Erweiterung Vergiftungsklausel. In Ergänzung zu Ziffer 5.2.5 AUB gilt als versichertes Unfallereignis eine Vergiftung durch Medikamente, Tabak, Alkohol, Reinigungsmittel, Kosmetika, Lösungsmittel, Insektizide, die das versicherte Kind, auch wenn es nicht beaufsichtigt war von den entsprechend verantwortlichen Personen, eingenommen, ausprobiert oder runtergeschluckt hat.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung