Ermäßigung des Preises, Rücknahme. Verweigert der Lieferant die Nachbesserung oder schlägt sie fehl oder ver- streicht die ihm gesetzte Nachfrist fruchtlos, so kann der Besteller nach sei- ner Xxxx die Vergütung mindern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zu- rücktreten, wenn er den Mangel nicht selbst vorbehaltlich Ziffer 3.1 beseitigt hat.