Erwerb von Anteilen an Investmentfonds Bestandsprovisionen Musterklauseln

Erwerb von Anteilen an Investmentfonds Bestandsprovisionen. Aus der von Investmentgesellschaften vereinnahmten Verwaltungsgebühr erfolgt eine Bestandsvergütung, die in Abhängigkeit der Anla- geklasse bei Amundi Fonds bis zu 1,0 % p.a. und bei Fonds anderer Anbieter bis zu 1,5 % p.a. des Wertes der von Ihnen gehaltenen Fondsanteile betragen kann und die wir teilweise oder in voller Höhe als Rückvergütung erhalten. Die genannten Rückvergütungen erhalten wir jeweils für den Zeitraum, in dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Die Bank kann Dienst- und Serviceleistungen im Rahmen der Vertriebsunterstützung durch ihren Partner Amundi erhalten. Bei diesen nicht-monetären Vorteilen in vertretbarem und verhältnismäßigem Ausmaß handelt es sich um fachliche Workshops, Tagungen zu Pro- dukt- und Vertriebsthemen inkl. Bewirtung sowie die Bereitstellung von Werbeartikeln. Die Bank kann nicht-monetäre Zuwendungen in Form von Schulungen, vertrieblichen Maßnahmen, Marketingzuschüssen und sonstige Veranstaltungen durch ihren Partner Amundi erhalten. Die Höhe der Zuwendungen wird Ihnen im Kostenausweis offengelegt. Die Bank kann eine Absatz- bzw. Bestandsprovision für den Ersterwerb von Anlagezertifikaten oder strukturierten Anleihen von bis 1% p.a. von ihren Vertragspartnern erhalten. Mit Produktherstellern (auch Emittenten genannt) im außerbörslichen Handel sind zeitlich begrenzte Kundenaktionen möglich. Im Rahmen dieser Aktionen können dem Kunden Entgelte ganz oder teilweise erlassen werden. In solchen Fällen kompensiert der Hersteller die Bank mit dem entgangenen Entgelt aus Kundenaufträgen. Von Produktherstellern, mit welchen die Bank eine spezielle Vertriebsvereinbarung getroffen hat, erhält die Bank bis zu € 25,00 je aus- geführter Order mit einem Volumen von mehr als € 500,00. Die betreffenden Hersteller werden unter „Starpartner“ auf unserer Webseite unter xxx.xxxxxxxx.xx und am Preisblatt für easy broker Depotmodelle veröffentlicht. Für den Kauf oder Verkauf in einer Gattung an einem Handelstag erhält die Bank EUR 1,30. Die Zahlung erfolgt nur für Aufträge mit einem Volumen von mehr als EUR 500,00. Für von der Lang & Schwarz AG emittierten Produkte erhält die Bank keine Zahlung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.