Erweiterungen. Erweiterungen erlauben dem Kunden, den Cloud-Service entsprechend seinen Geschäftsanforderungen zu konfigurieren, indem Software-Erweiterungen für die Cloud-Service-Anwendung erstellt werden. Erweiterungen sind Inhalte, die bei der Verwendung des Cloud-Service bereitgestellt werden; sie sind nicht Bestandteil des Cloud-Service. Der Kunde ist für die Entwicklung, Verwaltung, Wartung und Unterstützung aller Erweiterungen selbst verantwortlich. Er kann IBM oder einen externen Auftragnehmer, dem IBM eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat, in einem separaten Vertrag mit der Erstellung von Erweiterungen beauftragen. Vom Kunden erstellte Erweiterungen unterliegen den folgenden zusätzlichen Bedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bereitstellung von Erweiterungen die Angebotsstandards einzuhalten. IBM hat das Recht, die Entwurfsdokumente, Testpläne und Testergebnisse sowie den Objektcode für Erweiterungen auf Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung zu prüfen und zu genehmigen oder abzulehnen. IBM kann vom Kunden die Ausführung der von IBM angegebenen Leistungstests verlangen. Der Kunde muss IBM die Entwurfsdokumente, Testpläne und -ergebnisse sowie den Objektcode in einem angemessenen Zeitraum vor der Inbetriebnahme des Cloud-Service zur Prüfung vorlegen und bei der Behebung der von IBM festgestellten Probleme mit IBM zusammenarbeiten. Der Kunde versichert, dass er ein Programm einsetzen und warten wird, das verhindert, dass Malware, wie beispielsweise Viren, Trojanische Pferde, Denial-of-Service-Attacken oder andere schädliche und verdeckte Technologien, in die Erweiterungen eindringen können. IBM kann Erweiterungen auf Sicherheitslücken und/oder Malware überwachen und durchsuchen. IBM ist berechtigt, Erweiterungen aus einer Cloud-Service-Umgebung zu entfernen oder den Cloud-Service auszusetzen, bis das Problem mit der Sicherheitslücke oder der Malware gelöst ist. Erweiterungen dürfen keine kommerziellen oder gepackten Softwareprodukte Dritter enthalten, die unabhängig vom Cloud-Service ausführbar sind, und das Hinzufügen derartiger kommerzieller oder gepackter Softwareprodukte Dritter ist untersagt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Mitarbeiter mit den erforderlichen Kenntnissen und Qualifikationen für die Arbeit mit dem Cloud-Service und den Erweiterungen während der Laufzeit der Subscription verfügbar zu halten und entsprechend zu schulen. Alle Kosten für erforderliche Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen gehen zulasten des Kunden. Sollte IBM feststellen, dass der Kunde auch mit angemessener Unterstützung nicht in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen, kann IBM nach alleinigem Ermessen verlangen, dass der Kunde praxisnahen Wissenstransfer durch Mitarbeiter der IBM Professional Services in Anspruch nimmt. Die Kosten für diese Maßnahmen zum Wissenstransfer, soweit sie nicht zwischen IBM und ihren verbundenen Unternehmen stattfinden, trägt der Kunde. IBM wird entsprechende Schulungsmaßnahmen auf Anforderung des Kunden gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr bereitstellen. Der Kunde oder seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, einschließlich der Eigentums- und Nutzungsrechte, an den Erweiterungen, die IBM zum Hosten mit dem Cloud-Service bereitgestellt werden. Der Kunde versichert und gewährleistet gegenüber IBM, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um IBM die Kundenerweiterungen zum Hosten mit dem Cloud-Service bereitzustellen, und dass weder durch die Kundenerweiterungen noch durch das Hosten mit dem Cloud-Service Patente oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erteilt IBM auf weltweiter, gebührenfreier, abgegoltener, widerruflicher und unterlizenzierbarer Basis sämtliche Rechte und Lizenzen an allen Erweiterungen und erklärt sich damit einverstanden, unverzüglich alle erforderlichen Zustimmungen für alle Erweiterungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die IBM und ihre Unterauftragnehmer benötigen, um die Erweiterungen zu hosten und anderweitig ihren Verpflichtungen nachzukommen. Auf Anforderung wird der Kunde IBM einen Nachweis über diese Rechte, Lizenzen oder erforderlichen Zustimmungen erbringen. IBM wird von ihren Verpflichtungen freigestellt, soweit deren Erfüllung durch das Versäumnis des Kunden, diese Rechte, Lizenzen oder erforderlichen Zustimmungen umgehend beizubringen oder bereitzustellen, beeinträchtigt ist. Die in diesem Absatz genannten „erforderlichen Zustimmungen“ beziehen sich auf alle erforderlichen Einwilligungen, Lizenzen oder Genehmigungen, die IBM und ihren Unterauftragnehmern erteilt werden müssen, damit diese das Recht haben oder die Lizenz besitzen, ausschließlich soweit dies zur Leistungserbringung unter dieser Servicebeschreibung erforderlich ist, um elektronisch und anderweitig auf die Erweiterungen zuzugreifen, diese zu nutzen und/oder zu ändern sowie abgeleitete Werke davon zu erstellen, ohne die Eigentums- oder gewerblichen Schutzrechte der Anbieter, Lizenzgeber oder Eigentümer dieser Erweiterungen zu verletzen. Der Kunde versichert, dass der Code, die Daten und andere Artefakte, die von ihm über die Erweiterungen eingebracht werden, kein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen oder zusätzlichen Zertifizierungsanforderungen unterliegen, es sei denn, dies wurde mit IBM in Form einer Änderung oder Ergänzung zu dieser Servicebeschreibung ausdrücklich vereinbart. Ohne Einschränkung des vorher Gesagten wird der Kunde (a) zur Aufdeckung von Sicherheitslücken bei Webanwendungen und statischem Code entsprechende Sicherheitsscans für alle Erweiterungen durchführen und (b) IBM schriftlich informieren, wenn durch die Scans Sicherheitslücken innerhalb der Erweiterungen oder im Zusammenhang mit den Erweiterungen festgestellt wurden. Der Kunde ist für die Bereitstellung der Erweiterungen in den maßgeblichen Nicht-Produktionsumgebungen sowie die Durchführung aller Tests selbst verantwortlich. Der Kunde wird die Erweiterungen vor der Inbetriebnahme in der Vorproduktions-, Produktions- bzw. Disaster-Recovery-Umgebung bereitstellen. Nach der Inbetriebnahme durch den Kunden wird IBM die Erweiterungen über eine Serviceanfrage in der Vorproduktions-, Produktions- bzw. Disaster-Recovery-Umgebung bereitstellen. Zusätzliche von IBM durchzuführende Bereitstellungen in der Integrations-, Test-, Vorproduktions- oder Produktionsumgebung zur Unterstützung von Erweiterungen, wie beispielsweise die Erstellung von Erweiterungen oder die Aktivierung weiterer integrierter Komponenten, können in einer gesonderten Leistungsbeschreibung zwischen IBM und dem Kunden beschrieben werden und unterliegen separaten Gebühren, die gemäß den in einer solchen Leistungsbeschreibung enthaltenen Bedingungen und Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Service Description
Erweiterungen. Erweiterungen erlauben dem Kunden, den Cloud-Service IBM SaaS entsprechend seinen Geschäftsanforderungen zu konfigurieren, indem Software-Erweiterungen für die Cloud-ServiceIBM SaaS-Anwendung erstellt werden. Erweiterungen sind Inhalte, die bei der Verwendung des Cloud-Service von IBM SaaS bereitgestellt werden; sie , und sind nicht Bestandteil des Cloud-Service. von IBM SaaS. Der Kunde ist für die Entwicklung, Verwaltung, Wartung und Unterstützung aller Erweiterungen selbst verantwortlich. Er Der Kunde kann IBM oder einen externen Auftragnehmer, dem IBM eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat, in einem separaten Vertrag mit der Erstellung von Erweiterungen in einem separaten Vertrag beauftragen. .
a. Vom Kunden erstellte Erweiterungen unterliegen den folgenden zusätzlichen Bedingungen: :
(1) Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bereitstellung von Erweiterungen die Angebotsstandards einzuhalten. .
(2) IBM hat das Recht, die Entwurfsdokumente, Testpläne und Testergebnisse sowie den Objektcode für von Erweiterungen auf Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung zu prüfen und zu genehmigen oder abzulehnen. .
