Allgemeine Bestimmungen / Haftung. 19.1 Soweit in diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder dem Vertrag nicht anderweitig vereinbart, haften die Parteien einander gemäß den ge- setzlichen Vorschriften.
Allgemeine Bestimmungen / Haftung. 19.1 Soweit in diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder dem Vertrag nicht anderweitig vereinbart, haften die Parteien einander gemäß den ge- setzlichen Vorschriften.
19.2 Personen, die zur Ausführung des Vertrages Arbeiten auf dem Gelände des Bestellers oder der mit dem Besteller verbundenen Unternehmen ausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungshilfen verursacht wurden.
19.3 Die Benutzung von Anfragen, Bestellungen und des damit verbundenen Schriftverkehrs zu Werbezwecken ist nicht gestattet. Der Lieferant darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers mit der Geschäftsbeziehung zu diesem werben oder sie als Referenz verwenden.
19.4 Forderungsabtretungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Bestellers sind ausgeschlossen.
19.5 Subunternehmer und Zulieferer des Lieferanten gelten als Erfüllungsgehilfen des Lieferanten gemäß § 1313a ABGB.
19.6 Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen den Parteien nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
19.7 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisions- und des UN-Kaufrechts (CISG).
19.8 Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist das am Sitz des Be- stellers zuständige Gericht. Der Besteller kann auch am Sitz des Lieferanten kla- gen.
19.9 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden eine Regelung vereinba- ren, welche den Interessen beider Seiten Rechnung trägt. Anhang 1: Bedingungen für die Lieferung von Software/Hardware und/oder OT & E/E Systemlösungen einschl. Dokumenta- tion | Version 2024 Anhang 2: Bedingungen für Lieferungen, Leistungen, Erstellung von Soft- ware/Hardware im Rahmen von IT & OT & E/E Systemen | Version 2024 Anhang 1: Bedingungen für Lieferungen von Software/Hardware und/oder OT & E/E Systemlösungen einschließlich Dokumentation führen kann;