Sicherheitsmanagement Musterklauseln

Sicherheitsmanagement. Für die Nutzung des Dataport Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und die Dokumentation des Umsetzungsstandes der Sicherheitsmaßnahmen im IT-Verfahren auf Basis von IT-Grundschutz bietet der Auftragnehmer eine gesonderte Leistungsvereinbarung (SLA Security Management, SSLA) an. • Softwarewartung und -pflege Die Bereinigung von Programmfehlern sowie das Planen und Durchführen von Änderungen am IT- Verfahren gehören nicht zum Leistungsspektrum und sind an anderer Stelle zu regeln und zu vereinbaren. • Durchführung von Projekten Projektleistungen zur Einführung neuer IT-Verfahren oder ihrer Module sind in dieser Leistungsvereinbarung nicht enthalten.
Sicherheitsmanagement. (i) Der Lieferant wird eine Person (den "Sicherheitsbeauftragten des Lieferan- ten") ernennen, die folgende Aufgaben hat • alle Aspekte der Sicherheit im Einklang mit dem Abkommen zu koordinieren und zu verwalten; und • im Falle eines Sicherheitsvorfalls als einziger Ansprechpartner im Namen des Lieferanten und seiner Unterauftragnehmer zu fungie- ren.
Sicherheitsmanagement. Für die Nutzung des Dataport Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und die Dokumentation des Umsetzungsstandes der Sicherheitsmaßnahmen im IT-Verfahren auf Basis von IT-Grundschutz bietet der Auftragnehmer eine gesonderte Leistungsvereinbarung (SLA Security Management, SSLA) an. Die Einbindung der Dokumentenausgabeboxen in das bestehende Sicherheitskonzept der VOIS Infrastruktur durch die IT-Sicherheitskoordinatoren sind in der gesonderten Leistungsbeschreibung enthalten. • Softwarewartung und -pflege Die Bereinigung von Programmfehlern sowie das Planen und Durchführen von Änderungen am IT- Verfahren gehören nicht zum Leistungsspektrum und sind an anderer Stelle zu regeln und zu vereinbaren. • Durchführung von Projekten Projektleistungen zur Einführung neuer IT-Verfahren oder ihrer Module sind in dieser Leistungsvereinbarung nicht enthalten.
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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.