(3) IBM kann vom Kunden die Ausführung der von IBM angegebenen Leistungstests verlangen. Der Kunde muss IBM die Entwurfsdokumente, Testpläne und -ergebnisse sowie den Objektcode in einem angemessenen Zeitraum vor der Inbetriebnahme des Cloud-Service von IBM SaaS zur Prüfung vorlegen und bei der Behebung der von IBM festgestellten Probleme mit IBM zusammenarbeiten. .
(4) Der Kunde versichert, dass er ein Programm einsetzen und warten wird, das verhindert, dass Malware, wie beispielsweise einschließlich Viren, Trojanische Trojanischer Pferde, Denial-of-Service-Attacken Attacken, oder andere schädliche und verdeckte Technologien, Technologien in die Erweiterungen eindringen können. .
(5) IBM kann Erweiterungen auf Sicherheitslücken und/oder Malware hin überwachen und durchsuchen. IBM ist berechtigt, Erweiterungen aus einer Cloud-ServiceIBM SaaS-Umgebung zu entfernen oder den Cloud-Service IBM SaaS auszusetzen, bis das Problem mit der Sicherheitslücke oder der Malware gelöst ist. .
(6) Erweiterungen dürfen keine kommerziellen oder gepackten Softwareprodukte Dritter enthalten, die unabhängig vom Cloud-Service von IBM SaaS ausführbar sind, und das Hinzufügen derartiger kommerzieller oder gepackter Softwareprodukte Dritter ist untersagt. .
(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Mitarbeiter mit den erforderlichen Kenntnissen und Qualifikationen für die Arbeit mit dem Cloud-Service IBM SaaS und den Erweiterungen während der Laufzeit der Subscription verfügbar zu halten und entsprechend zu schulen. Alle Kosten für erforderliche Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen gehen zulasten des Kunden. Sollte IBM feststellen, dass der Kunde auch mit angemessener Unterstützung nicht in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen, kann IBM nach alleinigem Ermessen verlangen, dass der Kunde praxisnahen Wissenstransfer durch Mitarbeiter der IBM Professional Services in Anspruch nimmt. Die Kosten für diese Maßnahmen zum Wissenstransfer, soweit sie nicht zwischen IBM und ihren verbundenen Unternehmen stattfinden, trägt der Kunde. IBM wird entsprechende Schulungsmaßnahmen auf Anforderung des Kunden gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr bereitstellen. .
(8) Der Kunde oder seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, einschließlich der Eigentums- und Nutzungsrechte, an den Erweiterungen, die IBM zum Hosten mit dem Cloud-Service IBM SaaS bereitgestellt werden. Der Kunde versichert und gewährleistet gegenüber IBM, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um IBM die Kundenerweiterungen zum Hosten mit dem Cloud-Service IBM SaaS bereitzustellen, und dass weder durch die Kundenerweiterungen noch durch das Hosten mit dem Cloud-Service IBM SaaS Patente oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. .
(9) Der Kunde erteilt IBM auf weltweiter, gebührenfreier, abgegoltener, widerruflicher und unterlizenzierbarer Basis sämtliche Rechte und Lizenzen an allen Erweiterungen und erklärt sich damit einverstanden, unverzüglich alle erforderlichen Zustimmungen für alle Erweiterungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die IBM und ihre Unterauftragnehmer benötigen, um die Erweiterungen zu hosten und anderweitig ihren Verpflichtungen nachzukommen. Auf Anforderung wird der Kunde IBM einen Nachweis über diese Rechte, Lizenzen oder erforderlichen Zustimmungen erbringen. IBM wird von ihren Verpflichtungen freigestellt, soweit deren Erfüllung durch das Versäumnis des Kunden, diese Rechte, Lizenzen oder erforderlichen Zustimmungen umgehend beizubringen oder bereitzustellen, beeinträchtigt ist. Die in diesem Absatz genannten „erforderlichen Zustimmungen“ beziehen sich auf alle erforderlichen Einwilligungen, Lizenzen oder Genehmigungen, die IBM und ihren Unterauftragnehmern erteilt werden müssen, damit diese das Recht haben oder die Lizenz besitzen, ausschließlich soweit dies zur Leistungserbringung unter dieser Servicebeschreibung erforderlich ist, um elektronisch und anderweitig auf die Erweiterungen zuzugreifen, diese zu nutzen und/oder zu ändern sowie abgeleitete Werke davon zu erstellen, ohne die Eigentums- oder gewerblichen Schutzrechte der Anbieter, Lizenzgeber oder Eigentümer dieser Erweiterungen zu verletzen. .
