Common use of Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Auszahlung (Thesaurierer) Clause in Contracts

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Auszahlung (Thesaurierer). Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.06. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.

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Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Auszahlung (Thesaurierer). Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen für das am 15.04.2024 beendete Rechnungsjahr ab 15.0615.06.2024 und für nachfolgende Rech- nungsperioden ab 31.05. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.

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Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Auszahlung (Thesaurierer). Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttetausge- schüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.0602.11. der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht Kapi- talertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.

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