Ermittlung des Sockelbetrags. Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist das jeweilige durch- schnittliche →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (er- weitertem) Kapitalbonus) in den einzelnen abgelaufenen Kalender- jahren. Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- gung an Bewertungsreserven" entnehmen.
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Ermittlung des Sockelbetrags. Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag zugrunde. →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist jeweils das jeweilige durch- schnittliche →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (er- weitertem) Kapitalbonus) durchschnittli- che →Sicherungskapital in den einzelnen abgelaufenen Kalender- jahrenKalen- derjahren. Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- gung an Bewertungsreserven" entnehmen.
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Ermittlung des Sockelbetrags. Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag zugrunde. →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist das jeweilige durch- schnittliche →Deckungskapital →Deckungs- kapital der Versicherung (inklusive (er- weitertemerweitertem) Kapitalbonus) in den einzelnen abgelaufenen Kalender- jahrenVersicherungsjahren. Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- wie sowie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- schäftsberichts Geschäfts- berichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- gung Beteiligung an Bewertungsreserven" entnehmen.
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Ermittlung des Sockelbetrags. Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten →Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist jeweils das jeweilige durch- schnittliche →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (er- weitertem) Kapitalbonus) durchschnittli- che →Sicherungskapital in den einzelnen abgelaufenen Kalender- jahrenKalen- derjahren. Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so- wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge- schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili- gung an Bewertungsreserven" entnehmen.
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