(10) Der Kunde versichert, dass der Code, die Daten und andere Artefakte, die von ihm über die Erweiterungen eingebracht werden, kein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen oder zusätzlichen Zertifizierungsanforderungen unterliegen, es sei denn, dies wurde mit IBM in Form einer Änderung oder Ergänzung zu dieser Servicebeschreibung ausdrücklich vereinbart. Ohne Einschränkung des vorher Gesagten wird der Kunde (a) zur Aufdeckung von Sicherheitslücken bei Webanwendungen und statischem Code entsprechende Sicherheitsscans für alle auf allen Erweiterungen durchführen und (b) IBM schriftlich informieren, wenn durch die Scans Sicherheitslücken innerhalb der Erweiterungen oder im Zusammenhang mit den Erweiterungen festgestellt wurden. .
b. Der Kunde ist für die Bereitstellung der Erweiterungen in den maßgeblichen Nicht-Produktionsumgebungen Integrations- und Testumgebungen sowie die Durchführung aller Tests selbst verantwortlich. Der .
c. Vor der Inbetriebnahme wird der Kunde wird die Erweiterungen vor der Inbetriebnahme in der Vorproduktions-, Produktions- bzw. und Disaster-Recovery-Umgebung bereitstellen. .
d. Nach der Inbetriebnahme durch den Kunden wird IBM die Erweiterungen über eine Serviceanfrage in der Vorproduktions-, Produktions- bzw. und Disaster-Recovery-Umgebung bereitstellen. .
e. Zusätzliche von IBM durchzuführende Bereitstellungen in der Integrations-, Test-, Vorproduktions- oder Produktionsumgebung zur Unterstützung von Erweiterungen, wie beispielsweise die Erstellung von Erweiterungen oder die Aktivierung weiterer integrierter Komponenten, können in einer gesonderten Leistungsbeschreibung zwischen IBM und dem Kunden beschrieben werden und unterliegen separaten Gebühren, die gemäß den in einer solchen Leistungsbeschreibung enthaltenen Bedingungen und Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Saas Spezifische Angebotsbedingungen
Erweiterungen. Erweiterungen erlauben dem Kunden, den Cloud-Service entsprechend seinen Geschäftsanforderungen zu konfigurieren, indem Software-Erweiterungen für die Cloud-Service-Anwendung erstellt werden. Erweiterungen sind Inhalte, die bei der Verwendung des Cloud-Service bereitgestellt werden; sie sind nicht Bestandteil des Cloud-Service. Der Kunde ist für die Entwicklung, Verwaltung, Wartung und Unterstützung aller Erweiterungen selbst verantwortlich. Er kann IBM oder einen externen Auftragnehmer, dem IBM eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat, in einem separaten Vertrag mit der Erstellung von Erweiterungen beauftragen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass externe Auftragnehmer diese Bedingungen einhalten.
a. Vom Kunden erstellte Erweiterungen unterliegen den folgenden zusätzlichen Bedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bereitstellung von Erweiterungen die Angebotsstandards einzuhalten. :
(1) IBM hat das Recht, die Entwurfsdokumente, Testpläne und Testergebnisse sowie den Objektcode für Erweiterungen auf Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung zu prüfen und zu genehmigen oder abzulehnen. .
(2) IBM kann vom Kunden die Ausführung der von IBM angegebenen Leistungstests verlangen. Der Kunde muss IBM die Entwurfsdokumente, Testpläne und -ergebnisse sowie den Objektcode in einem angemessenen Zeitraum vor der Inbetriebnahme des Cloud-Service zur Prüfung vorlegen und bei der Behebung der von IBM festgestellten Probleme mit IBM zusammenarbeiten. .
(3) Der Kunde versichert, dass er ein Programm einsetzen und warten wird, das verhindert, dass Malware, wie beispielsweise Viren, Trojanische Pferde, Denial-of-Service-Attacken oder andere schädliche und verdeckte Technologien, in die Erweiterungen eindringen können. .
(4) IBM kann Erweiterungen auf Sicherheitslücken und/oder Malware überwachen und durchsuchen. IBM ist berechtigt, Erweiterungen aus einer Cloud-Service-Umgebung zu entfernen oder den Cloud-Service auszusetzen, bis das Problem mit der Sicherheitslücke oder der Malware gelöst ist. .
