verfügungen vorgenommen haben.

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Ermittlung des Sockelbetrags. Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist das jeweilige durch- schnittliche →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (er- weitertem) Kapitalbonus) in den einzelnen abgelaufenen Kalender- jahren. Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- gung an Bewertungsreserven" entnehmen. Wenn wir Ihrem Vertrag die Beteiligung an den →Bewertungsre- serven zuteilen und ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockel- betrag höher ist als der Wert der Beteiligung, der sich nach Absatz 3 ergibt, teilen wir Ihrem Vertrag den Sockelbetrag zu. Er wird so verwendet wie in Absatz 4 beschrieben. Wenn der Sockelbetrag niedriger ist oder es keinen Sockelbetrag gibt, bleibt es bei der Zu- teilung des gesetzlich vorgesehenen Xxxxx (siehe Absatz 3). Laufende Renten werden an den →Bewertungsreserven über ei- ne angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen betei- ligt. Bei der Festlegung der dieser →Überschussanteilsätze im Rahmen Rah- men der Ermittlung der Überschussanteile wird insbesondere die aktuel- le aktuelle Bewertungsreservensituation berücksichtigt. andere Personen sein, wenn Sie vorher bindende Verfügungen vorgenommen haben.

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