Ernährungstherapeutische Intervention bei Mukoviszidose Musterklauseln

Ernährungstherapeutische Intervention bei Mukoviszidose. Leistung: Beratung zur indikationsspezifischen Pathophysiologie (§ 43 Nr. 2 HeilM-RL) Die Beratung beinhaltet in der Regel: 1. Information zur Ursache der Erkrankung und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer lebenslangen Umsetzung von ernährungsthera- peutischen Maßnahmen 2. Information zur Korrelation von Ernährungszustand, Lungenfunktion und Lebenserwartung 3. Information über die Ursache des erhöhten Energiebedarfs 4. Information zu den krankheitsbedingt erhöhten Wasser- und Salzver- lusten 5. Information über die krankheitsbedingt gestörte intestinale Resorption von Nährstoffen und die daraus resultierenden Folgen (z. B.: Fettre- sorptionsstörung, Mangel an verfügbaren fettlöslichen Vitaminen, an Spurenelementen und an Mineralstoffen) 6. Information zu Organbeteiligungen und CF-assoziierten Erkrankun- gen, welche auf dem -CFTR - Gendefekt beruhen, insbesondere: a) Information zur Funktion und Störungsbildern der Bauchspei- cheldrüse (exokrine und endokrine Insuffizienz) b) Auswirkungen auf Magen- und Darmtrakt, Leber und Gallenwege c) Pulmonale Kachexie 7. Information zur Notwendigkeit einer lebenslangen Substitution z.B. von Enzymen der Bauchspeicheldrüse, sowie zur Therapie mit schleim- verflüssigenden Wirkstoffen (Mukolytika) und Antibiotika 8. Informationen zur Organtransplantation und deren Konsequenzen auf die Ernährung Beratung zur indikationsspezifischen Lebensmittelauswahl unter Berück- sichtigung der Lebensmittelinhaltsstoffe aus diätetischer Sicht (§ 43 Nr. 3 HeilM-RL)‌ Die Beratung beinhaltet in der Regel: 1. Information zur ausgewogenen, vollwertigen Ernährung unter Berück- sichtigung der Nährstoffe und entsprechender Lebensmittelgruppen
Ernährungstherapeutische Intervention bei Mukoviszidose. Beratung zur indikationsspezifischen Pathophysiologie (§ 43 Nr. 2 HeilM-RL) Die Beratung beinhaltet insbesondere:

Related to Ernährungstherapeutische Intervention bei Mukoviszidose

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.