(5) Erweiterungen dürfen keine kommerziellen oder gepackten Softwareprodukte Dritter enthalten, die unabhängig vom Cloud-Service ausführbar sind, und das Hinzufügen derartiger kommerzieller oder gepackter Softwareprodukte Dritter ist untersagt. .
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Mitarbeiter mit den erforderlichen Kenntnissen und Qualifikationen für die Arbeit mit dem Cloud-Service und den Erweiterungen während der Laufzeit der Subscription verfügbar zu halten und entsprechend zu schulen. Alle Kosten für erforderliche Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen gehen zulasten des Kunden. Sollte IBM feststellen, dass der Kunde auch mit angemessener Unterstützung nicht in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen, kann IBM nach alleinigem Ermessen verlangen, dass der Kunde praxisnahen Wissenstransfer durch Mitarbeiter der IBM Professional Services in Anspruch nimmt. Die Kosten für diese Maßnahmen zum Wissenstransfer, soweit sie nicht zwischen IBM und ihren verbundenen Unternehmen stattfinden, trägt der Kunde. IBM wird entsprechende Schulungsmaßnahmen auf Anforderung des Kunden gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr bereitstellen. .
(7) Der Kunde oder seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, einschließlich der Eigentums- und Nutzungsrechte, an den Erweiterungen, die IBM zum Hosten mit dem Cloud-Service bereitgestellt werden. Der Kunde versichert und gewährleistet gegenüber IBM, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um IBM die Kundenerweiterungen zum Hosten mit dem Cloud-Service bereitzustellen, und dass weder durch die Kundenerweiterungen noch durch das Hosten mit dem Cloud-Service Patente oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. .
(8) Der Kunde erteilt IBM auf weltweiter, gebührenfreier, abgegoltener, widerruflicher und unterlizenzierbarer Basis sämtliche Rechte und Lizenzen an allen Erweiterungen und erklärt sich damit einverstanden, unverzüglich alle erforderlichen Zustimmungen für alle Erweiterungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die IBM und ihre Unterauftragnehmer benötigen, um die Erweiterungen zu hosten und anderweitig ihren Verpflichtungen nachzukommen. Auf Anforderung wird der Kunde IBM einen Nachweis über diese Rechte, Lizenzen oder erforderlichen Zustimmungen erbringen. IBM wird von ihren Verpflichtungen freigestellt, soweit deren Erfüllung durch das Versäumnis des Kunden, diese Rechte, Lizenzen oder erforderlichen Zustimmungen umgehend beizubringen oder bereitzustellen, beeinträchtigt ist. Die in diesem Absatz genannten „erforderlichen Zustimmungen“ beziehen sich auf alle erforderlichen Einwilligungen, Lizenzen oder Genehmigungen, die IBM und ihren Unterauftragnehmern erteilt werden müssen, damit diese das Recht haben oder die Lizenz besitzen, ausschließlich soweit dies zur Leistungserbringung unter dieser Servicebeschreibung erforderlich ist, um elektronisch und anderweitig auf die Erweiterungen zuzugreifen, diese zu nutzen und/oder zu ändern sowie abgeleitete Werke davon zu erstellen, ohne die Eigentums- oder gewerblichen Schutzrechte der Anbieter, Lizenzgeber oder Eigentümer dieser Erweiterungen zu verletzen. .
(9) Der Kunde versichert, dass der Code, die Daten und andere Artefakte, die von ihm über die Erweiterungen eingebracht werden, kein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen oder zusätzlichen Zertifizierungsanforderungen unterliegen, es sei denn, dies wurde mit IBM in Form einer Änderung oder Ergänzung zu dieser Servicebeschreibung ausdrücklich vereinbart. Ohne Einschränkung des vorher Gesagten wird der Kunde (a) zur Aufdeckung von Sicherheitslücken bei Webanwendungen und statischem Code entsprechende Sicherheitsscans für alle Erweiterungen durchführen und (b) IBM schriftlich informieren, wenn durch die Scans Sicherheitslücken innerhalb der Erweiterungen oder im Zusammenhang mit den Erweiterungen festgestellt wurden. .
