Erteilung von NFR-Lizenzen Musterklauseln

Erteilung von NFR-Lizenzen. 3.9.1 NFR-Lizenzen sind „nicht zum Weiterverkauf“ bestimmte Lizenzen, d. h. Werbelizenzen, die Solibri nach eigenem Ermessen dem Lizenznehmer z. B. für Software-Demonstrationen, Support- oder Schulungszwecke in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung zwischen Solibri und dem Lizenznehmer (z. B. einem Partnervertrag) gewähren kann. Der eingeräumte Zweck der Nutzung durch den Lizenznehmer ist auf das beschränkt, was in der Auftragsbestätigung oder anderweitig von Solibri in schriftlicher Form festgelegt wurde.
Erteilung von NFR-Lizenzen. NFR-Lizenzen sind „nicht zum Weiterverkauf“ bestimmte Lizenzen, d. h. Werbelizenzen, die Solibri nach eigenem Ermessen dem Lizenznehmer z. B. für Software-Demonstrationen, Support- oder Schulungszwecke in Verbindung mit der Geschäftsbeziehung zwischen Solibri und dem Lizenznehmer (z. B. einem Partnervertrag) gewähren kann. Der eingeräumte Zweck der Nutzung durch den Lizenznehmer ist auf das beschränkt, was in der Auftragsbestätigung oder anderweitig von Solibri in schriftlicher Form festgelegt wurde. Wenn dem Lizenznehmer die Lizenz zur Nutzung der Software im Rahmen der NFR-Lizenz (nicht zum Weiterverkauf) gewährt wird („NFR-Lizenz“), erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software während der Laufzeit der Lizenz im eigenen Betrieb des Lizenznehmers für den in der Dokumentation angegebenen Verwendungszweck der Software zu nutzen, jedoch nur für den in der Auftragsbestätigung oder anderweitig von Solibri in schriftlicher Form definierten Zweck der Nutzung. Die Software im Rahmen der NFR-Lizenz darf nicht für Produktionszwecke verwendet werden, und der Lizenznehmer darf die Software nur in gutem Glauben verwenden, um die Geschäftsbeziehung (z. B. einen Partnervertrag) zwischen Solibri und dem Lizenznehmer zu fördern. Ohne Einschränkung von Abschnitt 4 („Beschränkungen“) darf die Software vom Lizenznehmer nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer ist auf jeweils einen (1) gleichzeitigen Nutzer beschränkt. Wenn die Laufzeit der Lizenz nicht in der Auftragsbestätigung definiert ist, gilt die Laufzeit der Lizenz so lange, wie der Lizenznehmer eine entsprechende Geschäftsbeziehung (z.B. einen Partnervertrag) mit Solibri hat. Darüber hinaus kann Xxxxxxx die eingeräumten NFR- Lizenzen jederzeit mit sofortiger Wirkung durch eine Mitteilung an den Lizenznehmer kündigen. Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Computern installiert und betrieben werden, die sich im Eigentum des Lizenznehmers oder seines Betriebspartners befinden oder an diesen vermietet sind. Der Lizenznehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betriebspartner die Software nur im Auftrag des Lizenznehmers und nur zum Nutzen des Lizenznehmers ausführt und betreibt. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen und Unterlassungen des Betriebspartners. Der Lizenznehmer oder sein Betriebspartner ist berechtigt, eine (1) Sicherungskopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken anzufertigen, vorausge...

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