Common use of Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Busi- ness-to-Business Direct Debit Mandate) Clause in Contracts

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Busi- ness-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu er- teilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklä- rungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten. – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, – Mandatsreferenz, – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zahlungen und – Datum und Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmen- lastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst in Textform, zu informieren.

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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Busi- ness-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu er- teilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleis- ter und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufenabru- fen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklä- rungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten. einbarten Art und Weise aus dem vom Zahlungsempfänger erteilten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, – Mandatsreferenz, – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zahlungen und – Datum und Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmen- lastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst in Textform, zu informieren.

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Samples: www.suedwestbank.de, www.cronbank.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Busi- ness-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung muss vor Einreichung von SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das vom Zahler ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu er- teilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speicherneinholen. In dem SEPA-FirmenlastschriftFir- menlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklä- rungen Erklärungen des Kunden Zahlers enthalten sein: – Ermächtigung des ZahlungsempfängersKunden, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels Zahlers mit- tels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung des Zahlers an die Bankseinen Zahlungsdienstleister, die vom Zahlungsempfänger Kun- den auf sein das Konto des Zahlers gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Der Kunde muss hierzu den gemäß Anlage A. 2 beigefügten Text oder einen inhaltsgleichen Text in einer Amtssprache der in Anlage C. ge- nannten Staaten und Gebiete gemäß den Vorgaben des European Pay- ments Council4 verwenden. Zusätzlich müssen folgende Angaben im Mandat muss folgende Autorisierungsdaten enthaltenenthalten sein: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Xxxxxx, seine Adresse und seine Gläubiger-Identifika- tionsnummer (diese wird für in Deutschland ansässige Kunden von der Deutschen Bundesbank5 vergeben), Bezeichnung der Bank Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird, sowie – Name des Kunden und Zahlers, seine Kundenkennung des Zahlers (siehe Nummer B. 2.1.23.2), – Datum/Zeichnung durch den Zahler. Die vom Kunden individuell vergebene Mandatsreferenz – bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, – ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und – kann bereits im Mandat enthalten sein oder muss dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden. Über die Autorisierungsdaten genannten Daten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten. – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, – Mandatsreferenz, – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zahlungen und – Datum und Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmen- lastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst in Textform, zu informierenMandat zusätzliche Angaben enthalten.

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Samples: www.vbeutin.de, www.vb3.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Busi- ness-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu er- teilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungsdienstleis- ter und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufenabru- fen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklä- rungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten. – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, – Mandatsreferenz, – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zahlungen und – Datum und Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmen- lastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst in Textform, zu informieren.

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Samples: www.edekabank.de, www.sparda-sw.de

Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats (SEPA Busi- ness-to-Business Direct Debit Mandate). Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Firmenlastschrift- Mandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu er- teilenerteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung Zustim- mung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienst- leister Zahlungs- dienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklä- rungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Autorisierungsdaten Autorisierungsda- ten enthalten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Xxxxxx, – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer B. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten. vereinbarten Art und Weise aus dem vom Zahlungsempfänger erteil- ten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, – Mandatsreferenz, – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zahlungen und – Datum und Unterschrift auf dem Mandat. Hierzu kann der Kunde der Bank auch eine Kopie des SEPA-Firmen- lastschrift-Mandats übermitteln. Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift- Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Bank unverzüglich, möglichst in Textform, zu informieren.

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Samples: www.maerkische-bank.de