b. Der Kunde ist für dafür verantwortlich, die Bereitstellung der Erweiterungen in den maßgeblichen Nicht-Produktionsumgebungen sowie die Durchführung aller Tests selbst verantwortlich. Der Kunde wird die Erweiterungen vor der Inbetriebnahme in der Vorproduktions-, Produktions- bzw. Disaster-Recovery-Umgebung bereitstellen. Nach der Inbetriebnahme durch den Kunden wird IBM die Erweiterungen über eine Serviceanfrage in der Vorproduktions-, Produktions- bzw. Disaster-Recovery-Umgebung bereitstellen. Zusätzliche allen Umgebungen zu testen.
c. Alle von IBM durchzuführende Bereitstellungen in der Integrations-, Test-, Vorproduktions- oder Produktionsumgebung zusätzlich durchzuführenden Tätigkeiten zur Unterstützung von Erweiterungen, wie beispielsweise die Erstellung von Erweiterungen oder die Aktivierung weiterer integrierter Komponenten, können in einer gesonderten Leistungsbeschreibung zwischen IBM und dem Kunden beschrieben werden und unterliegen separaten Gebühren, die gemäß den in einer solchen Leistungsbeschreibung enthaltenen Bedingungen und Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Service Description
Erweiterungen. Erweiterungen erlauben dem Kunden, den Cloud-Service entsprechend seinen Geschäftsanforderungen zu konfigurieren, indem Software-Erweiterungen für die Cloud-Service-Anwendung erstellt werden. Erweiterungen sind Inhalte, die bei der Verwendung des Cloud-Service bereitgestellt werden; sie sind nicht Bestandteil des Cloud-Service. Der Kunde ist für die Entwicklung, Verwaltung, Wartung und Unterstützung aller Erweiterungen selbst verantwortlich. Er kann IBM oder einen externen Auftragnehmer, dem IBM eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat, in einem separaten Vertrag mit der Erstellung von Erweiterungen beauftragen. .
a. Vom Kunden erstellte Erweiterungen unterliegen den folgenden zusätzlichen Bedingungen: :
(1) Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Entwicklung und Bereitstellung von Erweiterungen die Angebotsstandards einzuhalten. .
(2) IBM hat das Recht, die Entwurfsdokumente, Testpläne und Testergebnisse sowie den Objektcode für Erweiterungen auf Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung zu prüfen und zu genehmigen oder abzulehnen. .
(3) IBM kann vom Kunden die Ausführung der von IBM angegebenen Leistungstests verlangen. Der Kunde muss IBM die Entwurfsdokumente, Testpläne und -ergebnisse sowie den Objektcode in einem angemessenen Zeitraum vor der Inbetriebnahme des Cloud-Service zur Prüfung vorlegen und bei der Behebung der von IBM festgestellten Probleme mit IBM zusammenarbeiten. .
(4) Der Kunde versichert, dass er ein Programm einsetzen und warten wird, das verhindert, dass Malware, wie beispielsweise einschließlich Viren, Trojanische Trojanischer Pferde, Denial-of-Service-Attacken Attacken, oder andere schädliche und verdeckte Technologien, Technologien in die Erweiterungen eindringen können. .
(5) IBM kann Erweiterungen auf Sicherheitslücken und/oder Malware hin überwachen und durchsuchen. IBM ist berechtigt, Erweiterungen aus einer Cloud-Service-Umgebung zu entfernen oder den Cloud-Service auszusetzen, bis das Problem mit der Sicherheitslücke oder der Malware gelöst ist. .
(6) Erweiterungen dürfen keine kommerziellen oder gepackten Softwareprodukte Dritter enthalten, die unabhängig vom Cloud-Service ausführbar sind, und das Hinzufügen derartiger kommerzieller oder gepackter Softwareprodukte Dritter ist untersagt. .
(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Mitarbeiter mit den erforderlichen Kenntnissen und Qualifikationen für die Arbeit mit dem Cloud-Service und den Erweiterungen während der Laufzeit der Subscription verfügbar zu halten und entsprechend zu schulen. Alle Kosten für erforderliche Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen gehen zulasten des Kunden. Sollte IBM feststellen, dass der Kunde auch mit angemessener Unterstützung nicht in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen, kann IBM nach alleinigem Ermessen verlangen, dass der Kunde praxisnahen Wissenstransfer durch Mitarbeiter der IBM Professional Services in Anspruch nimmt. Die Kosten für diese Maßnahmen zum Wissenstransfer, soweit sie nicht zwischen IBM und ihren verbundenen Unternehmen stattfinden, trägt der Kunde. IBM wird entsprechende Schulungsmaßnahmen auf Anforderung des Kunden gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr bereitstellen. .
