Erweiterungen Musterklauseln
Erweiterungen. Der Versicherungsschutz besteht auch in folgenden Fällen:
a) Ersticken durch unbeabsichtigtes Einatmen von Gasen und Dämpfen;
b) Ertrinken als Folge eines Unfalls des Fahrzeugs;
c) Verletzungen aufgrund der Auswirkungen der Außentemperatur und der Wetterereignisse, einschließlich Blitzschlag;
d) Verletzungen durch herabstürzende Felsblöcke, Steinschlag, umgestürzte Bäume und ähnliches sowie Lawinen und Erdrutsche;
e) Verletzungen aus Unerfahrenheit, Unvorsichtigkeit oder Nachlässigkeit, auch durch grobe Fahrlässigkeit;
f) Verletzungen , erlitten im Fall von Unwohlsein oder Bewusstlosigkeit.
Erweiterungen. Erweiterungen erlauben dem Kunden, den Cloud-Service entsprechend seinen Geschäftsanforderungen zu konfigurieren, indem Software-Erweiterungen für die Cloud-Service-Anwendung erstellt werden. Erweiterungen sind Inhalte, die bei der Verwendung des Cloud-Service bereitgestellt werden; sie sind nicht Bestandteil des Cloud-Service. Der Kunde ist für die Entwicklung, Verwaltung, Wartung und Unterstützung aller Erweiterungen selbst verantwortlich. Er kann IBM oder einen externen Auftragnehmer, dem IBM eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat, in einem separaten Vertrag mit der Erstellung von Erweiterungen beauftragen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass externe Auftragnehmer diese Bedingungen einhalten.
a. Vom Kunden erstellte Erweiterungen unterliegen den folgenden zusätzlichen Bedingungen:
(1) IBM hat das Recht, die Entwurfsdokumente, Testpläne und Testergebnisse sowie den Objektcode für Erweiterungen auf Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung zu prüfen und zu genehmigen oder abzulehnen.
(2) IBM kann vom Kunden die Ausführung der von IBM angegebenen Leistungstests verlangen. Der Kunde muss IBM die Entwurfsdokumente, Testpläne und -ergebnisse sowie den Objektcode in einem angemessenen Zeitraum vor der Inbetriebnahme des Cloud-Service zur Prüfung vorlegen und bei der Behebung der von IBM festgestellten Probleme mit IBM zusammenarbeiten.
(3) Der Kunde versichert, dass er ein Programm einsetzen und warten wird, das verhindert, dass Malware, wie beispielsweise Viren, Trojanische Pferde, Denial-of-Service-Attacken oder andere schädliche und verdeckte Technologien, in die Erweiterungen eindringen können.
(4) IBM kann Erweiterungen auf Sicherheitslücken und/oder Malware überwachen und durchsuchen. IBM ist berechtigt, Erweiterungen aus einer Cloud-Service-Umgebung zu entfernen oder den Cloud-Service auszusetzen, bis das Problem mit der Sicherheitslücke oder der Malware gelöst ist.
(5) Erweiterungen dürfen keine kommerziellen oder gepackten Softwareprodukte Dritter enthalten, die unabhängig vom Cloud-Service ausführbar sind, und das Hinzufügen derartiger kommerzieller oder gepackter Softwareprodukte Dritter ist untersagt.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Mitarbeiter mit den erforderlichen Kenntnissen und Qualifikationen für die Arbeit mit dem Cloud-Service und den Erweiterungen während der Laufzeit der Subscription verfügbar zu halten und entsprechend zu schulen. Alle Kosten für erforderliche Schulungs- und Ausbildun...
Erweiterungen. Anwendungen, die Erweiterungen im Anwendungspaket enthalten, müssen einige Funktionen bereitstellen, die über die Erweiterungen hinausgehen (z. B. Hilfebildschirme, zusätzliche Einstellungen), es sei denn, eine Anwendung enthält eine WatchKit-Erweiterung. Außerdem muss Folgendes gegeben sein: – Erweiterungen (ausgenommen WatchKit-Erweiterungen) dürfen keine Werbung, Produktwerbung, Direktmarketing oder In-App-Kaufangebote in ihrer Erweiterungsansicht enthalten; – Erweiterungen dürfen nicht den gesamten Bildschirm eines Apple-Produkts blockieren oder die Nutzung der Anwendung eines anderen Entwicklers oder einer von Apple bereitgestellten Funktionalität oder eines Dienstes durch einen Nutzer auf unangekündigte oder unerwartete Weise umleiten, behindern oder stören; – Erweiterungen dürfen nur in von Apple ausgewiesenen Bereichen von iOS, watchOS, iPadOS, tvOS oder visionOS betrieben werden, wie in der Dokumentation angegeben; – Erweiterungen, die Tastaturfunktionen bereitstellen, müssen unabhängig von Netzwerkzugriffen arbeiten können und Unicode-Zeichen enthalten (im Vergleich zu Nur-Bild-Abbildungen); – Jede Tastenanschlagprotokollierung, die von einer solchen Erweiterung durchgeführt wird, muss dem Endbenutzer klar mitgeteilt werden, bevor solche Daten von iOS oder iPadOS gesendet werden. Ungeachtet aller anderen Bestimmungen in Abschnitt 3.3.3(B) dürfen diese Daten nur zum Bereitstellen oder Verbessern der Tastaturfunktionalität Ihrer Anwendung verwendet werden (z. B. nicht zur Schaltung von Anzeigen); – Jede Nachrichtenfilterung, die von einer Erweiterung durchgeführt wird, muss dem Endbenutzer klar offengelegt werden, und ungeachtet aller anderen Bestimmungen in Abschnitt 3.3.3(B) dürfen SMS- oder MMS-Daten (unabhängig davon, ob sie über eine Nachrichtenfiltererweiterung abgerufen oder von iOS an den entsprechenden Server einer Nachrichtenerweiterung gesendet werden) nur zum Bereitstellen oder Verbessern der Nachrichtenerfahrung des Nutzers verwendet werden, indem Spam oder Nachrichten aus unbekannten Quellen reduziert werden, und nicht für Werbezwecke oder für andere Zwecke verwendet werden. Ferner dürfen SMS- oder MMS-Daten eines Nutzers, auf die innerhalb der Erweiterung zugegriffen wird, in keiner Weise aus dem dafür vorgesehenen Containerbereich der Erweiterung exportiert werden; und – Ihre Anwendung darf die Installation von Erweiterungen nicht automatisieren oder auf andere Weise dazu führen, dass Erweiterungen ohne Wissen des Nutzers installier...
