Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen Musterklauseln

Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen. 5.1. Wegen unserer Forderungen aus dem Auf- trag steht uns ein Pfandrecht an den Ge- genständen des Kunden zu, die auftrags- bedingt in unseren Besitz gelangt sind. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Er- satzteillieferungen und sonstigen Leistun- gen geltend gemacht werden, soweit sie mit den Gegenständen im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechts- kräftig sind. 5.2. Werden solche Gegenstände nicht inner- halb von vier Wochen nach Abholauffor- derung abgeholt, können wir nach Ablauf einer Abholfrist ein angemessenes Lager- geld berechnen. Spätestens drei Monate nach fruchtlosem Ablauf der Abholauffor- derung entfällt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Wir sind berechtigt, den Ge- genstand nach Ablauf dieser Dreimonats- frist und entsprechender Ankündigung zur Deckung unserer Forderungen zum Ver- kehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Besteller zu erstatten.
Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen. 3.1 Dem Lieferer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. 3.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb von 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann der Lieferer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Besteller eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Lieferer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Besteller zu erstatten.
Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen. 5.1. Wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag steht uns ein Pfandrecht an den Gegenständen des Kunden zu, die auftragsbedingt in unseren Besitz gelangt sind. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit den Gegenständen im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. 5.2. Werden solche Gegenstände nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, können wir nach Ablauf einer Abholfrist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Spätestens drei Monate nach fruchtlosem Ablauf der Abholaufforderung entfällt unsere Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Wir sind berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Dreimonatsfrist und entsprechender Ankündigung zur Deckung unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Besteller zu erstatten.
Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen. Die Elektro Trinkl GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenstand des AG zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind. Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von Elektro Trinkl GmbH mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem AG eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Elektro Trinkl GmbH ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung ihrer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem AG zu erstatten.

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  • Datenweitergabe an Rückversicherungen Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversiche- rungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsan- forderung oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die ALTE LEIPZIGER aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können sie kontrollieren, ob die ALTE LEIPZIGER das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig eingeschätzt hat. Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderli- chen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu den vorge- nannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet. Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversi- cherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die ALTE LEIPZIGER tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.

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