(8) Der Kunde oder seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, einschließlich der Eigentums- und Nutzungsrechte, an den Erweiterungen, die IBM zum Hosten mit dem Cloud-Service bereitgestellt werden. Der Kunde versichert und gewährleistet gegenüber IBM, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um IBM die Kundenerweiterungen zum Hosten mit dem Cloud-Service bereitzustellen, und dass weder durch die Kundenerweiterungen noch durch das Hosten mit dem Cloud-Service Patente oder Urheberrechte Dritter verletzt werden. .
(9) Der Kunde erteilt IBM auf weltweiter, gebührenfreier, abgegoltener, widerruflicher und unterlizenzierbarer Basis sämtliche Rechte und Lizenzen an allen Erweiterungen und erklärt sich damit einverstanden, unverzüglich alle erforderlichen Zustimmungen für alle Erweiterungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die IBM und ihre Unterauftragnehmer benötigen, um die Erweiterungen zu hosten und anderweitig ihren Verpflichtungen nachzukommen. Auf Anforderung wird der Kunde IBM einen Nachweis über diese Rechte, Lizenzen oder erforderlichen Zustimmungen erbringen. IBM wird von ihren Verpflichtungen freigestellt, soweit deren Erfüllung durch das Versäumnis des Kunden, diese Rechte, Lizenzen oder erforderlichen Zustimmungen umgehend beizubringen oder bereitzustellen, beeinträchtigt ist. Die in diesem Absatz genannten „erforderlichen Zustimmungen“ beziehen sich auf alle erforderlichen Einwilligungen, Lizenzen oder Genehmigungen, die IBM und ihren Unterauftragnehmern erteilt werden müssen, damit diese das Recht haben oder die Lizenz besitzen, ausschließlich soweit dies zur Leistungserbringung unter dieser Servicebeschreibung erforderlich ist, um elektronisch und anderweitig auf die Erweiterungen zuzugreifen, diese zu nutzen und/oder zu ändern sowie abgeleitete Werke davon zu erstellen, ohne die Eigentums- oder gewerblichen Schutzrechte der Anbieter, Lizenzgeber oder Eigentümer dieser Erweiterungen zu verletzen. .
(10) Der Kunde versichert, dass der Code, die Daten und andere Artefakte, die von ihm über die Erweiterungen eingebracht werden, kein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen oder zusätzlichen Zertifizierungsanforderungen unterliegen, es sei denn, dies wurde mit IBM in Form einer Änderung oder Ergänzung zu dieser Servicebeschreibung ausdrücklich vereinbart. Ohne Einschränkung des vorher Gesagten wird der Kunde (a) zur Aufdeckung von Sicherheitslücken bei Webanwendungen und statischem Code entsprechende Sicherheitsscans für alle Erweiterungen durchführen und (b) IBM schriftlich informieren, wenn durch die Scans Sicherheitslücken innerhalb der Erweiterungen oder im Zusammenhang mit den Erweiterungen festgestellt wurden. .
b. Der Kunde ist für die Bereitstellung der Erweiterungen in den maßgeblichen Nicht-Nicht- Produktionsumgebungen sowie die Durchführung aller Tests selbst verantwortlich. .
c. Der Kunde wird die Erweiterungen vor der Inbetriebnahme in der Vorproduktions-, Produktions- bzw. Disaster-Recovery-Umgebung bereitstellen. .
d. Nach der Inbetriebnahme durch den Kunden wird IBM die Erweiterungen über eine Serviceanfrage in der Vorproduktions-, Produktions- bzw. Disaster-Recovery-Umgebung bereitstellen. .
e. Zusätzliche von IBM durchzuführende Bereitstellungen in der Integrations-, Test-, Vorproduktions- oder Produktionsumgebung zur Unterstützung von Erweiterungen, wie beispielsweise die Erstellung von Erweiterungen oder die Aktivierung weiterer integrierter Komponenten, können in einer gesonderten Leistungsbeschreibung zwischen IBM und dem Kunden beschrieben werden und unterliegen separaten Gebühren, die gemäß den in einer solchen Leistungsbeschreibung enthaltenen Bedingungen und Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Appears in 1 contract
Samples: Service Description