Erweiterungen. Nach Absprache sind Erweiterungen möglich.
Erweiterungen wenn Erweiterungen die entsprechende API oder den entsprechenden Benutzerexit des Service nicht verwenden, aufrufen oder darauf zugreifen können
Erweiterungen. Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert, gelten zu- sätzlich: Kein Abzug wegen Unterversicherung
1. Der Versicherer nimmt abweichend von § 12 Nr. 5 und 6 VHB 2022 keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
2. Nr. 1 gilt nur, solange nicht ein weiterer Hausratversicherungsver- trag desselben Versicherungsnehmers für denselben Versiche- rungsort ohne entsprechende Vereinbarung nach Nr. 1 besteht.
3. Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versiche- rungsjahres durch eine Erklärung in Textform verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjah- res entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
1. Abweichend von § 12 Nr. 4 Absatz 1 und 2 VHB 2022 und § 31 Nr. 1 d) VHB 2022 wird eine Leistung, für die in den diesem Ver- trag zugrunde liegenden Bedingungen keine besondere Entschä- digungsgrenze vorgesehen ist, auch über die Versicherungs- summe zuzüglich Vorsorgebetrag hinaus erbracht. In diesem Fall ist die Entschädigung für versicherte Sachen, ver- sicherte Kosten und der Ersatz der Aufwendungen zur Abwen- dung sowie Minderung des Schadens auf insgesamt 250.000 EUR (Höchstentschädigung) zuzüglich Vorsorgebetrag begrenzt. Für alle diesem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen, bei de- nen die Entschädigung auf die Versicherungssumme begrenzt ist, bildet die im Versicherungsschein genannte Versicherungs- summe die maximale Entschädigung. Die in der Klausel „Hausrat ohne Grenzen“ genannte Höchstentschädigung von 250.000 EUR findet insoweit keine Anwendung. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers verursacht werden, werden unbe- grenzt ersetzt.
2. Wird die Höchstentschädigung nach Nr. 1 Absatz 2 von 250.000 EUR zuzüglich Vorsorge für die Entschädigung versi- cherter Sachen und Kosten bereits vollständig ausgeschöpft, so werden versicherte Kosten (§ 8 VHB 2022) darüber hinaus bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Ein durch die Klausel „Erhöhte Entschädigungsgrenze für versicherte Kosten“ vereinbarter höherer Wert findet entsprechend Anwendung.
3. 12 Nr. 4 Absatz 3 VHB 2022 findet keine Anwendung.
4. Die Anwendung von Nr. 1 bis 3 endet, wenn
a) die Versicherungssumme den Betrag von 250.000 EUR über- steigt;
b) auf Wunsch des Ve...
Erweiterungen. 8.1. Wird eine Einrichtung erweitert, erfolgt die Berechnung des zusätzlichen Mietentgeltes für diese Erweiterung unter Zugrundelegung des verbleibenden Zeitraums des Kündigungsverzichts ab Inbetriebnahme der Erweiterung.
8.2. Werden die Einrichtungen um solche Einrichtungen erweitert, die als selbständige Einrichtungen verwendet werden können, so ist dafür ein selbständiger Mietvertrag abzuschließen.
8.3. Erweiterungen kann die Vermieterin in einem schriftlichen Ergänzungsmietvertrag festhalten, der von beiden Vertragsparteien zu unterfertigen ist.
Erweiterungen. Eine Anfrage zur Erweiterung der Präqualifikation kann jederzeit gestellt werden. Der Kunde hat dazu alle Leistungsbereiche anzugeben, auf die sich die Erweiterung beziehen soll. Für die Erweiterung gilt die aktuelle Gebührenordnung.
Erweiterungen. Systemerweiterung bzw. kundenspezifische Anpassungen mit geringem Aufwand (Ein- zelvolumen kleiner 5 Personentage). Leistung von Anforderungsabstimmung bis zur Re- alisierung. Keine separate Beauftragung notwendig.
Erweiterungen. Erweitert der Anwender die Clients oder die Software allgemein, ist at data berech- tigt die Vergütung entsprechend anzupas- sen.
